User:Carus/Regeln

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Diese Sammlung der Regeln aus der Wikipedia lege ich an, um mich besser mit den Regeln auszukennen und zu sehen, ob die Regeln mit den Gewohnheiten überein stimmen. Es fällt auf, dass die Regeln schon eine große Bürokratie sind. Nicht die Zusammenfassung der Regeln, sondern die Regeln selbst. Sie sollen hier aber so zusammen gefasst werden, dass jede Regel nur an einer Stelle steht, damit sie bei Aktualisierung nur an dieser Stelle verändert werden muss. Dabei enstehen neue Abschnitte wie die Teilnahmeberechtigung 403, die es in der Wikipedia nicht als Seite gibt.

bitte auf meiner Benutzerseite

  • editieren, um Korrekturen an Fehlern vorzunehmen
  • diskutieren

nicht gestattet ist

  • die Seite als "Quelle" oder "Beweis" in irgend einem Verfahren zu zitieren. Im Zweifelsfall gelten immer die Bestimmungen auf den Projektseiten.
  • meine Seite als verbindlich hin zu stellen, denn das ist sie nicht. Es ist nur eine private Sammlung der Regeln, die auch ohne die Sammlung gelten.

Contents


[edit] Kapitel A - Grundsätze der deutschen Wikipedia

Projektseite: Wikipedia:Richtlinien

In diesem Kapitel finden sich Grundsätze der deutschen Wikipedia sowie Regeln, die in direkter Ableitung aus ihnen entstehen.

  • Die Grundsätze stehen fest und sind für alle Benutzergruppen verbindlich.
  • Die Regeln sind veränderlich, aber zu einem bestimmten Zeitpunkt ebenfalls für alle Benutzer verbindlich.
Regeln sollen so aufgestellt werden, dass konstruktive Mitarbeiter nicht oder nur unerheblich mit ihnen in Konflikt geraten. Jeder Benutzer soll seinen Teil zur WP beitragen können, denn jemand anderes wird sich irgendwann seines Beitrags annehmen und ihn an die Wikipedia-Regularien anpassen.

[edit] Abschnitt 1 Grundsätze der deutschen Wikipedia

  1. Die deutsche Wikipedia folgt 4 allgemein verbindlichen Grundsätzen. Diese lauten:
    • Zielstellung Enzykopädie (11.1)
    • Forderung nach Neutralität (1.2)
    • Respekt vor dem Urheberrecht (1.3)
    • Einhaltung der Wikiquette (1.4)
  2. Alle weiteren Regeln leiten sich aus diesen Grundsätzen ab oder entstammen Erfahrungen bei der enzyklopädischen Arbeit sowie technischen Notwendigkeiten.

[edit] Absatz 1.1 Zielstellung Enzyklopädie

  1. Gemeinsames Ziel aller Wikipedianer ist die erfolgreiche Zusammenarbeit zur Erstellung einer deutschsprachigen Enzyklopädie, die das Wissen der Menschheit sammelt, darstellt und für jedermann kostenlos zur Verfügung stellt. Die Mitarbeit in der Wikipdia ist von allen Mitarbeitern auf dieses Ziel auszurichten.
  2. In der deutschen WP werden die Informationen so geordnet, dass umfassende und qualitativ hochwertige Artikel entstehe und kurze Artikel vermieden werden.

[edit] Absatz 1.2 Forderung nach Neutralität

Projektseite: Wikipedia:Neutraler Standpunkt

  1. Neutraler Standpunkt NPOV bedeutet, dass Ideen und Fakten in einer Weise dargestellt werden, bei der sowohl Gegner als auch Befürworter einer solchen Idee deren Beschreibung akzeptieren können.
  2. Die Darstellungen in der WP richten sich nicht auf die Akzeptanz der dargestellten Inhalte, sondern auf eine korrekte und umfassende Beschreibung ohne Stellungnahme und ohne Wertung.

[edit] Absatz 1.3 Respekt vor dem Urheberrecht

Projektseite: Wikipedia:Urheberrechte beachten

  1. Wikipedia wird unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License veröffentlicht.
  2. Die Einbindung von Datenmaterial, das von den Autoren nicht unter diese Lizenz gestellt wurden, ist unzulässig.
  3. Das Verfahren bei Urheberrechtsverletzungen regeln die Abschnitte 9 oder 551.

[edit] Absatz 1.4 Einhaltung der Wikiquette

Projektseite: Wikipedia:Wikiquette

  1. Den Umgang der Wikipedianer regeln die Wikiquette mit allgemeinen Richtlinien. Die Einhaltung der Richtlinien ist interpretationsbedürftig.
    • keine persönlichen Angriffe
    • Geh von guten Absichten aus
    • Freundlichkeit
    • Hilfsbereitschaft
    • Ruhe
    • ehrenamtliche Mitarbeit
    • freundschaftliche Kontakt im realen Leben
    • Anonymität zusichern
    • Konflikte nicht öffentlich austragen
    • Vergeben und Vergessen
  2. Verstöße gegen die Wikiquette sind von administrativer Seite sanktionierbar. Regeln über Art und Umfang der Sanktionen sammelt der Abschnitt 187.

[edit] Absatz 1.5 Gemeinschaft

  1. Die Gemeinschaft richtet sich nach Regeln, die sich aus den vier Grundsätzen bei der täglichen Arbeit an der Enzyklopädie ableiten.
  2. Verstöße gegen die Regeln können zu Saktionen gegen den Benutzer führen.
  3. Die Regeln können per Abstimmung verändert werden. (siehe Abschnitt Benutzerbefragungen 401)

[edit] Absatz 1.6 Ableitung von Regeln aus den Grundsätzen

  1. Die Aufstellung verbindlicher Regeln bedürfen einer Benutzerbefragung 401 vom Typ des Meinungsbildes 410.
  2. Regeln müssen so aufgestellt werden, dass die Grundsätze der Wikipedia nach 1 nicht verletzt werden.
  3. Regeln für den Artikelnamensraum nach Kap B sollen so aufgestellt werden, dass konstruktive Mitarbeiter nicht oder nur unerheblich mit ihnen in Konflikt geraten. Jeder Benutzer soll ungeachtet der Regeln seinen Teil zur WP beitragen können, denn jemand anderes wird sich irgendwann seines inhaltlichen Beitrags annehmen und ihn an die Wikipedia-Regularien anpassen.

[edit] Abschnitt 2 Das Wikiprinzip

[edit] Absatz 2.0 Fundament des Wikiprinzips

  1. Schriften sind sichtbare Gedanken von Menschen. Sie sind generell als individuelle Leistungen zu respektieren.
  2. Gedanken sind nicht heilig. Sie müssen sich der vernünftigen Begutachtung anderer stellen und werden entweder bestätigt, verändert oder für erst später mögliche Beurteilungen offen gehalten.
  3. Die Qualität eines Gedankens bemisst sich an seiner Treue zur Realität. Die Qualität eines Gedankens bemiss sich nicht
    • an seiner Popularität
    • an seiner Beliebtheit
    • an seiner Bequemlichkeit

[edit] Absatz 2.1 Grundsätze

  1. In Wikipedia wird nach dem Wikiprinzip gearbeitet.
  2. Jedem Benutzer ist es prinzipiell gestattet, jeden Artikel und jede Projektseite zu editieren.
  3. Regeln über den Zugang zu geschützen Seiten enthält Abschnitt 427.

[edit] Absatz 2.8 Verletzungen von Stilregeln

  1. Treten Verletzungen von Stilregeln auf, sind sie endgültig zu akzeptieren, sofern sie nicht im Artikelnamensraum nach Kap B erfolgen. Andernfalls sind sie dem Wikiprinzip nach 2.1 zu überlassen, bis ein Benutzer die regelrechte Stilform des Artikels herstellt.
  2. Benutzer, die Stilregeln fortgesetzt verletzen, können von jedem Benutzer darauf angesprochen werden. Eine Sanktion ist nicht möglich, es sei denn, es werden gleichzeitig andere Regeln verletzt.
  3. Bei Diskussionen gelten die Regeln nach 305.

[edit] Abschnitt 3 Stilvorgaben

Aus 11.1 leiten sich allgemeine Vorgaben für den enzyklopädischen Stil ab. Spezielle Stilvorgaben werden im Kap C gesammelt. Außerdem ergeben sich Regeln darüber, was eine Enzyklopädie nicht ist.

[edit] Absatz 3.1 Allgemeine Stilvorgaben

Folgende allgemeine Stilvorgaben sind verbindlich einzuhalten.

  1. Texte sind in enzyklopädischem Stil abzufassen. (siehe Abschnitt 101)
  2. Grafiken und Bilder müssen der Erläuterung der im Text beschriebenen Sachverhalte dienen.

[edit] Absatz 3.3 Typen von Artikeln

  1. Nach dem Umfang werden unterschieden:
    • Stub (nach 52)
    • Artikel (nach 53)
  2. Nach der Qualität werden unterschieden:
    • Weiterleitung (nach 50)
    • Begriffsklärung (nach 51)
    • Artikel (nach 53)
    • lesenswerte Artikel (nach 54)
    • exzellente Artikel (nach 55)
  3. Artikeltypen nach dem Umfang werden in der deutschen Wikipedia nicht gekennzeichnet. Von den Artikeltypen nach der Qualität werden Begriffsklärungen 51, lesenswerte 54 und exzellente Artikel 55 gekennzeichnet. Die Art der Kenzeichnung regeln die Abschnitte.

[edit] Absatz 3.4 Spezielle Stilvorgaben für Artikeltypen

Speziellen Stilvorgaben werden auf der Projektseite Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel diskutiert. Die Regeln werden in Kap B gesammelt.

[edit] Abschnitt 4 Neutralität

[edit] Abschnitt 6 Inhalt der Wikipedia

[edit] Absatz 6.1 Begriffsbestimmung Enzyklopädie

  1. Die Wikipedia wird nach der Enzyklopädietheorie angelegt.
  2. Kein Themenbereich ist von vornherein ausgeschlossen.
  3. Inhaltstypen, die nicht aufgenommen werden, sind in Absatz 6.7 aufgelistet.

[edit] Absatz 6.3 Besonderheiten der Wikipedia

  1. Die Wikipedia unterliegt in Umfang und Themen nicht den Beschränkungen klassischer Enzyklopädien. Es gibt in Wikipedia kein Platzproblem.
  2. Wikipedia vereint eine Allgemeinenzyklopädie und Fachlexika sowie Themen der Populärwissenschaft und des aktuellen Zeitgeschehens.
  3. Um dem Anspruch, nicht nur ungefilterte Informationen, sondern tatsächlich Wissen zu vermitteln, gerecht zu werden, muss auch die Wikipedia eine Auswahl treffen. Sie stellt gewisse Mindestanforderungen an aufzunehmende Informationen. Die Kriterien werden im Abschnitt 69 gesammelt, die Erfüllungsbedingungen sind in den Abschnitten für die jeweilige Seitenform aufgeführt.

[edit] Absatz 6.7 Ausgeschlossene Inhaltstypen

Ausgeschlossene Inhaltstypen werden auf der Projektseite Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist diskutiert. Die Regeln werden im Kap C gesammelt.

  1. Wikipedia ist eine Enzyklopädie und kann deshalb bestimmte Inhalte nicht zulassen.
    • Wörterbucheinträge (nach 130)
    • Theoriefindung (nach 131)
    • Propaganda (nach 132)
    • Werbung (nach 133)
    • Gerüchte (nach 135)
    • Essays (nach 139)
    • Fanmaterial von realen oder fiktiven Idolen (nach 141)
    • Forendiskussionen (nach 144)
    • Chatraum (nach 146)
    • Webspace-Provider (nach 148)
    • Blogs (nach 150)
    • Datenbankeinträge (nach 153)
      • Quellensammlung
      • kein allgemeines Themen-, Personen-, Vereins-, Organisationen- oder Firmenverzeichnis
      • Veranstaltungskalender
      • Linksammlung
      • Branchenbuch
    • Nachrichtenprotal (nach 155)
    • keine Stichpunktsammlung (nach 101)
  2. Beiträge, die unter diese Kriterien fallen, sind zu ändern oder zu löschen. Im Zweifelsfall ist eine Löschdiskussion nach 71 zu führen.

[edit] Abschnitt 7 Namensräume

[edit] Absatz 7.3 Unterteilte Namensräume

  1. Folgende Namensräume werden unterteilt
    • Artikelnamensraum
    • Benutzernamensraum
    • Wikipedia-Namensraum

[edit] Abschnitt 8 Gemeinschaft

[edit] Absatz 8.1 Grundsätze der Gemeinschaft

Projektseite Wikipedia:Wikipedianer.

[edit] Absatz 8.2 Bereiche der Gemeinschaft

  1. Bereiche der Gemeinschaft
    • Als virtuelle Gemeinschaft (Community) werden alle Benutzerkonten und IP nach 300 betrachtet, die sich in Wikipedia aufhalten und editieren.
    • Als aktive Gemeinschaft werden jene Benutzer der Community bezeichnet, die sich im realen Leben treffen und persönlich kennen. Das reicht von privaten und organisierten Treffen über Vereinsarbeit bis hin zur Verlagsmitarbeit. Aktive Gemeinschaftsmitglieder nennen sich auch Wikipedianer.
    • Als Enzyklopädisten bezeichnen sich jene Benutzer der Community, die sich Artikelnamensraum besonders profiliert haben.
  2. Regeln gelten zu einem gegebenen Zeitpunkt für alle Benutzer gleich, egal ob sie der virtuellen oder der aktiven Gemeinschaft angehören.

[edit] Absatz 8.3 Vereine

  1. Wikipedianer sind angehalten, sich in Vereinen zur Unterstützung der Wikipedia und ihrer Ziele zu organisieren.

[edit] Absatz 8.4 Verständigung in der virtuellen Gemeinschaft (Community)

  1. Wikipedia bietet folgende Kommunikationsmöglichkeiten für die virtuelle Gemeinschaft an
    • die Namensräume der Wikipedia
    • die E-Mail-Funktion, die über die Benutzerseite zu erreichen ist
    • die Wikipedia:Mailinglisten
    • der Wikipedia:Chat (WP:IRC)
    • der Wikipedia:Kurier für gut geschriebene Beiträge von allgemeinem Interesse

[edit] Absatz 8.5 Funktionen in der virtuellen Gemeinschaft (Community)

  • Botschafter

[edit] Abschnitt 9 Lizenzen, Urheberrecht und Urheberrechtsverletzungen innerhalb der Wikipedia

Das Urhebberecht wird auf der Projektseite Wikipedia:Urheberrecht diskutiert. Dieser Abschnitt sammelt Regeln ausschließlich innerhalb der deutschen Wikipedia. Vereinbarungen über das Vorgehen von Wikipedianern bei Urheberrechtsverletzungen außerhalb der Wikipedia werden, sofern dies erwähnt werden soll, in Abschnitt 551 zusammen gefaßt.

