Vorlage:Recht am eigenen Bild
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Diese Datei oder Bestandteile davon stellen ein Bildnis einer oder mehrerer lebenden oder seit weniger als 10 Jahren toten Person(en) dar.
Gemäß § 22 KUG ist eine Einwilligung des Abgebildeten bzw. eine Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten für eine Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung nötig. Ausnahmen von diesem Recht am eigenen Bild bilden nach § 23 I KUG
Allerdings sind auch in diesen Fällen sowohl die berechtigten Interessen des Abgebildeten (§ 23 II KUG; siehe z.B. Entstellungsverbot: BVerfG, 1 BvR 240/04) oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen, als auch der Kontext der öffentlichen Zurschaustellung mit Sicht auf den Informationsgehalt zu beachten (siehe BGH VI ZR 13/06). Diese Datei darf daher nur in einem entsprechend erlaubten Kontext gezeigt werden. Sofern eine Einwilligung nötig ist, muss sie an permissions-de@wikimedia.org gesendet werden. |