Bilder, de ned in de obn gnanntn Kategorin foin, sojadn duach freie easetzt oda glöscht wern.
Baustein |
Beispiel |
{{Bild-PD-Kunst}}
Public domain - Schutzdauer für Gemälde abgelaufen
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D Schutzdaua vo da hier obbêîdl'tn zwoadimensionaln Vorlag is nach de Maßstäb vom deitschn Urheberrecht obglaufa. Ebenfålls gmeinfrei is d voaliegende fotografische Wiedergabe, da s koa eigane Schöpfungshöhe hod. De Datei is somid gmeinfrei (“public domain”). |
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{{Bild-PD-NASA}}
Public domain - Bild von der NASA
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Diese Datei wurde ursprünglich von NASA erstellt und/oder veröffentlicht oder enthält Material der NASA. Alle Informationen der NASA mit Ausnahme des NASA-Logos sind gem. “NASA material is not protected by copyright unless noted.” (Quelle) gemeinfrei (“public domain”). |
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{{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}
Public domain - Mangelnde Schöpfungshöhe
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Diese Datei erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts geschützt zu sein. |
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Achtung: Die Nutzung der Datei kann allerdings trotzdem durch nicht-urheberrechtliche Rechte (z. B. Marken- oder Namensrecht) eingeschränkt sein, sodass vor jeder Nutzung überprüft werden muss, ob sie durch nicht-urheberrechtliche Rechte verboten ist.
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{{Bild-PD-US}}
Public domain - Bild von einer Organisation, die der US-Regierung untersteht
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Diese Datei ist in den Vereinigten Staaten „public domain“, da sie von einem Bediensteten einer Bundesbehörde („federal government“) in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten erstellt wurde und somit ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten ist. |
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{{Bild-PD-alt}}
Public domain - Für Bilder, deren Schutzdauer abgelaufen ist
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Die Schutzdauer für die ursprüngliche Vorlage dieser Datei ist nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen, somit ist die Datei gemeinfrei. |
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{{Bild-PD-alt-100}}
Public domain - Für Bilder, die über 100 (aber weniger als 150) Jahre alt sind und deren Urheber bzw. dessen Todesdatum unbekannt ist
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Die Schutzdauer für die ursprüngliche Vorlage dieser Datei ist höchstwahrscheinlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen, die Datei wird deshalb als gemeinfrei behandelt. |
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Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen Regelung. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia die Datei duldet. Damit ist das Bestehen eines urheberrechtlichen Schutzes nicht ausgeschlossen. Verantwortlich für diese Veröffentlichung ist der Uploader.
Dieser Baustein sollte bei Dateien verwendet werden, deren ursprüngliche Vorlagen zwischen 100 und 150 Jahre alt sind und deren Urheber bzw. dessen Todesdatum nicht bekannt ist (für ältere Bilder bitte Vorlage:Bild-PD-alt verwenden).
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{{Bild-PD-Amtliches Werk}}
Public domain - Für amtliche Werke (z. B. Amtliche Briefmarke, Amtliches Wappen)
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{{Briefmarke-PD-Deutschland}}
Public domain - Für amtliche Briefmarken
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Diese Briefmarke wurde von der Deutschen Reichspost, mindestens einer der vier Besatzungsmächten nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland, der Deutschen Post der DDR, der Deutschen Bundespost bzw. der Deutschen Bundespost Berlin oder der Deutsche Post World Net AG verausgabt.
Da die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Deutsche Post World Net AG Rechtsnachfolgerin der o.g. Organisationen ist, ist diese Briefmarke nach § 5 UrhG gemeinfrei.
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{{Bild-GFDL}}
GFDL - Allgemeiner Baustein
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{{Bild-GFDL-OpenGeoDB}}
GFDL - Karten aus der OpenGeoDB
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{{Bild-GFDL-GMT}}
GFDL - Karten aus der GMT
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Bei da Eastellung vo da Landkartn hand de Generic Mapping Tools hergnumma won: http://gmt.soest.hawaii.edu/
Fias Relief - fois vorhanden - wurde(n) oana oder mehrare vo dene externen Public Domain-Datesätz hergnumma:
Wichtiger Hinweis:
Voam Vaschiebn vo Landkartn mid boarischa oda deitscha Beschriftung noch Commons bitte foigandn Hinweis b'achten:
- Maps and diagrams can be uploaded in any language, but a "blank" version of such files (without any comments, but rather numbers or letters) is preferred. [...] you may of course upload both a commented and an uncommented version, other users will use the uncommented version to translate it into their own language.