[edit] Absatz 9.1 Zulässige Lizenzen in der deutschen Wikipedia

Das Urhebberecht wird auf der Projektseite Wikipedia:Urheberrecht diskutiert.

  1. Folgende Lizenzen sind in der deutschen Wikipedia zulässig:
    • Für Text die GFDL.
    • Für Bilder GFDL siehe Wikipedia:Bildrechte
    • Für Tondateien GFDL im ogg-Format.
    • Für Videodateien ...
  2. Andere, nicht genannte Lizenzen sind nicht zulässig.
  3. Der Nachweis der vorliegenden Lizenz ist vom Autor zu erbringen.
  4. Im Zweifel muss auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen (WP:UF) nachgefragt werden.

[edit] Absatz 9.2 Merkmale einer Urheberrechtsverletzung URV

  1. Eine Urheberrechtsverletzung in der Deutschen Wikipedia liegt vor
    • wenn jemand der Enzyklopädie Datenmaterial hinzu fügt, das von ihm selbst, einem anderen Autor oder einem Besitzer nicht unter eine zulässige Lizenz nach 9.1 gestellt wurde.
    • wenn jemand für eingestelltes Datenmaterial eine Lizenz angibt, die nicht den wahren Tatsachen entspricht.
  2. Eine Urheberrechtsverletzung vom Typ Verstoß gegen die Bestimmungen der GFDL liegt vor
    • wenn jemand Textbestandteile aus einem Artikel entfernt und in einen anderen Artikel einfügt, ohne dies in der Zusammenfassung 63 beider Artikel kenntlich zu machen, so dass die Nachvollziehbarkeit der Versionsgeschichte verloren geht und er selbst als alleiniger Autor der Textbestandteile im Zielartikel aufgeführt wird. (nach 74)
    • wenn jemand Artikel kopiert, statt sie zu verschieben. (siehe 75)
  3. Der Verdacht auf Urheberrechtsverletzung ist wie eine Urheberrechtsverletzung zu behandeln.

[edit] Absatz 9.4 Überprüfung der Lizenz

Die Überprüfung der Lizenz kann erfolgen

  1. durch die Überprüfung der Herkunftsangabe 30.1

[edit] Absatz 9.5 Vorgehen bei Urheberrechtsverletzungen innerhalb der Wikipedia

  1. Urheberechtsverletzungen sind nach Bekanntwerden zu löschen oder aus dem sichtbaren Bereich des Namensraumes zu entfernen, bis die Sachlage geklärt ist.

[edit] Absatz 9.9 Sanktionen bei Urheberrechtsverletzungen innerhalb der Wikipedia

  1. Sanktionen findet nicht statt oder bedürfen einer Benutzerbefragung vom Typ des Sperrverfahrens nach 423
  2. Ein Sperrverfahren ist bei schweren, wiederholten oder andauernden Urheberrechtsverletzungen zulässig.

[edit] Abschnitt 10 Impressum

Projektseite Wikipedia:Impressum

[edit] Absatz 10.1 Zweck des Impressums

  1. Das Impressum dient der öffentlichen Verfügbarmachung der unter 10.6 erwähnten Informationen.

[edit] Absatz 10.6 Inhalte des Impressums

Das Impressum des deutschsprachigen Projekts der Wikipedia enthält folgende Informationen:

  1. Den Anbieter der Website sowie die Kontaktdaten
  2. Die Lizenz, unter der das Projekt veröffentlicht wird
  3. Grundsätzliche Informationen zur Verantwortlichkeit für Inhalte
  4. Nutzungsbedingungen
  5. Hinweise für Rechteinhaber
  6. Hinweise zum Haftungsausschluß

[edit] Abschnitt 30 Herkunftsangabe

[edit] Absatz 30.1 Definition der Herkunftsangabe

  1. Die Herkunftsangabe ist eine Angabe über die Herkunft von Material, das jemand auf die Webpräsenz von Wikipedia läd.
  2. Keine Herkunftsangabe ist die Quellenangabe nach 106.

[edit] Absatz 30.2 Zweck der Herkunftsangabe

  1. Die Herkunftsangabe dient den Zwecken
    • die aufgenommenen Materialien hinsichtlich ihrer Lizenz überprüfen zu können

[edit] Absatz 30.3 Zulässigkeit der Herkunftsangabe

  1. Die Herkunftsangabe ist jederzeit zulässig.
  2. Die Herkunftsangabe ist formal durchzuführen nach 30.5.

[edit] Absatz 30.5 Durchführung der Herkunftsangabe

  1. Beim Hochladen von Material in der Eingabemaske oder auf der Materialseite unter Verwendung von Bausteinen oder freien Bemerkungen.

[edit] Absatz 30.9 Fehlende oder mangelhafte Herkunftsangabe

  1. Material, das ohne Herkunftsangabe hoch geladen wird, wird nach 9 als Urheberrechtsverletzung behandelt und muss gelöscht werden.
  2. Material mit mangelhafter Herkunftsangabe muss gelöscht werden.


[edit] Kapitel B Artikel, Artikelnamensraum und Artikelkonventionen

In diesem Kapitel finden sich Regeln, die im Artikelnamensraum gelten. Die Regeln sind für alle Benutzergruppen verbindlich.


[edit] Abschnitt 50 Weiterleitung (Redirekt)

Projektseite: Hilfe:Weiterleitung

[edit] Absatz 50.1 Zweck der Weiterleitung

  1. Die Weiterleitung ermöglicht die Umleitung von einem Lemma auf ein anderes.
  2. Zweck der Weiterleitung ist es
    • Inhalte sinnvoll zu strukturieren
    • das Auffinden dieser Inhalte zu erleichtern

[edit] Absatz 50.3 Anlegen einer Weiterleitung

  1. Eine Weiterleitung wird angelegt
    • automatisch bei einer Verschiebung nach 75.
    • durch einfügen der Befehlszeile #REDIRECT [[Ziel]] in den Artikel.
  2. Ein Redirekt darf keine anderen Textbestandteile als nur die Befehlszeile enthalten.

[edit] 50.4 Zulässigkeit der Weiterleitung

  1. Eine Weiterleitung ist zulässig,
    • wenn das Lemma der Weiterleitung den Relevanzkriterien eines Artikels 53.7 genügt, der Artikel aber auf dem Ziel-Lemma liegt.
    • wenn das Lemma der Weiterleitung ein gebräuchliches Stichwort ist, das unter dem Ziel-Lemma erlärt wird.
  2. Eine Weiterleitung ist nicht zulässig,
    • wenn er auf eine Seite mit einem weiteren Redirekt verweist. (doppelter oder mehrfacher Redirekt) Das ist vom Autor zu überprüfen.

[edit] Abschnitt 51 Begriffsklärung BKL

Die Begriffsklärung wird auf der Projektseite Wikipedia:Begriffsklärung erklärt.

[edit] Absatz 51.1 Zweck der Begriffsklärung

  1. Eine Begriffsklärung dient dem Zweck, auf verschiedene Artikel zu verweisen, wenn ein homographes Wort mehrere Begriffe bezeichnet.

[edit] Absatz 51.2 Kriterien für Begriffsklärung

  1. Eine Begriffsklärung wird angelegt, wenn mehr als ein Wort völlig unterschiedliche Themen beschreiben. Die Themen sind unter verschiedenen Lemmata anzulegen und auf der Begriffsklärungsseite zu verlinken. (siehe auch 61 Namenskonventionen)

[edit] Absatz 51.3 Modelle der Begriffsklärung

  1. Modell 1 nach dem Muster Stichwort führt auf Begriffsklärungsseite.
  2. Modell 2 nach dem Muster Stichwort führt auf geläufigsten Sachartikel
  3. Modell 3 nach dem Muster Stichwort führt auf Redirect

[edit] Absatz 51.4 Form und Anlage der Begriffsklärung

  1. Die Anlage einer Seite als Begriffsklärung erfolgt nach den Regeln der Projektseite Wikipedia:Formatvorlage_Begriffsklärung.
  2. Die Begriffsklärung wird nach 3.3 gekennzeichnet. Sie ist in den Formatvorlagen bzw. den Vorlagen in einheitlicher Form enthalten.

[edit] Abschnitt 52 Stub

Der Stub wird auf der Projektseite Wikipedia:Stub beschrieben.

[edit] Absatz 52.1 Definition

  1. Ein Stub (engl. für Stummel, Stumpf) ist ein Artikel mit geringem Umfang. Über die Qualität des Artikels wird damit nichts ausgesagt.
  2. Stubs werden in der deutschen Wikipedia nach 3.4 (3) nicht gekennzeichnet.

[edit] Absatz 52.2 Zulässigkeit von Stubs

Stubs werden in jedem WP Projekt in unterschiedlichen Formen zugelassen. Die meisten Projekte lassen sie ohne oder mit geringen Einschränkungen zu.

  1. In de: sind nur sogenannte echte Stubs nach 52.3 zulässig.
  2. Stubs dürfen unbegrenzt lange erhalten bleiben und fallen nicht unter die Platzhalter-Lemmata nach 128
  3. Der Trend geht zum Zweitsatz. Ein Artikel darf kurz sein und aus ein oder zwei Sätzen bestehen - solange es ein oder zwei gute Sätze sind.
  4. Stubs dürfen angelegt werden bei einem "Perleneffekt", wenn wichtige Informationen nirgend wo anders abgelegt werden können und für Benutzer wertvolle und auszubauende Anregungen bieten. Siehe Beispiel

[edit] Absatz 52.3 Formen von Stubs

  1. Als Formen werden heute unterschieden:
    • echte Stubs, die die Kriterien nach 52.7 erfüllen.
    • falsche Stubs, die lediglich sehr kurze Beschreibungen sind, aber die Kriterien nach 52.7 nicht erfüllen. (siehe 52.8)

[edit] Absatz 52.4 Anlegen von Stubs

  1. Ein Stub ist nach 60 anzulegen.
  2. Stubs werden als Ausnahmen betrachtet. Das Anlegen eines Sub ist nur anzulegen, wenn es zu dem Thema nicht mehr zu sagen gibt oder der Autor nicht mehr dazu sagen kann. Das Anlegen großer Mengen Stubs, die man nicht selbst ausbauen und verbessern kann/will, ist unzulässig.
  3. Der Stub wird nach 3.3 weder bei noch nach Anlage als Stub gekennzeichnet.

[edit] Absatz 52.7 Merkmale echter Stubs

  1. Ein echter Stub erfüllt mindestens folgende Merkmale
    • die Relevanzkriterien sind mit denen eines Artikels nach 53.7 identisch
    • er erlärt sein Lemma
    • er ist in Fließtext und richtigem Deutsch geschrieben
    • er enthält keine Rechtschreib- und Grammatikfehler
    • er beantwortet drei der „vier W“
      • „Wer“
      • „Wann“
      • „Was“ beantworten.
      • Das „Wie“ ist nicht zwingend erforderlich.
    • Die Quellenangabe ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
  2. Ein Stub ist formal nur zulässig
    • wenn er die Stil- und Formatregeln nach Kap C einhält.
    • wenn er sofort nach 215 richtig kategorisiert wird. Dabei ist auf den Eintrag in mindestens einer speziellen, möglichst unteren Kategorie zu achten.

[edit] Absatz 52.8 Merkmale falscher Stubs

  1. bei Artikeln über Themen der dichtenden (Romane, Erzählungen, siehe 252), darstellenden (Filme, Theaterstücke, siehe 253) oder bildenden (Kunstwerke, Bilder, siehe 254) Künste
    • reine Inhaltsangaben ohne Beschreibung der Handlung
    • reine wissenschaftliche Interpretationen ohne Angabe von Motiven und historischer Einordnung
  2. bei Artikeln über Personen nach 251
    • ohne Geburts- und Sterbedaten
  3. bei Artikeln über wissenschaftliche Themen
    • reine Erläuterungen ohne historischen Bezug
    • reine Erläuterungen ohne Bezüge oder Einordnung in das Fachgebiet

[edit] Absatz 52.9 Behandlung von Stubs

  1. Ein Stub sollte von jedem Benutzer, der ihn findet, mindestens etwas erweitert werden. Stubs sollten beobachtet werden.
  2. Ein Stub kann für einen Löschantrag nach 71 vorgeschlagen werden, wenn er die Kriterien für echte Stubs nach 52.7 nicht zu erfüllen scheint.

[edit] Absatz 52.10 Löschantrag für Stubs

  1. Ein Löschantrag für einen echten Stub nach 52.7 ist unzulässig bzw. nach 71.8 zurück zu nehmen.
  2. Ein Löschantrag für einen falschen Stub nach 52.8 ist nach 71.8 zurück zu nehmen, sobald er in einen echten Stub umgewandelt wurde.

[edit] Abschnitt 53 Artikel

Der Merkmale eines guten Artikels werden unter Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel beschrieben.

[edit] Absatz 53.7 Relevanzkriterien für Artikel

[edit] Abschnitt 54 Lesenswerte Artikel

Wikipedia:Lesenswerte_Artikel

[edit] Absatz 54.4 Durchführung einer Lesenswert-Kandidatur

Wikipedia:Kandidaten_für_lesenswerte_Artikel

[edit] Absatz 54.7 Kriterien für lesenswerte Artikel

[edit] Abschnitt 55 Exzellente Artikel

Wikipedia:Exzellente_Artikel

[edit] Absatz 55.4 Durchführung einer Exzellent-Kandidatur

Wikipedia:Kandidaten_für_exzellente_Artikel

[edit] Absatz 55.7 Kriterien für exzellente Artikel

[edit] Abschnitt 59 Lemmata

Projektseite:

[edit] Absatz 59.1 Definiton Lemma

  1. Ein Lemma ist ein Wort, unter dem sich ein Enzyklopädieartikel befindet und aufgesucht werden kann. Er besteht meistens aus einem Begriff oder einem Namen, kann aber auch eine Zahl, eine Wortgruppe oder eine Zeichenfolge sein.

[edit] Absatz 59.4 Benutzung von Lemmata

  1. Die Benutzung von Lemmata erfolgt nach den Regeln der Namenskonventionen nach 61 und den Regeln der Anlage neuer Seiten nach 60.
  2. Ist die Benutzung eines korrekten Lemmas aus technischen Gründen nicht möglich, ist als alternatives Lemma die wahrscheinlichste Falschschreibung zu wählen. Auf der Seite ist oben mit der Vorlage {{Korrekter Titel|richtiger Artikeltitel}} das richhtige Lemma zu vermerken.
  3. Bei Synonymen soll das Wort als Lemma genommen werden, das am Gebräuchlichsten ist. Die anderen Synonyme werden mit einer Weiterleitung 50 auf das benutzte Lemma versehen.

[edit] Abschnitt 60 Anlage neuer Seiten

Das Vorgehen beim Anlegen neuer Seiten erklärt die Projektseite: Wikipedia:Neue_Seite_anlegen.

[edit] Absatz 60.1 Zweck der Anlage neuer Seiten

  1. Die Anlage neuer Seiten dient dem Aufbau der Enzyklopädie, dem Ausbau und der Strukturierung ihrer Inhalte sowie der Community.

[edit] Absatz 60.2 Zulässigkeit der Anlage neuer Seiten

  1. Die Überprüfung der Zulässigkeit muss vom Autor vor dem Anlegen der Seite vorgenommen werden.
  2. Die Anlage einer neuen Seite ist zulässig,
    • wenn es zu diesem Thema noch keine Seite gibt
    • wenn die Seite als Weiterleitung nach 50 angelegt werden soll
    • wenn die Seite als Begriffsklärung nach 51 notwendig wird
    • wenn
  3. Die Anlage einer neuen Seite ist nicht zulässig,
    • wenn es zu dem Thema bereits eine andere Seite gibt, die ergänzt und ausgebaut werden kann.
    • bei Inhalten, die die Mindestkriterien für einen Stub nach 52 nicht erfüllen.
    • wenn die Seite nicht zum Aufbau der Enzyklopädie nach 11.1 beiträgt.
    • wenn die Seite nach Abschnitt 69 nicht relevant ist.
  4. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, ist eine Löschdiskussion nach Abschnitt 71 zulässig.

[edit] Absatz 60.3 Durchführung der Anlage neuer Seiten

  1. Wenn ein neuer Artikel im Artikelnamensraum angelegt werden soll,
    • ist der Artikel vor seiner Anlage in mindestens zwei anderen, bereits bestehenden Artikeln zu verlinken. Dabei entstehen rote Links, die beim Anklicken auf die Eingabemaske für den neuen Artikel führen. (siehe Abschnitt 105 Verlinkung)
    • kann der Artikel direkt durch Eingabe des neuen Lemmas im Suchfeld angelegt werden, wenn bereits Links auf ihn verweisen.
  2. Die Anlage von Artikeln, auf die keine anderen Verweise aus der Wikipedia zeigen, ist unzulässig.

[edit] Abschnitt 61 Namenskonventionen

Die Namenskonventionen erklärt die Projektseite: Wikipedia:Namenskonventionen

[edit] Absatz 61.1 Zweck der Namenskonventionen

  1. Die Namenskonventionen sind notwendig, um Artikel nach einheitlichen Kriterien benennen zu können.
  2. Der Name eines Artikels muss so gewählt werden, dass er für die Mehrzahl deutschsprachiger Leser so klar und eindeutig wie möglich und einfach zu verlinken ist.

[edit] Absatz 61.4 Verbindlichkeit der Namenskonventionen

  1. Namenskonventionen sind nur allgemein verbindlich. Sie können im Einzelfall diskutiert oder verletzt werden, wenn das begründet wird oder es zu einem Bruch der Konvention keine Alternative gibt.
  2. Die jeweils geltenden Namenskonventionen sind der Projektseite Wikipedia:Namenskonventionen zu entnehmen.
  3. Änderungen in der Namenskonventionen bedürfen eines Meinungsbildes. Dies gilt auch dann, wenn die Konventionen nicht durch ein Meinungsbild, sondern durch Gebrauch entstanden sind.

[edit] Absatz 61.8 Geltende Namenskonventionen

  1. Die jeweils geltenden Namenskonventionen sind der Projektseite Wikipedia:Namenskonventionen zu entnehmen.

[edit] Abschnitt 62 Editieren von Artikeln

Projektseite:

[edit] Absatz 62.1 Zweck des Editieren

  1. Das Editieren dient der Arbeit der Enzyklopädie.

[edit] Absatz 62.2 Zulässigkeit des Editieren

  1. Editieren ist für jeden Benutzer und jede IP im Artikelnamensraum zulässig, wenn damit der Artikel verbessert wird.
  2. Editieren ist für jeden Benutzer in jedem anderen Namensraum zulässig.
  3. Die Regeln nach den Abschnitten Seitenschutz 427, gesperrte Benutzer und gesperrte IP nach 425 bleiben davon unberührt.

[edit] Absatz 62.3 Vorgehen beim Editieren

  1. Beim Editieren der Artikel ist die Vorschaufunktion zu nutzen. Häufiges und fortgesetztes Editieren mit kleinen Veränderungen ist unerwünscht.
  2. Die Benutzung der Zusammenfassung regelt Abschnitt 63.
  3. Beim Editieren, das längere Zeit in Anspruch nimmt, ist der Artikel zur Verhinderung von Bearbeitungskonflikten zu markieren. Dazu wird die Vorlage {{inuse}} an den Anfang des Artikels gesetzt und nach Ende der Arbeiten wieder entfernt.

[edit] Absatz 62.4 Kleine Editierungen

  1. Kleine Editierungen sind "K" zu markieren.

[edit] Abschnitt 63 Zusammenfassung

Die Benutzung der Zusammenfassung wird auf der Projektseite Wikipedia:Zusammenfassung erklärt.

[edit] Absatz 63.1 Zweck der Zusammenfassung

  1. Die Zusammenfassung dient dem Zweck, den Edit kurz zu erklären und Quellenangaben anzuführen.

[edit] Absatz 63.2 Verwendung der Zusammenfassung

  1. Die Zusammenfassung ist bei jedem Edits im Artikelnamensraum zu benutzen.
  2. Die Zusammenfassung ist in jedem anderen Namensraum erwünscht, muss aber nicht gegeben werden.

[edit] 63.3 Form der Zusammenfassung

  1. Die Zusammenfassung erfolgt formlos. Aus ihr muss der Grund für den Edit hervor gehen.
  2. Abkürzungen sind zulässig.

[edit] Absatz 63.4 Missbrauch der Zusammenfassung

  1. Werden in der Zusammenfassung Inhalte eingefügt, die andere Benutzer beleidigen oder angreifen, kann die Version aus der Versionsgeschichte gelöscht werden, wenn der betreffende Benutzer das wünscht oder ein Benutzer mit erweiterten Rechten so entscheidet.
  2. Werden in der Zusammenfassung starfbare Inhalte eingefügt, müssen die betreffenden Versionen gelöscht werden. Dazu ist ein Benutzer mit erweiterten Rechten persönlich anzusprechen. Ein Vorgehen nach 70 oder 71 findet nicht statt.
  3. Formen von Vandalismus durch Benutzung der Zusammenfassung werden im Absatz 180.2 aufgezählt.

[edit] Abschnitt 69 Kriterien im Artikelnamensraum

Die geltenden Kriterien werden auf verschiedenen Projektseiten aufgeführt, darunter Wikipedia:Relevanzkriterien, Wikipedia:Löschkandidaten und Wikipedia:Löschregeln.

In diesem Abschnitt werden nur die Kriterien selbst aufgelistet, aber nicht die Erfüllungsbedingungen der Kriterien. Letzere werden in den Abschnitten zu den Seitentypen aufgelistet, siehe 69.10.

[edit] Absatz 69.1 Grundsätzliches

  1. Die Kriterien im Artikelnamensraum dienen dem Zweck, eine einheitliche Richtlinie zur Aufnahme oder zum Ausschluß von Informationen in der Wikipedia zu geben.
  2. Die Kriterien stehen als verbindliche Regeln fest. Die Erfüllungsbedingungen der Kriterien für Artikel, Stub, Weiterleitung usw. stehen nicht fest, sondern werden ständig diskutiert und verändern sich leicht. Diese Erfüllungsbedingungen sind deshalb keine verbindlichen Regeln, sondern lediglich Anhaltspunkte. Wenn eine Information die Kriterien nicht erfüllt, wird das nur in vielen aber nicht allen Fällen zum Ausschluss führen. Umgekehrt gilt: Wenn eine Information die Kriterien erfüllt, kann sie dennoch aus anderen Gründen zur Löschung vorgeschlagen werden.

Im Artikelnamensraum lassen sich zwei Gruppen von Kriterien unterscheiden. Allgemeine Kriterien nach 69.3 und Relevanzkriterien nach 69.4. Die Kriterien in diesen beiden Gruppen können stark oder schwach sein. Darüber hinaus werden Sonderkriterien nach 69.8 unterschieden.

[edit] Absatz 69.3 Allgemeine Kriterien

Projektseite: Wikipedia:Artikel

Die meisten allgemeinen Kritierien sind schwach. Sie bilden in einer Löschdiskussion oft nur Nebenargumente.

  1. Allgemeininteresse: Das Kriterium gibt an, ob ein allgemeines Interesse an der Information besteht. Eine Enzyklopädie muss von der Allgemeinheit ernstgenommen werden.
    • Ein schwaches Kriteriterium. Wird das Allgemeininteresse von einer Information nicht erfüllt, so ist Behqalten nach 69.8 unter Umständen doch zulässig.
  2. Seriosität Das Kriterium gibt an, wie seriös eine Information dargestellt wurde.
    • ein schwaches Kriterium, weil die Seriosität der Darstellung nach Wikiprinzip 2 geändert werden kann.
    • Beispiele: Eine unseriöse Darstellung kann durch eine seriösere ersetzt werden. [1]
  3. Situationsunabhängigkeit: Das Kriterium gibt an, ob die Informationen nur in einer bestimmten Situation (Mode, Ereignis) benötigt wird.
    • ein schwaches Kriterium sofern nicht sicher ist, ob die Information später einmal relevant für irgend jemanden ist, der sie sucht.
    • Beispiele:
  4. Quellenangaben: Das Kriterium gibt an, ob und mit welchen Quellen eine Information belegt wurde.
    • Primärquellen: Das Kriterium gibt an, ob für die Informationen ausreichend Primärquellen erbracht wurden.
      • ein starkes kriterium, weil ohne Primärquellen jede Information beliebig wird.
    • Sekundärquellen: Indiz für ein ausreichend großes Interesse und gleichzeitig Hilfe bei der Überprüfung können Sekundärquellen (Bücher, Zeitungen, seriöse Websites etc.) sein.
      • ein schwaches Kriterium, sofern Sekundärquellen nur noch nicht erbracht wurden. Die Pflicht der Angabe obliegt nach 106.4 dem Autor, aber dieser kann sich in begrenztem Maß auf das Wikiprinzip nach 2 berufen.
  5. Abstraktionshöhe: Das Kriterium gibt an, ob eine Information einen eigenen Artikel erhalten soll oder ob sie als Information in einen bestehenden Artikel eingefügt werden soll. Informationen mit geringerer Relevanz können in der Regel sinnvoller in den Artikel zum übergeordneten Thema eingearbeitet werden. Andernfalls kann der Leser durch die Atomisierung der Inhalte den Zusammenhang nicht mehr erkennen. Ausführungen zum Treppengeländer sind zum Beispiel besser im Artikel Treppe aufgehoben als in einem eigenständigen Artikel.
    • schwaches Kriterium, weil fast jede Information so ausführlich dargestellt werden kann, dass sie einen eigenen Artikel verdient. Entscheidend ist deshalb, ob die Information im Moment der Diskussion bereits ausführlich genug für einen eigenen Artikel ist.
  6. Verlinkung: Begleitendes Indiz für ein ausreichend großes Interesse kann eine starke Verlinkung von anderen Wikipedia-Artikeln sein. Es ist auf die Entstehungsgeschichte der Verlinkungen zu achten.
    • schwaches Kriterium, weil die Verlinkung nach dem Wikiprinzip 2 verbessert werden kann.
  7. Zielgruppe: Fehlen Sekundärquellen, sollte die Gruppe ausreichend groß und heterogen sein, um den Inhalt des Artikels zu verifizieren. Andernfalls versagt das Wiki-Prinzip.
    • schwaches Kriterium, weil es sein kann, dass die Zielgruppe nur in WP unterrepräsentiert ist. Es kann sein, dass ein Begriff zwar gebräuchlich, aber nur wenigen Wikipedianern bekannt ist.
    • Beispiele: Lokomofeilow
  8. Mindestumfang: Je kleiner eine Gruppe von Artikeln oder je weniger seriös das Thema ist, desto besser sollte der Startartikel sein. Für solche Themen sind Stubs also in der Regel nicht ausreichend.
    • schwaches Kriterium. Sofern sich die Artikel ausbauen lassen., ist auch von einem Zugewinn auszugehen. Hinzu kommmt, dass neue Autoren, die ihr Fachgebiet einarbeiten wollen, oft viele Stubs als Struktur anlegen, die sie mit der Zeit erweitern und Informationen hinein sortieren wollen. Es ist nicht sinnvoll, diese Artikel mit Löschdiskussionen zu bedecken, wenn es einen Autor gibt, der daran arbeitet. Die entstehende Struktur sollte aber beobachtet werden.
    • Beispiele:

[edit] Absatz 69.4 Relevanzkriterien

Projektseite Wikipedia:Relevanzkriterien

Die meisten Relevanzkriterien sind stark. D.h. wenn sie durch einzustellendes Material nicht erfüllt werden, ist die Aufnahme in die Wikipedia zu verweigern. Sie werden deshalb in Löschdiskussionen häufig diskutiert. Die meisten Löschanträge lauten auf Relevanzkriterien.

  1. Historische Relevanz: Die Entscheidung für oder gegen die Aufnahme in eine Enzyklopädie richtet sich auch nach der Frage, ob Personen, Ereignisse oder Themen mit aktuell breiter Öffentlichkeitswirkung nach sinnvollem Ermessen auch zeitüberdauernd von Bedeutung sein werden.
  2. xxx

[edit] Absatz 69.8 Sonderkriterien

  1. Sonderkriterien sind Kriterien, die trotzdem zur Aufnahme eines Artikels führen, wenn schwache Kriterien nicht erfüllt sind. Sonderkriterien berechtigen nicht zur Aufnahme von Artikeln, wenn starke Kriterien nicht erfüllt sind.
  2. Sonderkriterium Alleinstellungsmerkmal. Ein Artikel darf bleiben, wenn der darin beschriebene Sachverhalt so außergewöhnlich und alleinstehend ist, dass er in keinem anderen Artikel als Abschnitt eingefügrt werden kann, ohne dass diese Besonderheit verloren geht.
    • Beispiele für Artikel mit Alleinstellungsmerkmalen:
  3. Sonderkriterium:

[edit] Abschnitt 69.10 Abschnitte, die Erfüllungsbedingungen stellen

  1. Die Kriterien werden für einen Stub, einen Artikel, eine Weiterleitung usw. jeweils anders ausgelegt. So kann eine Weiterleitung sinnvoll sein, obwohl das Lemma keinen eigenen Artikel verdient. Ob die Bedingungen erfüllt sind, ist den Regeln zu entnehmen, die in den Abschnitten aufgelistet sind.
  2. Folgende Abschnitte stellen Erfüllungsbedingungen für Kriterien

Template:Benutzer:217﹒125﹒121﹒169/Regeln efb

[edit] Abschnitt 70 Schnelllöschung

Das Vorgehen bei der Schnelllöschung erklärt die Projektseite: Wikipedia:Schnelllöschung

[edit] Absatz 70.1 Zweck der Schnelllöschung

  1. Die Schnelllöschung dient dem Zweck, die öffentlich zugängliche Enzyklopädie von Daten frei zu halten,
    • die offensichtlich nicht hinein gehören.
    • die von einem Benutzer nicht mehr benötigt oder nicht mehr gewünscht werden.
    • die aus arbeitsbedingten Gründen als Reste anfallen.