Eiso vom Vaschiebn vo da boarischn oda deitschn Version bitte an den Autor vo da Kartn wendn mid da Bitte um a unbeschriftete Version!
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{{Bild-GFDL-Picswiss}}
Bild von Picswiss unter der GFDL.
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Beispiel |
{{Bild-GPL}}
GNU General Public License - Allgemeiner Baustein (CC ist aber besser)
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De Datei is unta da GNU General Public License vaöffantlicht.
Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU General Public License, Version 2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren.
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{{Bild-LGPL}}
GNU Lesser General Public License - Allgemeiner Baustein (CC ist besser)
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De Datei is unta da GNU Lesser General Public License vaöffantlicht.
Es is ealaubt, de Datei unta de GNU Lesser General Public License, Version 2.1 oda aner spädän Version, vaöffantlicht vo da Free Software Foundation, zu kopiern, zu vabreiten und/oder zu modifiziern.
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{{Bild-FWL}}
Bilder, die unter der Freien Wiki-Lizenz stehen
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{{Bild-BSD}}
Bilder, die unter der BSD-Lizenz stehen
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De Datei is unta da Berkeley Software Distribution-Lizenz (BSD-Lizenz) vaöffantlicht.
Weitaverbreitung in kompilierter oder nichtkompilierter Form, mit oder ohne Veränderung, sind unter den folgenden Bedingungen zulässig: Weiterverbreitete nichtkompilierte Exemplare müssen das obere Copyright, die Liste der Bedingungen und den folgenden Verzicht im Quelltext enthalten. Weiterverbreitete kompilierte Exemplare müssen das obere Copyright, die Liste der Bedingungen und den folgenden Verzicht in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit dem Exemplar verbreitet werden, enthalten. Weder der Name der Universität noch die Namen der Beitragsleistenden dürfen zum Kennzeichnen oder Bewerben von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, ohne spezielle vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden.
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{{Bild-by}}
Bedingung der Nennung der Urheberschaft
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Diese Datei ist urheberrechtlich geschützt. Der Urheberrechtsinhaber gestattet jedermann (auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia) jegliche Nutzung, so weitreichend, wie dies gesetzlich möglich ist (u. a. Verwendung für jeden Zweck, Aufführung, Weiterverbreitung, kommerzielle Nutzung, Bearbeitung) weltweit und zeitlich unbeschränkt unter der Bedingung der angemessenen Nennung seiner Urheberschaft (z. B. in der Bildunterschrift). |
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{{Bild-Unbeschränktes Nutzungsrecht}}
Public domain - Für Bilder, die von ihrem Urheber in die Gemeinfreiheit entlassen wurden und/oder für die ein unbeschränktes Nutzungsrecht für jedermann gewährt wurde (für Benutzer aus Deutschland)
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Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich.
Das Nutzungsrecht wurde ausdrücklich oder – aufgrund einer noch weiter gehenden, im deutschen Sprachraum aber rechtlich nicht möglichen Übergabe in die „public domain“ oder der rechtlich ebenfalls nicht möglichen Deklarierung eigener Werke als „gemeinfrei“ – konkludent eingeräumt.
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{{Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen}}
Hinweis auf nicht-urheberrechtliche Beschränkungen für die Nutzung des Bildes nach § 86 StGB
Achtung: Dieser Hinweisbaustein ersetzt keinen Lizenzbaustein.
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Diese Datei oder Bestandteile davon stellen ein Symbol dar, das von einer nach Artikel 21 Absatz 2 GG vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Organisation verwendet wurde oder das nach seinem Inhalt dazu bestimmt ist, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, oder ähnelt einem solchen.
Die Verwendung dieser Propagandamittel ist in der Bundesrepublik Deutschland nach § 86 I Ziff. 1, 2, 4 StGB verboten. Ebenfalls strafbar ist nach § 86a I Ziff. 1, II StGB die Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Die Strafbarkeit gilt nach § 86 III StGB nur dann nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Diese Datei darf daher nur in einem entsprechend eindeutigen Kontext gezeigt werden.
Zu beachten ist, dass sich Autoren in anderen Staaten, die derartige Bilder im Internet darstellen oder verwenden, in der Bundesrepublik Deutschland auch dann strafbar machen, wenn die Darstellung in deren Heimatländern zulässig ist.