[edit] Absatz 70.2 Kriterien für Schnelllöschung

  1. inhaltliche Begründungen
    • Fremdsprachige Texte
    • Testseiten
    • Baustellen ("Hier entsteht ein Artikel zum Thema xy")
    • sinnentstellte Maschinenübersetzungen
    • Seiten, die nur aus einem Weblink bestehen
    • eine Aneinanderreihung von Wörtern, die keinen erkennbaren Sinn ergeben
    • Text, der auf den ersten Blick vernünftig aussieht, aber irreparabel verworren ist, dass man nicht erwarten kann, ihn inhaltlich zu verstehen.
    • Bei einem falschen Stub, sehr kurze Artikel ohne Definition oder ohne Kontext. ("kein Artikel")
    • bei offensichtlichen Scherzeinträgen
    • Rechtswidrige Texte, die aus eindeutig rechtswidrigem Inhalt bestehen, z.B. pornografische Texte, Beleidigungen, Volksverhetzung etc.
    • Bei zweifelsfreier Irrelevanz, wenn der Artikel keinerlei Angaben enthalten, die eine erste Beurteilung der Relevanz des Gegenstandes erlauben oder das dargestellte Lemma zweifelsfrei nicht relevant ist.
      • Kleinstvereine
      • vollkommen unbekannte Personen
  2. Metabegründungen
    • Ein Artikel, dessen Inhalt bereits vollständig in einem anderen Artikel enthalten ist und der auch nicht als Redirect erhaltenswert ist (siehe Wikipedia:Redundanz)
    • Wiedergänger als wieder eingestellte Kopie eines Artikels, der nach einer regulären Löschdiskussion gelöscht wurde.
  3. strukturelle Begründungen
    • Nicht mehr benötigte Weiterleitungen (Redirects)
    • Freigabe eines Lemmas vor Verschiebung einer anderen Seite auf dieses Lemma (nach 75)
    • Ein Bild, das eine genaue Kopie von einem anderen ist
    • Unterseiten im Benutzernamensraum auf Wunsch des jeweiligen Benutzers
    • von anderen Benutzern neu angelegte Seiten im persönlichen Benutzerraum
    • Beiträge permanent gesperrter Benutzer
    • Nicht mehr relevante Diskussionsseiten von IP-Benutzern
  4. Bei Zweifeln am Vorliegen der Kriterien sollte ein normaler Löschantrag nach 71 gestellt werden.

[edit] Absatz 70.2 Durchführung der Schnellöschung

  1. Bei Vorliegen der Kriterien für Schnellöschung ist diese durchzuführen
    • durch einen Benutzer mit erweiterten Rechten formlos und ohne Angabe einer Begründung.
    • auf formalen Schnelllöschantrag (SLA) eines Benutzers ohne Angabe einer Begründung, wenn es sich um eine eigene Benutzerseite handelt. Ein kurzer Hinweis über den Grund auf der zu löschenden Seite wird gern gesehen.
    • auf Antrag jedes Benutzers mit einer kurzen Begründung.

[edit] Absatz 70.3 Form der Schnelllöschung (SLA)

  1. Wenn die Schnellöschung nicht durch einen Benutzer mit erweiterten Rechten formlos durchgeführt wird, ist sie mit einem SLA (Schnellöschantrag) zu beantragen. Der SLA ist mit dem Baustein {{löschen}} im Artikelnamensraum einzutragen. Die Begründung ist auf der zu löschenden Seite anzugeben.
  2. Das Entfernen von Löschwarnungen ist nur nach 73 zulässig.

[edit] Absatz 70.4 Ausgang des Schnelllöschantrages

  1. Über jede Schnelllöschung entscheidet ein Benutzer mit erweiterten Rechten.
  2. Liegen die Kriterien für die Schnelllöschung nicht vor
    • ist der Schnellöschantrag abzulehnen oder
    • ist der Schnellöschantrag in einen Löschantrag nach Abschnitt 71 umzuwandeln

[edit] Absatz 70.9 Verweigerung der Schnelllöschung

  1. Weil auch Benutzerseiten unter GFDL stehen, kann eine Schnelllöschung einer Benutzerseite verweigert werden, wenn ein allgemeines Interesse an den zu löschenden Inhalten anzunehmen ist. In diesem Fall ist die Seite aus dem Bereich des Benutzers an einen anderen geeigneten Ort zu verschieben.
  2. Eine vom Benutzer gewünschte Schnellöschungen von (z.B. allen seinen) Benutzerunterseiten, die aus spontaner emotionaler Situation beantragt wurde, wird traditionell verweigert, wenn abzusehen ist, dass der Antrag wegen 508 Wikistress gestellt wurde oder Gründe nach 510 vorliegen. Der Benuzer ist sanft aber bestimmt auf diese Regel hinzuweisen. Der Baustein für Schnellöschung ist zu entfernen und erst nach Ablauf von 24-48 Stunden zu akzeptieren, wenn der Benutzer weiter hin darauf besteht. Die Entscheidung liegt jedoch nach 70.4 (1) beim löschenden Benutzer mit erweiterten Rechten, der den gereizten Benutzer vor übereilten Handlungen bewahren soll.

[edit] Abschnitt 71 Löschantrag

Projektseite Wikipedia:Löschregeln

[edit] Absatz 71.1 Zweck des Löschantrags

  1. Der Antrag dient der Diskussion über die Löschung von Datenmaterial aus der öffentlich zugänglichen Wikipedia.
  2. Das Gegenstück des Löschantrags ist der Antrag auf Wiederherstellung nach 72.

[edit] Absatz 71.2 Zulässigkeit des Löschantrags

Löschantrag ist zulässig

  1. wenn das zur Löschung beantragte Material mindestens 15 Minuten lang in der WP steht.
  2. wenn er begründet 71.4 und formal korrekt 71.3 vorgenommen wird. Andernfalls ist er unzulässig 71.10 oder zu beenden.
  3. wenn die für das zu löschende Material geltenden Kriterien 69.10 nicht erfüllt werden:

Template:Benutzer:217﹒125﹒121﹒169/Regeln efb

  1. Löschantrag kann gestellt werden
    • von jedem angemeldeten Benutzer.
    • von jeder IP.

[edit] Absatz 71.3 Form des Löschantrages

  1. Der Löschantrag für Artikel und Texte ist formal mit folgenden Schritten durchzuführen:
    • Mit einem Blick in die Versionsgeschichte und auf die Diskussionsseite ist auszuschließen, dass Mittelverbrauch 71.13 vorliegt.
    • Im Artikelnamensraum ist der Antragsbaustein {{'''subst:'''Löschantrag<nowiki>|''Deine Begründung'' --~~~~}} oben einzufügen, die Begründung 71.4 ist einzufügen. Der Text des Artikels ist zu erhalten.
    • Nach dem Speichern der Seite ist dem Link auf die Tagesseite der Wikipedia:Löschkandidaten zu folgen und ein neuer Absatz anzufügen, der im Titel die verlinkte, zu löschende Seite enthält und im Fliestext die vollständige Begründung sowie die Unterschrift 310 des Antragsstellers.
  2. Der Löschantrag für Bilder ist formal mit folgenden Schritten durchzuführen:
    • ein normaler Löschantrag (siehe oben) auf der Beschreibungsseite des Bildes einfügen.
    • das Bild auf der Seite Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder in folgender Form eintragen:[[:Bild:Bildname]] ''Deine Begründung'' -- ~~~~
  3. Der Löschantrag für Kategorien ist formal nach (1) durchzuführen, die Kategorien werden separat im WikiProjekt Kategorien behandelt. Projektseite Grundsätze.
  4. Die Löschdiskussion läuft 7 Tage
    • wenn ein Benutzer mit erweiterten Rechten die Diskussion nicht vorher begründet abbricht.
    • wenn der Löschantrag nicht zurück genommen 71.8 wird
  5. Das Entfernen von Löschwarnungen ist nur nach 73 zulässig.

[edit] Absatz 71.4 Begründung des Löschantrags

  1. Ein Löschantrag muss gültig begründet werden. Gültig sind nur Begründungen, die sich auf einen dieser Abschnitte beziehen:

Template:Benutzer:217﹒125﹒121﹒169/Regeln efb

  1. Die gewählte Begründung ist zusammenfassend auf der zu löschenden Seite zu geben. Auf der Löschdiskussion ist diese Begründung ebenfalls zu geben.

[edit] Absatz 71.5 Ausgang der Löschantrags

  1. Über den Löschantrag wird von einem Benutzer mit erweiterten Rechten entschieden, der die jeweils für das zu löschenden Material geltenden Erfüllungsbedingungen berücksichtigt. Dieser Benutzer führt die Löschung nach 71.6 durch.
  2. Antragssteller dürfen nicht über den Löschantrag entscheiden oder die Löschung durchführen.
  3. Die Lösschdiskussion ist keine Benutzerbefragung nach 401. Auch wenn sich Benutzer für oder dagegen aussprechen, gelten Kriterien und keine Stimmenmajorität. Es ist irrelevant, wer die Mehrheit hat.
  4. Ist der Löschantrag nach 71.10 unzulässig, ist nach 71.8 zu verfahren. Im Zweifelsfall ist die Löschdiskussion bis (1) auszusitzen.

[edit] Absatz 71.6 Durchführung der Löschung

  1. Vor der Löschung eines Artikels ist zu prüfen
    • in der Versionsgeschichte, ob nicht kürzlich der zur Löschung beantragte Artikel mit einem komplett anderen (löschwürdigen) Inhalt ersetzt worden ist.
  2. Die Löschung umfasst folgende Arbeitsschritte:
    • Kennzeichnen des Ausgangs in der Löschdiskussion mit (erledigt), (gelöscht), (bleibt) oder einem ähnlichen Hinweis in der Überschrift. Eine kurze Begründung ist wünschenswert.
    • Löschung der Artikelseite
    • Löschung der Diskussionsseite
    • Löschung der auf diese Seiten verweisenden Redirects
    • Entfernung der Links, die auf diese Seite verweisen
  3. Sind bei einer Löschung ungebührend viele Arbeitsschritte per Hand notwendig, kann ein Auftrag unter Wikipedia:Bots/Anfragen gestellt werden.
  4. Bei Löschungen von Kategorien mit vielen Elementen sollte die zu leerenden Kategorie in der Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Warteschlange des WP:WPK gestellt werden, die mehrmals täglich abgearbeitet wird.
  5. Die sichtbare Angabe von Löschgründen im Löschlogbuch darf nur abstrakte Zusammenfassungen (Hinweise) enthalten, aber keine Bestandteile des gelöschten Artikels.

[edit] Absatz 71.8 Rücknahme des Löschantrags

  1. Ist der Löschantrag nach 71.10 unzulässig oder trifft die vom Antragssteller genannten Begründung für die aktuelle Version des Artikels nicht mehr zu, weil der Artikel inzwischen entscheidend erweitert oder verbessert wurde, hat der Antragssteller den Löschantrag zurück zu nehmen. Die Entfernung des Löschantragbausteins regelt 73. Die Löschdiskussion zu beenden.
  2. Der Löschantrag kann nicht zurück genommen werden, wenn der Antragssteller es sich anders überlegt hat, der Löschantrag aber trotzdem zulässig ist.
  3. Nimmt der Antragssteller den Löschantrag nicht zurück, kann dies von einem Benutzer mit erweiterten Rechten oder einem anderen, hinreichend erfahrenen oder kompetenten Benutzer vorgenommen werden. Der Antragssteller ist vorher zu informieren, damit er selbst Gelegenheit zur Rücknahme hat.

[edit] Absatz 71.10 Unzulässigkeit des Löschantrags

Löschantrag ist unzulässig

  1. wenn die Begründung 71.4 für den Löschantrag nicht angegeben wird.
  2. wenn die Begründung sich nicht auf die unter 71.2 verwiesenen Erfüllungsbedingungen bezieht oder unzureichend ist
    • „Der Artikel ist Mist“
    • „Der Artikel ist unstrukturiert“
    • „Der Artikel ist zu trivial“
    • „Der Artikel ist zu pfui“
  3. bei einer Begründung auf Relevanz nach 69, die der Antragssteller aufgrund einer eigenen offen sichbaren Wissenslücke nicht beurteilen kann, aber glaubt beurteilen zu können. (Nichtwissen des Antragsstellers, kennt etwas allgemein Bekanntes nicht)
  4. bei einer Oberkategorie von Begriffen, deren grundsätzliche enzyklopädische Relevanz bereits ausdiskutiert wurde. (vgl. 109)
  5. bei offenkundigen Scherzanträgen oder Trollanträgen, die nur der Provokation einer kontroversen Diskussion dienen.
  6. bei Mittelverbrauch nach 71.13
  7. Bei Urheberrechtsverletungen ist nach 9.3 zu verfahren.
    • wenn das zu löschende Material die Kriterien für Schnellöschung nach 70.2 erfüllt.
  8. Löschantrag wird abgewiesen
    • wenn eine deutlich überwiegende und große Anzahl von Diskutanten sich unter Vorbringung gewichtiger, vernünftiger Argumente gegen die Löschung ausspricht.
    • nach 71.11

Bei unzulässigen oder abgewiesenen Löschanträgen ist nach 71.8 oder 73.2 zu verfahren.

[edit] Absatz 71.11 Vermeidung von Löschanträgen

Löschantrag ist allgemein zu vermeiden

  1. Wenn speziell neue oder junge Autoren Artikel einstellen und formale und inhaltliche Mängel im Artikel auf Unerfahrenheit zurück zu führen sind, aber der Wille zur Mitarbeit erkennbar oder nach 503 zu vermuten ist. Dieser Autoren sollen nicht abgeschreckt oder unnötig vergrault werden. Statt einem Löschantrag kann die Verschiebung des Artikels in den Benutzernamensraum gewählt werden. Der Autor ist vom verschiebenden Benutzer darüber freundlich zu informieren. 105.11. Dies gilt nicht, wenn die Relevanzbedingungen für das zu diskutierende Material nicht erfüllt sind.

[edit] Absatz 71.13 Mittelverbrauch

  1. Eine durch Entscheidung nach 71.5 oder Rücknahme nach 71.8 beendeter Löschantrag ist nicht erneut zulässig, es sei denn
    • es werden neue, zuvor nicht genannte Gründe nach 71.3 vor gebracht
    • es gelten für die aktuelle Version erneut Gründe nach 71.3.
  2. Der Mittelverbrauch kann mit dem Baustein {{War Löschkandidat|Datum|Link}} (Beispiel: {{War Löschkandidat|3. Juli 2006|Tiere der Harry-Potter-Romane (bleibt)}}) auf der Diskussionsseite des Artikels dokumentiert werden. Für den Baustein sind die Befürworter der Seite oder der Benutzer mit erweiterten Rechten verantwortlich, der für den Artikel entschieden hat.

[edit] Abschnitt 72 Wiederherstellung

Projektseite: Wikipedia:Wiederherstellungswünsche (WP:WW)

[edit] Absatz 72.1 Zweck der Wiederherstellung

  1. Die Wiederherstellung dient dem Zweck, eine gelöschte Seite oder eine gelöschte Version wieder her zu stellen bzw. Argumente vor zu bringen um eine Entscheidung zu erleichtern.
  2. Die Wiederherstellung ist das Gegenstück zum Löschantrag nach 71.

[edit] Absatz 72.2 Zulässigkeit der Wiederherstellung

Die Wiederherstellung ist zulässig

  1. wenn der Antragsteller stichhaltig begründen kann, dass der Artikel gelöscht wurde, obwohl er die Kriterien im Artikelnamensraum nach 69 nicht verletzt. (falsche Löschung)
  2. wenn der Benutzer den gelöschten Artikel unter Erhalt der Versionsgeschichte auf seine Unterseiten verschieben möchte, um ihn zu erweitern und behaltenswert zu machen oder die Informationen zu nutzen.
  3. Die Herausgabe von Artikelbestandteilen ohne Wiederherstellung ist nach 74 unzulässig. Enthält die Versionsgeschichte eines wieder her gestellten Artikels Versionen, die nicht öffentlich einsehbar sein sollen, sind diese von der Wiederherstellung auszuschließen.

[edit] Absatz 72.3 Form des Wiederherstellungsantrags

  1. Die Wiederherstellung kann auf zwei unterschiedliche Weisen beantragt werden
    • Formlos auf der Diskussionsseite des löschenden Admins.
    • Bei Erfolglosigkeit formal auf der Projektseite WP:WW.
  2. Für beide Varianen nach (1) gilt:
    • Der Antrag ist nach 310 korrekt zu unterschreiben und darf keine sachfremden oder persönlich herabsetzenden Inhalte enthalten. Andernfalls ist er kommentarlos zu entfernen.
    • Der wiederherzustellende Artikel ist in der Überschrift rot zu verlinken.
    • Die Gründe für die Wiederherstellung sind anzugeben.
    • Die vorangegangene Löschdiskussion(en), sofern vorhanden, ist(sind) zu verlinken.
  3. Findet ein formaler Antrag statt, ist die vorangegangene formlose Diskussion mit dem Benutzer mit erweiterten Rechten zu verlinken.

[edit] Absatz 72.4 Durchführung eines Antrags zur Wiederherstellung

  1. Der Antrag ist nach 72.3 zu stellen.
  2. Der Antrag wird diskutiert, bis er entschieden ist. Eine Zeitdauer ist nicht vorgegeben.
  3. Die Wiederherstellung wird durch einen Benutzer mit erweiterten Rechten vorgenommen.

[edit] Absatz 72.5 Ausgang eines Antrags zur Wiederherstellung

  1. Die Entscheidung trifft ein Benutzer mit erweiterten Rechten gemäß den Kriterien im Artikelnamensraum nach 69.
  2. Die Diskussion ist keine Benutzerbefragung nach 401. Auch wenn sich Benutzer für oder dagegen aussprechen, gelten Kriterien und keine Stimmenmajorität. Es ist irrelevant, wer die Mehrheit hat.

[edit] Abschnitt 73 Entfernen von Löschwarnungen

Projektseite: Wikipedia:Entfernen von Löschwarnungen

[edit] Absatz 73.1 Was ist Entfernung von Löschwarnungen

  • Entfernen eines Löschantrag-Bausteins nach 71 aus einer Seite und/oder die Markierung des entsprechenden Eintrags auf der Seite Wikipedia:Löschkandidaten als erledigt.
  • Entfernen eines Schnelllösch-Antrags nach 70 aus einer Seite.

[edit] Absatz 73.2 Zulässigkeit der Entfernung von Löschwarnungen

  1. Das Entfernen von Löschwarnungen ist zulässig
    • Durch den Benutzer mit erweiterten Rechten, der die Löschdiskussion nach 71.5 zu Gunsten des Artikels beendet oder den Schnelllöschantrag nach 70.4 verweigert.
    • Durch den Antragssteller bei Rücknahme des Löschantrages nach 71.8. Er hat das im Titel des Abschnitts auf der Löschseite zu vermerken und den Baustein zu entfernen.
    • Liegt eine der oben genannten Bedingungen vor, wird das Entfernen oder Markieren aber versäumt, kann das von jedem anderen Benutzer nachgeholt werden.
  2. Das Entfernen von Löschwarnungen ist nicht zulässig
    • durch jemanden, dem der Löschantrag nicht gefällt und der lieber keine Löschdiskussion möchte.
    • als Mittel, Teil oder "Argument" der Löschdiskussion.

[edit] Absatz 73.3 Vorgehen bei unzulässiger Entfernung

  1. Eine unzulässige Entfernung einer Löschwarnung ist von jedem Benutzer rückgängig zu machen.
  2. Im Zweifelsfall trifft die Entscheidung ein Benutzer mit erweiterten Rechten.
  3. Ein Editwar nach 185 ist zu vermeiden bzw. nach 185.6 zu unterbinden. Seitenschutz nach 427 ist zulässig.

[edit] Abschnitt 74 Copy und Paste

[edit] Absatz 74.1 Zulässigkeit von Copy und Paste

  1. Copy & Paste von Textbestandteilen ist innerhalb der Wikipedia allgemein unzulässig, es sei denn
    • das Entfernen und das Hinzufügen der Textbestandteile wird in der Zusammenfassung nach 63 beider Artikel mit Permanentlinks vermerkt.
  2. Die Regel gilt für alle Namensräume.

[edit] Absatz 74.2 Vorgehen bei Copy & Paste

Ist Copy & Paste zulässig, ist wie folgt zu verfahren:

  1. Der Text ist im Quellartikel zu entfernen, wobei in die Zusammenfassung nach 63 der Permanentlink auf die aktuelle Version des Zielartikels einzufügen ist.
  2. Der Textbestandteil ist im Zielartikel einzufügen, wobei in die Zusammenfassung der Difflink auf den löschenden Edit im Quellartikel einzufügen ist.

Beispiele

  • Auslagerung aus dem Quellartikel [2] Einlagerung in den Zielartikel [3]

[edit] Abschnitt 75 Verschiebung von Artikeln

Projektseite: Hilfe:Artikel verschieben

[edit] Absatz 75.1 Zweck der Verschiebung

  1. Die Verschiebung von Seiten dient dem Zweck, Datenmaterial auf ein anderes Lemma oder einen anderen Namensraum zu legen, wenn dies die Arbeit erfordert.
  2. Die Verschiebung von Seiten dient dem Zweck, die Versionsgeschichte zu erhalten, wie das die Lizenz GFDL fordert.

[edit] Absatz 75.2 Zulässigkeit der Verschiebung

  1. Die Verschiebung innerhalb des Artikelnamensraumes ist zulässig,
    • bei Rechtschreibfehler im Lemma.
    • wenn Lemma nicht den Regeln der Namenskonventionen nach 61 entspricht.
    • wenn der Inhalt des Artikels geändert, erweitert oder reduziert wurde, wodurch sich ein anderer Schwerpunkt ergibt und ein anderes Lemma ratsam ist.
  2. Die Verschiebung eines Artikels in den Benutzernamensraum ist zulässig,
    • wenn der Artikel durch eine Löschdiskussion nach 71 gelöscht werden soll, die Informationen aber behaltenswert sind, weil sie ausgebaut oder an anderer Stelle verwendet werden können.
  3. Die Verschiebung innerhalb anderer Namensräume ist zulässig,
    • wenn der Autor oder der Benutzer das wünscht.
    • wenn die Gemeinschaft das stichhaltig begründet.
  4. Differenzen über eine Verschiebung sind vor der Verschiebung auf der Diskussionsseite der betreffenden Seite zu klären.

[edit] Absatz 75.3 Durchführung der Verschiebung

  1. Die Verschiebung kann von jedem Benutzer durch den Reiter "verschieben" vorgenommen werden, wenn das die Arbeit erforderlich macht.
  2. Benutzern, die weniger als 4 Tage angemeldet sind, ist die Verschiebefunktion nicht möglich. In diesem Fall ist ein anderer Benutzer auf der Projektseite Wikipedia:Fragen zur Wikipedia darum zu bitten.
  3. Soll eine Verschiebung auf ein bereits belegtes Lemma vorgenommen werden, ist dieses Lemma zuvor nach Abschnitt 70 schnell zu löschen.
  4. Bei der Verschiebung ist stets die Diskussionsseite mit zu verschieben.
  5. Bei Komplikationen mit der Verschiebung ist ein Benutzer mit erweiterten Rechten zu Hilfe zu bitten. Dieser ist berechtigt, regelkonforme Handlungen zu unternehmen.

[edit] Absatz 75.4 Redirekt nach Verschiebung

  1. Bei der Verschiebung wird automatisch ein Redirekt angelegt. Ob er erhalten bleiben kann, regelt 50.
  2. Liegen die Kriterien für einen Redirekt nicht vor, ist dieser unmittelbar nach der Verschiebung durch einen SLA nach Abschnitt 70 zu löschen.
  3. Weisen andere Redirekts auf die verschobene Seite, sind diese nach der Verschiebung vom verschiebenden Autor auf den neuen Ort der Seite zu ändern.

[edit] Abschnitt 76 Zusammenlegung von Artikeln

Projektseite: Hilfe:Artikel zusammenführen

  1. Die Zusammenlegungen von Artikeln regelt die Projektseite.
  2. Die Zusammenlegung von Artikeln ist zu vermeiden, wenn der Aufwand zu hoch ist. Statt dessen kann das unter Absatz 74.2 beschriebe Vorgehen verwendet werden.

[edit] Abschnitt 78 Versionslöschung

[edit] Absatz 78.1 Definition der Versionslöschung

  1. Eine Versionslöschung liegt vor, wenn eine Version aus einer Versiongeschichte zeitweise oder permanent aus dem öffentlich sichtbaren Bereich eines beliebigen Namensraumes entfernt wird.
  2. Eine Versionslöschung an Material, das unter GFDL steht, ist nur unter nach 78.2 bestimmten Bedingungen zulässig.

[edit] Absatz 78.2 Zulässigkeit der Versionslöschung

  1. Die Versionslöschung ist in jedem Namensraum zulässig,
    • bei strafbaren Inhalten, auch auf Verdacht.
    • bei Verletzungen des Anonymitätsstatus nach 320.
  2. Die Versionslöschung im Benutzernamensraum ist zulässig,
    • nach Antrag 78.4 mit subjektiver Begründung des betreffenden Benutzers, wenn kein Allgemeininteresse an der Erhaltung der Version besteht.
    • Nach Entscheidung eines Benutzers mit erweiterten Rechten, wenn kein Allgemeininteresse an der Erhaltung der Version besteht.
  3. Die Versionslöschung im Artikelnamensraum ist nicht zulässig,
    • bei Fehlen eines nach (1) genannten Merkmals.
    • bei subjektiver Begründung ohne allgemeingültig anzunehmendem Interesse.

[edit] Absatz 78.4 Durchführung einer Versionslöschung

  1. Die Versionslöschung kann formlos durch einen Benutzer mit erweiterten Rechten erfolgen, wenn eines der unter 78.2 genannten Merkmale erfüllt ist.
  2. Die Versionslöschung kann von jedem unter 300.2 genannten Benutzertyp sowie von Nichtbenutzern der Wikipedia beantragt werden. Ein Antrag
    • erfolgt formlos bei einem Benutzer mit erweiterten Rechten öffentlich oder per email.
    • kann über info-de@wikimedia.org erfolgen.
    • ist in jedem Fall zu begründen.
    • muss alle zu löschenden Versionen vollständig verlinken. Eine allgemeine Beantragung nach dem Muster: Lösche bitte alle Versionen, die <diese Information> enthalten, ist nicht erwünscht.
  3. Ist die Versionslöschung nach 78.2 zulässig, wird sie von einem Benutzer mit erweiterten Rechten durchgeführt.
  4. Die Entscheidung über die Bekanntgabe der Versionslöschung und der Gründe, die zur Löschung führten, obliegt dem löschenden Benutzer mit erweiterten Rechten. Auftretende Meinungsverschiedenheiten sind grundsätzlich per E-Mail zu klären, ein Konflikt nach 186 ist grundsätzlich zu vermeiden.

[edit] Abschnitt 79 Revertierung

Projektseite: Hilfe:Wiederherstellen

[edit] Absatz 79.2 Zulässigkeit der Revertierung

    • Die Revertierung ist zulässig
    • wenn ein Edit keine Verbesserung des Artikels darstellt.
    • wenn ein Edit eine Verschlechterung des Artikels darstellt.
    • bei Vandalismus nach 180 oder 183.
    • bei Edits durch gesperrte Benutzer nach 425.
  1. Die Revertierung ist nicht zulässig
    • im beginnenden Editwar nach 185.
    • auf einer Benutzerseite 306 oder einer Benutzerdiskussion 305, wenn der Benutzer das nicht schriftlich zugelassen hat.

[edit] Absatz 79.4 Form der Revertierung

Die Revertierung erfolgt

  1. durch die Nutzung einer Software-Funktion
  2. durch einen Edit in einer älteren Version, die somit zur aktuellen Version wird. Dann ist ein Hiinweis in der Zusammenfassung nach 63 nötig.