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen.
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{{Wappenrecht}}
Eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes Hoheitszeichen. Die Verwendung unterliegt aber unter Umständen zusätzlichen gesetzlichen Beschränkungen.
Achtung: Dieser Hinweisbaustein ersetzt keinen Lizenzbaustein.
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Diese Datei oder Bestandteile davon stellen eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes Hoheitszeichen dar.
Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, kann ihre Verwendung gegebenfalls durch andere rechtliche Bestimmungen außerhalb des Urheberrechts eingeschränkt sein.
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{{Währung}}
Ein Zahlungsmittel. Die Verwendung unterliegt aber unter Umständen zusätzlichen gesetzlichen Beschränkungen.
Achtung: Dieser Hinweisbaustein ersetzt keinen Lizenzbaustein.
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Diese Datei oder Bestandteile davon stellen eine bildliche Wiedergabe eines Zahlungsmittels dar. Die hier gezeigte Darstellung ist zwar gemeinfrei (oder unter einer freien Lizenz freigegeben), die weitergehende, insbesondere kommerzielle Verwendung muss jedoch die Schutzrechte des Inhabers beachten.
Achtung: Die Verwendung unterliegt unter Umständen zusätzlichen gesetzlichen Beschränkungen. Insbesondere sind die Bestimmungen für die Verwendung von Abbildungen von Zahlungsmitteln der jeweiligen Notenbank zu beachten.
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{{Logo}}
Ein marken- oder namensrechtlich geschütztes Logo, das unter einer freien Lizenz steht oder gemeinfrei ist.
Achtung: Dieser Hinweisbaustein ersetzt keinen Lizenzbaustein.
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Diese Datei oder Bestandteile davon stellen ein Logo oder einen anderen markenrechtlich, namensrechtlich und/oder geschmacksmusterrechtlich geschützten Gegenstand dar. |
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Achtung: Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, ist die Nutzung der Datei höchstwahrscheinlich durch nicht-urheberrechtliche Rechte (z. B. Marken- oder Geschmacksmusterrecht oder ähnliche Rechte) eingeschränkt, sodass vor jeder Nutzung überprüft werden muss, ob sie durch nicht-urheberrechtliche Rechte verboten ist. |
Die Datei wird in der Wikipedia zur Illustration von enzyklopädischen Artikeln über Themen verwendet, die mit dem Logo in direktem Zusammenhang stehen. Jegliche Nutzung außerhalb dieses Kontextes kann ohne Zustimmung des Rechteinhabers verboten sein.
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{{Recht am eigenen Bild}}
Hinweis auf die Eigenschaft der Datei als Bildnis einer oder mehrerer Personen
Achtung: Dieser Hinweisbaustein ersetzt keinen Lizenzbaustein.
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Diese Datei oder Bestandteile davon stellen ein Bildnis einer oder mehrerer lebenden oder seit weniger als 10 Jahren toten Person(en) dar.
Gemäß § 22 KUG ist eine Einwilligung des Abgebildeten bzw. eine Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten für eine Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung nötig.
Ausnahmen von diesem Recht am eigenen Bild bilden nach § 23 I KUG
- Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte;
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Allerdings sind auch in diesen Fällen sowohl die berechtigten Interessen des Abgebildeten (§ 23 II KUG; siehe z.B. Entstellungsverbot: BVerfG, 1 BvR 240/04) oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen, als auch der Kontext der öffentlichen Zurschaustellung mit Sicht auf den Informationsgehalt zu beachten (siehe BGH VI ZR 13/06).
Diese Datei darf daher nur in einem entsprechend erlaubten Kontext gezeigt werden. Sofern eine Einwilligung nötig ist, muss sie an permissions-de@wikimedia.org gesendet werden.
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{{Panoramafreiheit}}
Werk, das nach § 59 UrhG - Werke an öffentlichen Plätzen mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigt, zu verbreiten und öffentlich wiedergegeben werden darf
Achtung: Dieser Hinweisbaustein ersetzt keinen Lizenzbaustein.