[edit] Kapitel C - Spezielle Stilvorgaben und Kontent

Dieses Kapitel sammelt Stilvorgaben, die für den Artikelnamensraum und die Projektseiten gelten.

[edit] Abschnitt 100 Rechtschreibung

Die Regeln über die Rechtschreibung werden auf der Projektseite Wikipedia:Rechtschreibung erklärt.

[edit] Absatz 100.1 Rechtschreibregeln in der deutschen Wikipedia

  1. Es gilt die Neue deutsche Rechtschreibung.
  2. Wenn ein Autor eine andere Rechtschreibung verwendet, ist es zu tolierieren und von nachfolgenden Benutzern zu korrigieren.
  3. Die Benennung von Lemmata regelt 61.

[edit] Absatz 100.2 Durchführung

  1. Die Regel nach 100.1 gilt in allen Texten der Artikelnamensraums.
  2. Zitate, die in ursprünglicher Rechtschreibung verbleiben müssen, sind mit <!--sic--> zu markieren.

[edit] Absatz 100.8 Verletzung der Rechtschreibregeln

  1. Die Verletzung von Rechtschreibregeln wird grundsätzlich nicht sanktioniert, gleichgültig in welchem Namensraum 7 sie erfolgen.
  2. Bei Verletzungen im Artikelnamensraum Kap B greift das Wikiprinzip nach 2.8. Verletzungen im Benutzernamensraum nach Kap D sind als persönliche Bevorzungen zu akzeptieren.
  3. Differenzen zwischen Benutzern sind durch einen Benutzer mit erweiterten Rechten unter Berücksichtigung der jeweils greifenden Regeln zu beenden.

[edit] 101 Enzyklopädischer Stil

[edit] Abschnitt 105 Verlinkung

Die Verlinkung wird auf der Projektseite Wikipedia:Verlinkung diskutiert.

[edit] Absatz 105.1 Zweck der Verlinkung

  1. Die Verlinkung dient dem Zweck, Informationen mit einander zu verbinden.

[edit] Absatz 105.3 Formen der Verlinkung

Folgende Formen werden unterschieden

  1. Verweise innerhalb einer Seite (ein anderer Abschnitt) nach 105.7
  2. Verweise auf andere Lemmata nach 105.8
  3. Interwikilinks (auf ein Lemma in einem befreundeten Projekt) nach 105.9
  4. Verweise nach außerhalb der WP nach 105.10
  5. Verweise zwischen Namensräumen der WP 105.11

[edit] Absatz 105.4 Zulässigkeit der Verlinkung

Verlinkung ist nicht zulässig

  1. In Überschriften im Artikelnamensraum.

[edit] Absatz 105.7 Verweise innerhalb einer Seite

  1. Verweise innnerhalb einer Seite sind sparsam zu verwenden

[edit] Absatz 105.8 Verweise auf andere Lemmata

  1. Verweise auf andere Lemmata sind zu verwenden, wenn zur Erklärung des Lemmas beitragen oder weitergehende Informationen anbieten. Ein verlinktes Wort muss inhaltlich beitragen. Die wahllose Verlinkung irgendwelcher Worte ist nicht zulässig.

[edit] Absatz 105.9 Interwikilinks

  1. Interwikilinks sind prinzipiell auf das Lemma zu setzen, das in der anderen Sprache den Begriff erklärt.

[edit] Absatz 105.10 Verweise nach außerhalb der Wikipedia

[edit] Absatz 105.11 Verweise zwischen Namensräumen

  1. Der Artikelnamensraum darf in jedem Namensraum verlinkt werden.
  2. Der Artikelnamensraum darf keine Verweise auf folgende Namensräume enthalten:
    • Benutzernamensraum
    • Wikipedia-Namensraum
    • Hilfe-Namensraum

[edit] Abschnitt 106 Quellenangabe

Projektseite Wikipedia:Quellenangaben (WP:QA, WP:QUELLEN)

[edit] Absatz 106 Definition der Quellenangabe

  1. Quellen sind zuverlässige Materialien außerhalb der Wikipedia, die die Bekanntheit einer Information verbürgen. Es gelten nur diejenigen Materialien als Quellen, die beim Verfassen und Erweitern eines Artikels benutzt wurden, sowie diejenigen, die geeignet sind die Aussagen des Artikels zu belegen.
  2. Keine Quellenangaben sind Herkunftsangaben nach 30.1

[edit] Absatz 106.1 Zweck der Quellenangabe

  1. Die Quellenagabe dient den Zwecken
    • die aufgenommenen Informationen hinsichtlich ihrer enzyklopädischen Seriosität überprüfen zu können
    • dem Leser weiterführende Informationen anzubieten
    • Meinungsverschiedenheiten zu verhindern oder beizulegen

[edit] Absatz 106.2 Zulässigkeit der Quellenangabe

Die Quellenangabe ist zulässig

  1. im Artikelnamensraum in der Zusammenfassung 63 sowie in den Referenzen 107
  2. in anderen Namensräumen in jeder Form, nicht jedoch durch Einstellen originaler Texte, die über das Zitat nach 108 hinaus gehen.

[edit] Absatz 106.4 Pflicht zur Quellenangabe

  1. In der WP gibt es grundsätzlich für alle Autoren eine Pflicht zur Quellenangabe, sofern es sich nicht um triviale und sehr allgemein bekannte Informationen handelt.
  2. Die Pflicht zur Quellenangabe hat der Autor, der eine Information beiträgt, nicht der Autor, der sie löschen möchte.
  3. Alle Autoren haben die Pflicht, fehlende Quellen nachzutragen, sofern sie ihnen bekannt oder leicht zugänglich sind.

[edit] Absatz 106.7 Form der Quellenangabe

  1. Die Quellenangabe muss eindeutig sein und die Quelle auffinden lassen.
    • Bei Quellen aus Büchern ist die Seite anzugeben. (siehe auch Literaturangabe)
    • Bei Rechtsquellenangaben gelten die Regen der Projektseite Wikipedia:Rechtsquellenverweise
    • Bei Internetquellen sind die Regeln nach Zitieren von Internetquellen zu beachten.
    • Bei Verwendung der Zusammenfassung für die Quellenangabe gelten die Regen nach Wikipedia:Zusammenfassung und Quelle.
    • Bei Verwendung einer verstecken Quellenangabe ist diese auskommentiert im Quelltext einzufügen. Diese Form ist sparsam zu verwenden.

[edit] Absatz 106.8 Ausschluß

  1. Informationen die nicht mit Quellenangaben belegt sind, sind von der Aufnahme in WP ausgeschlossen, es sei denn es greifen Regeln nach 106.9.
  2. Informationen die prinzipiell nicht mit Quellenangaben belegt werden können, sind von der Aufnahme in WP ausgeschlossen.

[edit] Absatz 106.9 Übergangsregeln

  1. Wikipedia befindet sich in einer Phase der intensiven Materialsammlung. Informationen, die noch keine Quellenangabe haben oder noch nicht belegt sind, dürfen für eine nicht näher bezeichnete Übergangszeit in der Wikipedia verbleiben, bis sie belegt werden.
  2. Artikel, die nicht belegt sind, bleiben von einer Markierung als stabile oder gehobene Version nach 115 ausgeschlossen.

[edit] Abschnitt 107 Einzelnachweis

Projektseite Wikipedia:Einzelnachweise (WP:EN)

[edit] Absatz 107.1 Definition von Einzelnachweisen

  1. Einzelnachweise sind innerhalb eines Artikels eingetragene Angaben, die die Richtigkeit einer Information belegen.

[edit] Absatz 107.6 Form von Einzelnachweisen

  1. Einzelnachweise sind im Fliestext mit <ref> und </ref> einzufügen und am Textende mit <references/> aufzulisten.

[edit] Abschnitt 108 Zitat

[edit] Abschnitt 109 Themendiskussion

Die Themendiskussion wird auf der Projektseite Wikipedia:Themendiskussion geführt.

[edit] Absatz 109.1 Zweck der Themendiskussion

  1. Zweck der Themendiskussion besteht darin, Themen, die bei Löschanträgen nach 71 immer wieder kehren, dort nicht immer wieder erneut ausdiskutieren zu müssen. Solche prinzipiellen Diskussionsbeiträge werden auf Wikipedia:Themendiskussion gesammelt, um bei Bedarf in künftigen Debatten darauf verweisen zu können und sie so abzukürzen.
  2. Zweck der Themendiskussion besteht darin, in ähnlichen Löschanträgen immer wieder auf die selbe Weise entscheiden zu können.

[edit] Absatz 109.2 Form der Themendiskussion

  1. Die Themendiskussion erfolgt formlos auf den Projektunterseiten nach dem Muster [[Wikipedia:Themendiskussion/Thema]].
  2. Die Originaldiskussion ist einzufügen, vorsichtig aufzuräumen, Redundanzen zu beseitigen, Pro- und Kontra-Argumente zusammenzufassen und das Ergebnis der Diskussion darzustellen.

[edit] Absatz 109.5 Nutzung der Themendiskussion

  1. Die Themendiskussion ist bei Bedarf als Argument zu verlinken.

[edit] Abschnitt 115 Gehobene Artikelversionen

  1. Als gehobene Artikelversionen bezeichne man Versionen eines Artikels, die einer inhaltlichen und formalen Durchsicht unterzogen und als solche markiert wurden.
    • gesichtete/kontrollierte/vandalismusfreie Versionen
    • gesicherte Versionen
  2. Gehobene Artikelversionen gibt es derzeit nicht.

[edit] Abschnitt 117 Gesichtete Artikelversionen

[edit] Abschnitt 119 Kontrollierte Artikelversionen

[edit] Abschnitt 124 Archivierung

[edit] Absatz 124.1 Allgemeines zur Archivierung

[edit] Absatz 124.2 Zulässigkeit der Archivierung

[edit] Absatz 124.3 Formen der Archivierung

[edit] Abschnitt 128 Platzhalter-Lemmata

[edit] Absatz 128.1 Definition von Platzhalter-Lemmata

  1. Platzhalter-Lemmata sind Lemmata, die einen Artikel mit unzureichender Erklärung enthalten, aber eingestellt werden
    • um einen Artikel zu beginnen und/oder
    • um auf sein Fehlen hinzuweisen und/oder
    • um rote Links in anderen Artikeln zu vermeiden.
    • als Verlegenheitsartikel, weil nicht mehr zum Thema einfällt.
    • aus Schludrigkeit.

[edit] Absatz 128.2 Zulässigkeit von Platzhalter-Lemmata

  1. Platzhalter sind in de: nicht zulässig. Als Alternative ist ein Stub nach 52 möglich.

[edit] Abschnitt 129 Platzhalter-Formatierungen

[edit] Absatz 129.1 Definition von Platzhalter-Formatierungen

Platzhalter-Formatierungen sind Formatierungen innerhalb eines Artikels,

  1. die hinweisen auf das Fehlen von
    • Abschnitten (Beispiel)
    • Texten
    • Informationen
  2. die bezüglich auf das Lemma neutrale Bilder anzeigen, welche später durch Bilder ersetzt werden sollen. (Beispiel)

[edit] Absatz 129.2 Zulässigkeit von Platzhalter-Formatierungen

  1. Platzhalterformatierungen sind im sichtbaren Bereich eines Artikels unzulässig.
  2. Platzhalterformatierungen können von einem Autor, der gemeinsam mit anderen Autoren gerade an einem Artikel arbeitet, <!--auskommentiert--> verwendet werden, sofern sich der Artikel gerade im Ausbau befindet und die jeweils anderen Mitarbeiter ihre Textbestandteile nach der vom Autor voorgegebenen Struktur richten sollen. (Beispiel)

[edit] Abschnitt 130 Wörterbucheinträge

  1. Wörterbucheinträge sind nach 3.2 in Wikipedia ausgeschlossen.
  2. Benutzer, die Wörterbucheinträge anlegen, sind auf die Mitarbeit im Wiktionary hinzuweisen. [4]
  3. Eine Verschiebung ins Wiktionary findet nur statt, wenn der Quelltext den dort geltenden Regeln entspricht.
  4. In jedem Fall ist er per Schnelllöschung nach 70 zu verfahren.

[edit] Abschnitt 131 Theoriefindung

Projektseite (WP:TF)

[edit] Absatz 131.1 Definition der Theoriefindung

  1. Als Theoriefindung gelten
    • Aussagen, die einer eigenen Interpretation entstammen
    • Aussagen, für die der Autor keine Primär- und Sekundärquellen erbringen kann
    • Aussagen, die in keiner anerkannten Fachliteratur veröffentlicht wurden
    • neu gebildete Begriffe (Begriffsbildungen)
    • neu erschaffene Worte (Wortschöpfungen)
  2. Als Theorieetablierung gilt die Darstellung von
    • Theorien, Aussagen, Konzepte oder Methoden, die außerhalb der Wikipedia keine oder nur sehr geringe Resonanz gefunden haben (Privattheorien)
  3. Nicht hierunter fallen Minderheitenmeinungen, die zwar nur von wenigen vertreten, aber in der Fachwelt kontrovers diskutiert werden und in entsprechendem Rahmen auch hier angesprochen werden sollen.

[edit] Absatz 131.2 Regeln zur Theoriefindung

  1. Theoriefindung ist nach 3.2 im Artikelnamensraum ausgeschlossen. In anderen Namensräumen ist sie als Diskussionsgegenstand zulässig.
  2. Wikipedia dient der Darstellung von etablierten Theorien, nicht der Findung und der Etablierung von Theorien.
  3. Wikipedia stellt keine Wahrheiten dar, sondern überprüfbare Aussagen, die schon an anderen Stellen veröffentlicht wurden. Für die Berechtigung der Darstellung ist es egal, ob ein Sachverhalt wahr ist.

[edit] Absatz 131.3 Vorgehen bei Theoriefindung

  1. Theoriefindung ist zu revertieren oder raus zu schreiben.
  2. Artikel, die überwiegend oder vollständig der Theoriefindung dienen, sind mit einem Löschantrag nach 71 zu versehen.
  3. Gibt es Benutzer, die die Theoriefindung verteidigen, sind diese vorher nach 305 anzusprechen. Bei unerfahrenen Benutzern ist 71.11 zu beachten.

[edit] Abschnitt 132 Propaganda

[edit] Absatz 132.1 Definition von Propaganda

  1. Propaganda ist die gezielte oder organisierte Verbreitung einer Nachricht oder Ideologie mit dem Ziel, das Denken und das Handeln anderer im eigenen Sinn zu beeinflussen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die konkret verbreitete richtig oder falsch ist.

[edit] Absatz 132.4 Zulässigkeit von Propaganda

  1. Propaganda ist im Artikelnamensraum nicht zugelassen.
  2. Propaganda ist in anderen Namensräumen nur als Gegenstand der Diskussion, nicht als Zweck der Diskussion zugelassen.

[edit] Abschnitt 133 Werbung

[edit] Absatz 133.1 Definition von Werbung

  1. Werbung sind Inhalte oder verlinkte Inhalte, die dem Zweck dienen, ein Produkt oder einen kommerziellen Träger bekannt zu machen.
    • Linkwerbung nach dem Muster [5]

[edit] Absatz 133.4 Zulässigkeit von Werbung

  1. Werbung ist im Artikelnamensraum nicht zugelassen.
  2. Verlinkung von Werbetragenden Seiten ist in anderen Namensräumen nur zulässig, sofern sie als Beispiele in Diskussionen dienen und dem Aufbau der Enzyklopädie dienen.

[edit] Vorgehen bei Werbung

  1. Werbung ist zu unterlassen oder zu revertieren.
  2. Bei fortgesetzer Werbung in einem Artikel ist zu prüfen ob ein Seitenschutz nach 427 zulässig ist.

[edit] Abschnitt 135 Gerüchte

[edit] Abschnitt 135.1 Definition von Gerüchten

  1. Gerüchte sind unverbürgte oder unverbürgbare Inhalte, die sich durch Hören und Sagen verbreiten und für die es keine zuverlässige Quellenangaben gibt oder geben kann.

[edit] Abschnitt 135.4 Zulässigkeit von Gerüchten

  1. Gerüchte sind aus dem Artikelnamensraum ausgeschlossen.

[edit] Abschnitt 135.5 Vorgehen bei Gerüchten

  1. Gerüchte sind mit SLA 70 oder Löschantrag 71 zu löschen.

[edit] Abschnitt 139 Essays

[edit] Absatz 139.1 Definition von Essays

  1. Als Essay bezeichnet wir in WP einen Text mit essayistischen Stilmerkmalen.
  2. Essayistische Stilmerkmale sind
    • experimenteler Stil, der Überlegungen, Gedankengänge und Schlüsse heraus arbeitet
    • Entwickeln der Gedanken vor den Augen der Leser
  3. eine Leichtigkeit, stilistische Ausgefeiltheit, Verständlichkeit und Witz
    • eine stilisierte, ästhetisierte Plauderei
  4. Ebenfalls essayistisch ist die Einführung von Begriffen im Text, für die es bereits einen Artikel gibt. In diesem Fall sind Verweise nach 105.8 zu verwenden.

[edit] Absatz 139.2 Zulässigkeit von Essays

  1. Essays sind aus dem Artikelnamensraum ausgeschlossen.

[edit] Absatz 139.5 Vorgehen bei Essays

  1. Texte mit essayistischen Stilmerkmalen sollen von jedem Benutzer umgeschrieben werden. Wenn möglich, sollte der Hauptautor auf seiner Benutzerdiskussion 305 angesprochen werden, um Konflikte zu vermeiden.
  2. Für reine Essays, die nicht umgeschrieben werden können, ist ein Löschantrag nach 71 zulässig. Bei hoffnungslosen Fällen ist der SLA 70 vorsichtig einzusetzen.

[edit] Abschnitt 141 Fanmaterial von realen oder fiktiven Idolen

[edit] Absatz 141.1 Definition von Fanmaterial

[edit] Absatz 141.4 Zulässigkeit von Fanmaterial

[edit] Absatz 141.5 Vorgehen bei Fanmaterial

  1. Für Fanmaterial ist der Löschantrag 71 zulässig.

[edit] Absatz 141.9 Spoilerwarnungen

  1. Spoilerwarnungen sind in der deutschen Wikipedia unzulässig. (Wikipedia:Meinungsbilder/Spoilerhinweis)

[edit] Abschnitt 144 Forendiskussionen

[edit] Absatz 144.1 Definition von Forendiskussionen

  1. Forendiskussionen sind Diskussionen, die ausschließlich der Diskussion dienen und nicht auf die Verbesserung von Artikeln der WP gerichtet sind.

[edit] Absatz 144.4 Zulässigkeit von Forendiskussionen

  1. Forendiskussionen verstoßen gehen den zielstellenden Grundsatz 11.1 und sind deshalb nicht zugelassen.

[edit] Absatz 144.5 Vorgehen bei Forendiskussionen

  1. Forendiskussionen sind zu beenden, mit SLA 70 oder Löschantrag 71 zu löschen.
  2. Ein Löschantrag 71 ist auch auf Benutzerunterseiten zulässig.

[edit] Abschnitt 146 Chatraum

Projektseite Wikipedia:Chat (WP:IRC)

[edit] Absatz 146.1 Definition von Chat

  1. Ein Chat ist eine Onlineunterhaltung mit freier Themenwahl, bei der Benutzer in schneller Abfolge hinter einander Beiträge posten, die überwiegen persönliche Inhalte haben und nicht enzyklopädisch orientiert sind.

[edit] Absatz 146.4 Zulässigkeit von Chats

  1. Chats verstoßen gehen den zielstellenden Grundsatz 11.1 und sind deshalb nicht zugelassen.
  2. WP bietet einen Themenchat zu Fragen über die WP unter diesem Java-Applet an. Weitere Hilfe wird auf der Projektseite WP:IRC gegeben.

[edit] Absatz 146.6 Vorgehen

  1. Chats sind mit SLA 70 oder Löschantrag 71 zu löschen.

[edit] Abschnitt 148 Webspace-Provider

[edit] Absatz 148.1 Grundsätzliche Regeln

  1. WP bietet keinen allgemein nutzbaren Webspace an, auf dem verlinkbare Inhalte oder Homepages eröffnet werden dürfen. Für Benutzerseiten gelten die Regeln nach 306.

[edit] Abschnitt 150 Blogs

[edit] Absatz 150.1 Grundsätzliche Regeln

  1. Blogs sind in keinem Namensraum zulässig.
  2. Werden Benutzerseiten blogartig angelegt, wird das toleriert, solange sich kein Benutzer darüber beschwert. Ein Löschantrag 71 ist zulässig.

[edit] Abschnitt 153 Datenbankeinträge

[edit] Absatz 153.1 Definition von Datenbankeinträgen

  1. Datenbankeinträge sind Informationen in gleichörmiger immer wieder kehrender Struktur, die nur von wenigen Benutzern benötigt werden.

[edit] Absatz 153.4 Zulässigkeit von Datenbankeinträgen

  1. Datenbankeinträge sind nicht zulässig und mit SLA 70 zu löschen. Im Zweifelsfall ist eine Löschdiskussion nach 71 zu führen.

[edit] Abschnitt 155 Nachrichtenportal

[edit] Absatz 155.1 Definition von Nachrichten

  1. Nachrichten sind aktuelle Ereignisse die informieren sollen, aber nicht enzyklopädisch dargestellt werden und keinen Begriff erklären.

[edit] Absatz 155.4 Zulässigkeit von Nachrichten

  1. Nachrichten sind nicht zulässig.

[edit] Absatz 155.6 Vorgehen

  1. Nachrichten sind mit SLA 70 zu löschen.
  2. Beiträge, die Nachrichten enthalten können nach Wikinews zu verbringen, sie die dort gestellten Qualitätsansprüche erfüllen.

[edit] Abschnitt 180 Vandalismus

Projektseite: Wikipedia:Vandalismus

[edit] Absatz 180.1 Defnition von Vandalismus

  1. Vandalismus (auch Barbarismus) ist gezieltes Zerstören von Seiten in WP.

[edit] Absatz 180.2 Formen von Vandalismus

Es wird unterschieden

  1. einfacher Vandalismus nach 180.4
    • wenn Benutzerkonten oder IP sinnfreie Editierungen vornehmen, aber kein System zu erkennen ist. Blöde Bemerkungen, Scherze,
  2. tendenzieller Vandalismus nach 180.5

Profilvandalismus nach 183 ist keine Form von Vandalismus, sondern eine Grundeinstellung einer Person, die sich neben Vandalismus noch in anderen Verhaltensweisen zeigt.

[edit] Absatz 180.4 Einfacher Vandalismus

Einfacher Vandalismus ist Vandalismus, der sich durch weitgehend sinnlose verschlechternde Editierungen hervor tut. Oft sind keine oder nur triviale Gründe erkennbar.

  1. Sinnlose Zerstörung liegt vor, wenn wahllos irgend etwas verändert wird, Textpassagen oder ganze Artikel gelöscht oder hinzu gefügt werden, die dort nichts passend sind.
    • Beispiele: wahllose Veränderungen [6]
    • Beispiele: Textlöschungen [7]
    • Beispiele: Textersetzungen ohne Inhaltsbezug durch copy und paste
  2. wenig zielgerichtete Zerstörung liegt vor, wenn die Zerstörung eine Zendenz aufweist, aber so auffällig und dumm betrieben wird, dass sie immer erkannt wird.
    • Beispiele: sexuell gefärbte Kundgebungen
    • Beispiele: Einwürfe von spontan mitlesenden Personen. [8], [9]
  3. Funktionsvandalismus liegt vor, wenn Befehle eingesetzt werden, um Textdarstellungen oder Strukturen zu zerstören.
    • falsche Weiterleitungen, falsche nowiki-Befehle, Zerstörung von Tabellen usw..

[edit] Absatz 180.5 Tendenzieller Vandalismus

Tendenzieller Vandalismus ist Vandalismus, der sich durch sinnhaltige verschlechternde Editierungen hervor tut. Manchmal ist die Tendenz gut zu erkennen. Manchmal wird der Vandalismus spielerisch oder sportlich betrieben.

  1. Wenn jemand in der Zusammenfassung nach 63.4 andere Angaben macht, als der Artikeledit enthielt und der Edit geeignet war, den Artikel zu verschlechtern.
  2. Anfertigen von gefakten Artikeln.
    • Beispiel 1 Oliver Beerhenke

[edit] Absatz 180.8 Kein Vandalismus

Kein Vandalismus liegt vor,

  1. wenn der Edit aus Unerfahrenheit oder Unkenntnis der Regeln passiert.
    • Beispiele: [10],
    • wenn ein falsches Lemma gewählt wurde, Hilfeseiten falsch verändert wurden
    • wenn ein Benutzer private Erfahrungen oder Wortgruppen einwirft, weil er WP nicht als Enzyklopädie verstanden hat [11]
    • bei Editwar 185 wegen sachlicher Differenzen

[edit] Absatz 180.9 Vorgehen bei Vandalismus

  1. Wenn du einen Vandalen entdeckst: keine Panik.
  2. Vandalismus kann von jedem Benutzer und IP jederzeit mit Angabe des Grundes entfernt werden. Gibt es keine gute Version, die jünger als die vandalierte Version ist, ist nach 79 zu revertieren.
  3. Die übrigen Beiträge des Benutzers oder der IP sind auf weitere Vandalismen zu überprüfen.
  4. Es ist zu prüfen, ob eine Vandalensperre nach 422.6 oder Seitenschutz nach 427 notwendig ist.
  5. Beim Revertieren sind Wikiquettenverstöße 187, insbesondere in der Zusammenfassung 63 zu vermeiden.

[edit] Absatz 180.12 Häufig vandalierte Artikel

Wikipedia:Beobachtungskandidaten

  1. Artikel, die häufig vandaliert werden, sollen von vielen Benutzern beobachtet werden.

[edit] Abschnitt 183 Profilvandalismus

[edit] Absatz 183.1 Definition von Profilvandalismus

  1. Profilvandalismus ist keine Form von Vandalismus, sondern eine Grundeinstellung einer Person, die sich neben Vandalismus noch in anderen Verhaltensweisen zeigt. Der Begriff bezieht sich auf das Handeln einer Person, die hinter vielen Benutzerkonten und IP-Editierungen steckt und nicht nur vandaliert, sondern eine chronische und ernst gemeinte Haltung hat. Ebenso hierzu zählen Personen, die alternierend zwischen Vandalismus und (meist wenig brauchbarer) Artikelarbeit hin und her schalten.
  2. Profilvandalismus ist keine Trollerei nach 184.

[edit] Absatz 183.2 Formen von Profilvandalismus

  1. Dauer- und Themenvandalismus nach 183.6
  2. alternierende Profilvandalen nach 183.7

[edit] Absatz 183.6 Dauervandalismus und Themenvandalismus

Benutzer:CHK/Dauervandalen

  1. Als Dauer- und Themenvandalen gelten Personen, die über lange Zeit und/oder periodisch wiederkehrend bestimmte Themen heimsuchen, Artikel mit bestimmten Tendenzen bearbeiten und einem Muster folgen.
  2. Neue Benutzerkonten können sofort infinit gesperrt werden. Für IP-Benutzung gelten die Regeln nach 425. Ein Verfahren nach 320.4 ist zulässig.
  3. Es ist zulässig, Konten dieser Vandalen offen zu lassen.

Beispiele für Dauervandalismus und Themenvandalismus

[edit] Absatz 183.7 Alternierende Profilvandalen

  1. Als alternierende Profilvandalen werden Benutzer bezeichnet, die scheinbar normal mitarbeiten, aber auch andere Konten oder IP benutzen, um zu vandalieren oder in deutiger Weise der WP zu schaden versuchen.
  2. Alternierende Profilvandalen werden nach Checkuserverfahren 429 und 422.6 behandelt.
  3. Erweist sich ein verdienter Mitarbeiter als alternierender Vandale, ist ein Vermittlungsausschuß 420 und ein Sperrverfahren 423 notwendig.
  4. Es ist zulässig, Konten dieser Benutzer offen zu lassen.

Beispiele für alternierende Profilvandalen

  • Benutzer:Partaner Time

[edit] Abschnitt 184 Trollerei

[edit] Abschnitt 185 Editwar

Projektseite: Wikipedia:Editwar

[edit] Absatz 185.1 Definition von Editwar

  1. Editwar liegt vor
    • wenn sich eine Differenz zwischen Benutzern im wechselseitigen Editieren von Artikeln zeigt, die in gegensätzliche Richtung geht. Insbesondere gehören wechselseitige Revertierungen nach 79 dazu. Der Editwar beginnt mit der zweiten Revertierung.
  2. Editwar liegt nicht vor
    • wenn sich der Stand der Diskussion seit dem letzten Mal wesentlich verändert hat. Das ist in der Zusammenfassung nach 63 kenntlich zu machen.
  3. Die Geschwindigkeit bzw. die Häufigkeit der Editierungen sind nebensächlich. Editwar kann sich in kurzer Zeit abspielen und auffällig sein oder sich über Monate hin ziehen, wenn tageweise editiert und revertiert wird.