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Diese Datei stellt ein Bauwerk, ein Kunstwerk, eine Texttafel oder ein anderes höchstwahrscheinlich urheberrechtlich geschütztes Objekt dar, das vom öffentlichen Verkehrsraum fotografiert wurde und nach deutschem Recht (bzw. den entsprechenden Vorschriften in Österreich und der Schweiz) ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers gemäß der Panoramafreiheit frei abgebildet werden darf (§ 59 UrhG). Während die Datei selbst entsprechend den Regeln der Wikipedia als gemeinfrei oder unter einer freien Lizenz freigegeben wurde, unterliegt die Darstellung des Gegenstands nach § 62 UrhG einem Änderungsverbot und dem Gebot der Quellenangabe. |
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{{OTRS}}
Per OTRS geklärte Lizenzfragen
Achtung: Dieser Hinweisbaustein ersetzt keinen Lizenzbaustein.
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Fia de Vaöffantlichung vo dera Datei unta de ogemna Lizenzn liegt da Wikimedia Foundation a schriftliche G'nehmigung zua Vaöffantlichung voa.
D Wikimedia Foundation hod a E-Mail an permissions@wikimedia.org mid da OTRS-Ticketnummer {{{2}}}, de de Erlaubnis dokumentiert, griagt.
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Baustein |
Beispiel |
{{BLU}}
Keine Lizenz- und/oder Herkunftsangabe
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Zu dera Datei fehln ausreichande und korrekte Angabn üba d Quelle, an Urheber und/oder d Lizenz. Wern de drei Informationen ned vollständig und a nåchvollziehba nåchegreicht, so muas de Datei leid glöscht wern.
Solang de notwendign Angabn fehln, darfs ned in Artikln hergnumma wern.
Fålls da Benutza åf seina Diskussionssaitn oder per Wikipedia-E-Mail benachrichtigt worn is, ersetz de Vorlage bitte duach {{subst:BLU-User}} .
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{{subst:BLU-Benutza}}
Keine Lizenz- und/oder Herkunftsangabe, Uploader informiert
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Zu dera Datei fehln ausreichande und korrekte Angabn üba d Quelle, an Urheber und/oder d Lizenz. Wern de drei Informationen ned vollständig und a nåchvollziehba nåchegreicht, so muas de Datei leid glöscht wern.
Solang de notwendign Angabn fehln, darfs ned in Artikln hergnumma wern.
Da Benutza is do drüba informierrt won, dass deie Datei in 2 Wochan (ab Benachrichtigung) glöscht wird, wenn er de fehlandn Sachan ned nachetrågt.
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{{Geschützt}}
Commons-Bild nicht in Deutschland verwendbar
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Diese Datei ist in Deutschland noch urheberrechtlich geschützt (für US-Bilder siehe Staatsvertrag von 1892), obwohl sie auf Wikimedia Commons verfügbar gehalten wird (weil in den USA bereits keine Einschränkungen mehr bestehen). Sie kann in der deutschsprachigen Wikipedia wegen dieser Sachlage nicht legal verwendet werden. Deshalb wurde sie für die Einbindung gesperrt. |
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{{Geschützt-Ungeklärt}}
Commons-Bild eventuell nicht in Deutschland verwendbar
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Diese Datei ist eventuell in Deutschland noch urheberrechtlich geschützt, obwohl sie auf Wikimedia Commons verfügbar gehalten wird. Die lizenzrechtliche Sachlage ist im Moment nicht eindeutig und wird noch geklärt. Die Datei sollte daher in der deutschsprachigen Wikipedia nicht verwendet werden. |
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{{Bild-WikimediaCopyright}}
Von Wikimedia urheberrechtlich geschützte Logos
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{{Münze}}
Für Bilder, die an sich nicht die nicht die für urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe erreichen, aber ggf. eine persönliche Leistung für den Schutz als Lichtbild aufbringen und eine Münze darstellen, deren Schutzdauer abgelaufen ist
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Diese Datei bildet eine Münze, Medaille oder ein Wachssiegel ab, deren/dessen Schutzdauer nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen ist.
Die vorliegende Wiedergabe erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe für einen Urheberrechtsschutz als Lichtbildwerk. Es besteht allerdings Unklarheit dadrüber, ob das „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (Ulmer³ § 119 I 1) erbracht wurde, damit die Datei den Leistungsschutz als Lichtbild genießen könnte.
Somit ist die Datei zwar urheberrechtlich nicht geschützt, es wäre ggf. aber möglich, dass ein Anspruch auf einen leistungsschutzrechtlichen Schutz besteht. Daher ist sie nicht zwingend gemeinfrei.
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