[edit] Absatz 185.6 Vorgehen bei Editwar

  1. Editwar ist als Verhalten nicht zulässig und nicht tolerierbar. Es ist dabei egal, wer Recht hat. Der Editwar ist zu unterlassen oder zu unterbinden.
  2. Der revertiernde Benutzer ist auf seiner Benutzerdiskussion 305 anzusprechen und die Gründe sind abzuklären. Eventuell sind andere Benutzer hinzu zu ziehen. Auf Wikipedia:Fragen zur Wikipedia kann Rat eingeholt werden.
  3. Bei tiefgreifenden Konflikten kann zusätzlich die E-Mail-Funktion verwendet werden.
  4. Die Meldung eines Editwars auf der Vandalensperrung 422 ist nach erfolgloser Benutzerdiskussion zulässig. Dort wird allerdings die zu schützende Version von einem Benutzer mit erweiterten Rechten nach 427 bestimmt.

[edit] Abschnitt 186 Deletionwar

[edit] Absatz 186.1 Definition von Deletionwar

  1. Deletion-War von Artikeln (Löschkrieg) liegt vor, wenn zwei oder mehr Benutzer mit erweiterten Rechten abwechselnd einen Artikel löschen und wiederherstellen. Er beginnt mit der zweiten Wiederherstellung.
  2. Deletion-War von Versionen liegt vor, wenn zwei oder mehr Benutzer mit erweiterten Rechten abwechselnd eine Versionslöschung und -wiederherstellung nach 78 durchführen. Dieser Deletionwar beginnt mit der ersten nicht unter den beteiligten Benutzern abgesprochenen Wiederherstellung der Version. D.h. vor der Wiederherstellung einer Version ist der löschende Benutzer mit erweiterten Rechten zu kontaktieren und um die Wiederherstelung zu bitten, auch wenn der bittende Benutzer selbst erweiterte Rechte hat und die Wiederherstellung technisch allein durchführen könnte.

[edit] Absatz 186.3 Vorgehen bei Deletionwar

  1. Der Deletionwar ist sofort wirksam zu unterbinden und die Diskussion ist abzuwarten. Im Zweifelsfall muss sofort ein Bürokrat informiert werden.
  2. Allgemein gilt, dass der Artikel ungeachtet der Argumente gelöscht bleibt, bis Einigung erzielt ist.

[edit] Abschnitt 187 Wikiquettenverstöße

[edit] Absatz 187.1 Definition von Wikiquettenverstößen

[edit] Absatz 187.5 Verfahren bei Wikiquettenverstößen

[edit] Abschnitt 191 Bearbeitungskonflikt

Projektseite: Wikipedia:Bearbeitungskonflikt

[edit] Abschnitt 200 Vorlagen

Hilfe:Vorlagen

[edit] Absatz 200.1 Zweck der Vorlagen

[edit] Absatz 200.13 Formatvorlagen zur Informationsvereinheitlichung

[edit] Absatz 200.2 Zulässigkeit der Vorlagen

[edit] Abschnitt 210 Portalseiten

[edit] Abschnitt 215 Kategorien

[edit] Abschnitt 251 Personenartikel

Projektseite Wikipedia:Formatvorlage Biografie

[edit] Abschnitt 252 Artikel über Dichtungen

[edit] Abschnitt 253 Artikel über Themen der darstellenden Künste

[edit] Abschnitt 254 Artikel über Themen der bildenden Künste

[edit] Kapitel D - Benutzer, Benutzerkonten und Benutzernamensraum

Dieses Kapitel sammelt Regeln, die für Benutzer und den Benutzernamensraum gelten.

Projekseite: Wikipedia:Benutzernamensraum (WP:BNR)


[edit] Abschnitt 300 Begriffsbestimmung

  1. Natürliche Personen, die in Wikipedia mitarbeiten, heißen Mitarbeiter, Wikipedianer oder Enzyklopädisten. Mitarbeiter können unter IP oder angemeldeten Benutzerkonten arbeiten.
  2. Die von Mitarbeitern in der Datenbank angelegten Konten heißen Benutzerkonten oder kurz "Benutzer". Benutzerkonten sind keine natürlichen Personen.
  3. Die hauptsächlich zur Mitarbeit benutzen Benutzerkonten heißen Hauptkonten.
  4. Benutzerkonten, die nicht ständiger Mitarbeit dienen oder nur für bestimmte, zeitweilige Zwecke angelegt werden, werden synonym bezeichnet als Nebenkontenoder Sockenpuppen.

[edit] Absatz 300.1 Grundsätzliche Regeln

  1. Jeder Mitarbeiter darf so viele Benutzerkonten anlegen, wie damit eine sinnvolle und produktive Mitarbeit an der Enzyklopädie rechtfertigt.
  2. Folgende Handlungen sind untersagt:
    • Das Anlegen von Benutzerkonten, die nicht offensichtlich der Mitarbeit in der Enzyklopädie dienen. Diese Benutzerkonten sind infinit zu sperren.
    • Das Anlegen großer Mengen von Benutzerkonten in kurzer Zeit. Diese Benutzerkonten sind infinit zu sperren. (siehe Benutzerkonten-Vandalismus)
    • Das Anlegen von Benutzerkonten, die in ihrer Bezeichnung verletzende, vulgäre oder starfbare Inhalte tragen. Diese Benutzerkonten sind infinit zu sperren.
    • Das Anlegen von Benutzerkonten, die Bezug auf andere Benutzerkonten nehmen. Diese Benutzerkonten sind infinit zu sperren oder umzubenennen, wenn sie irrtümlich oder aus mangelnder Erfahrung angelegt wurden. (siehe 308 Umbenennung)
    • Das Anlegen von Benutzerkonten, die zur Verwechslung mit anderen Benutzerkonten führen können oder eigens zu diesem Zweck angelegt wurden. Diese Benutzerkonten sind infinit zu sperren oder umzubenennen, wenn sie irrtümlich oder aus mangelnder Erfahrung angelegt wurden. (siehe 308 Umbenennung)
  3. Mitarbeiter, die wiederholt gegen diese Regeln verstoßen, sind zu sanktionieren.

[edit] Absatz 300.2 Typen von Benutzern (Benutzergruppen)

Die Benutzergruppen werden auf der Projektseite Wikipedia:Benutzer vorgestellt.

folgende Benutzergruppen werden in Wikipedia unterschieden

  1. nicht angemeldete Benutzer (IP) 301
  2. angemeldete Benutzer
    • Bots 302
    • angemeldete Benutzer mit einfachen Rechten 303
    • angemeldete Benutzer mit erweiterten Rechten 304
      • Admin
      • Bürokrat
      • Steward
      • Checkuser
      • Entwickler

[edit] Abschnitt 301 IP-Benutzer

[edit] Abschnitt 302 Bots

[edit] Abschnitt 303 angemeldete Benutzer mit einfachen Rechten

[edit] Abschnitt 304 angemeldete Benutzer mit erweiterten Rechten

[edit] Absatz 304.1 Administrator

[edit] Absatz 304.2 Bürokrat

Folgende Funktionen werden von Bürokraten durchgeführt

[edit] Absatz 304.3 Steward

[edit] Absatz 304.4 Checkuser

[edit] Absatz 304.5 Entwickler

  1. Entwickler sind Personen, die mit der Entwicklung der Wikimedia-Software beschäftigt sind. Sie haben arbeitsbedingt erweiterte benutzerrrechte, die sie auch (sehr selten) für Belange der Benutzer einsetzen können.
  2. Folgende Funktionen werden von Entwicklern durchgeführt
    • Zusammenführen von Benutzerkonten nach 309

[edit] Abschnitt 305 Benutzerdiskussion

[edit] Absatz 305.1 Zweck der Benutzerdiskussion

Die Benutzerdiskussion dient

  1. Der Ansprache, Diskussion und Klärung von Fragen, Informationen auszutauschen sowie sachliche Differenzen zu besprechen, die in Zusammenhang mit der Arbeit an der Enzyklopädie stehen.
  2. Im kleinen Rahmen der Unterhaltung in persönlichen Dingen, die geeignet sind öffentlich wahrgenommen zu werden.

[edit] Absatz 305.2 Führen der Benutzerdiskussion

  1. Die Benutzerdiskussion kann frei geführt werden, so lange keine Verstöße gegen die Wikiquette nach 187 vorkommen.
  2. Alle persönliche Ansprachen von Benutzern unter einander erfolgen einheitlich mit Duzen. Dies ist unabhängig vom persönlichen Verhältnis der Benutzer im realen Leben. Es ist üblich und zulässig, einen siezenden Benutzer zu dutzen. Dutzen gilt auch dann nicht als Regelverstoß, wenn ein Benutzer eine andere Ansprache ausdrücklich wünscht.
  3. Das Archivieren der Benutzerdiskussion muss vom Benutzer durchgeführt werden.

[edit] Absatz 305.7 Zulässigkeit auf der Benutzerdiskussion

  1. Es ist nicht erwünscht, auf vielen anderen Benutzerdiskussionsseiten gleichlautende Texte einzustellen, um auf etwas aufmerksam zu machen. Wenn sich mindestens zwei Benutzer dadurch gestört fühlen, ist nach (1) Ansprache des Benutzers und (2) fortgesetzem Verhalten eine Benutzersperre nach 425 von 1 Stunde zulässig. Bei fortgesetzer Handlung ist eine Benutzersperre nach 425 von nicht mehr als einem Tag zulässig.

[edit] Absatz 305.8 Sperren einer Benutzerdiskussion

  1. Die Benutzerseite darf im Rahmen einer Benutzesperre nach 425 gesperrt werden. Hier ist davon auszugehen, dass eine zugängliche Benutzerdiskussionsseite nicht gebraucht wird.
  2. Der Seitenschutz nach 427 darf es anderen angemeldeten Benutzern nicht verwehren, die Diskussionsseite zu editieren.

[edit] Abschnitt 306 Benutzerseite

[edit] Absatz 306.1 Zweck der Benutzerseite

  1. Die Benutzerseite dient der Vorstellung des Benutzers. Die Vorstellung ist die Arbeit in der Enzykopädie auszurichten.

[edit] Absatz 306.4 Zulässigkeit auf der Benutzerseite

  1. Die Benutzerseite darf grundsätzlich nur vom jeweiligen Benutzer editiert werden, es sei denn
    • der Benutzer hat auf der Benutzerseite etwas anderes bestimmt
  2. Nicht zulässige Veränderungen an einer fremden Benutzerseite dürfen von jedem Mitarbeiter revertiert werden.
  3. Auf der Benutzerseite gilt die Gestaltungshoheit nach 312

[edit] Abschnitt 307 Benutzer-Unterseiten

[edit] Absatz 307.1 Zweck der Benutzerunterseiten

  1. Die Benutzerunterseiten nach dem Schema [[Benutzer:Name/Unterseite]] sind vom Benutzer für frei zu wählende Zwecke in unbegrenzter Zahl benutzerbar, sofern dies mit der Enzyklopädie zu tun hat.
  2. Es ist nicht zulässig, mehr Benutzerunterseiten anzulegen, als in absehbarer Zeit abgearbeitet werden können. Dies betrifft beispielsweise die Anlage von hundert Lemmata in kürzerer Zeit.

[edit] Absatz 307.4 Zulässigkeit auf der Benutzerunterseite

  1. Eine Benutzerunterseite darf grundsätzlich nur vom jeweiligen Benutzer angelegt oder editiert werden, es sei denn:
    • der Benutzer hat etwas anderes bestimmt
    • die Unterseite soll nach 70 oder 71 zur Löschung vorgeschlagen werden.
  2. Auf den Benutzerunterseiten gilt die Gestaltungshoheit nach 312

[edit] Abschnitt 308 Umbenennung von Benutzerkonten

Projektseite: Wikipedia:Benutzernamen ändern und Spezial:Renameuser

[edit] Absatz 308.1 Zweck der Umbenennung

  1. Die Umbenennung dient der Änderung eines Benuternamens, wenn der Benutzer möchte, dass sein alter und sein neuer Name bekannt sein sollen.
  2. Die Umbenennung ist nicht zu wählen, wenn der Benutzer einen anonymen neuen Namen möchte, z.B. weil er sich unter seinem Klarnamen angemeldet hatte und fortan anonym editieren will.

[edit] Absatz 308.2 Zulässigkeit der Umbenennung

  1. Zulässig ist die Umbenennung,
    • wenn der Benutzer das möchte und begründet.
    • bei Zwangsumbenennung nach 308.6.
  2. Möglich ist die Umbenennung,
    • wenn der neue Benutzername (Zielname) noch nicht registriert ist und
    • wenn der alte Benutzername weniger als total 200.000 Edits hat. diesem Tool
  3. Nicht zulässig ist die Umbenennung,
    • wenn der alte Benutzerkonto sehr wenige Edits hat. Die Entscheidung darüber trifft ein Bürokrat 304.2.

[edit] Absatz 308.5 Durchführung der Umbenennung

  1. Der Antrag ist mit dem alten Benutzerkonto auf der Projektseite unter Abschnitt „Anfragen zur Namensänderung“ zu stellen. Der alte und der neue Benutzername ist zu nennen. Der Antrag ist zu begründen.
  2. Die Benutzernamensänderung ist nicht anonym, sondern wird im öffentlich einsehbaren Benutzernamenänderungs-Logbuch dokumentiert.
  3. Der alte Benutzername ist verbraucht und wird nicht frei gegeben.
  4. Der alte Benutzername ist mit einer Weiterleitung nach 50 auf den neuen Benuternamen zu versehen, wenn der alte Benutzername nicht so selten gebraucht wurde, dass alle Unterschriften nach 310 auf den neuen Benutzernamen geändert werden können.
  5. Die Aktion wird von einem Bürokraten 304.2 durchgeführt.

[edit] Absatz 308.6 Zwangsumbenennung

  1. Eine Zwangsumbenennung nach Wikipedia:Meinungsbilder/Provokante_Benutzernamen_ändern ist zulässig,
    • wenn der alte Benutzername einen anderen Benutzer beleidigt oder nicht den Konventionen nach 300.1 entspricht.
  2. Der Antrag auf Zwangsumbenennung ist formlos auf der Projektseite zu stellen. Der durch das umzubenennende Benutzerkonto beleidigte Benutzer ist anzugeben.

[edit] Absatz 308.7 Probleme bei Umbenennung

  1. Technische Probleme, die bei der Umbenennung auftreten, sind der Projektseite Wikipedia:Benutzernamen ändern zu entnehmen.

[edit] Abschnitt 309 Zusammenführung von Benutzerkonten

Projektseite: Wikipedia:Benutzernamen ändern und Spezial:Renameuser

[edit] Absatz 309.1 Zweck der Zusammenführung

  1. Das Zusammenführen (Mergen) bringt zwei bereits bestehende Benutzerkonten zusammen in ein einziges Benutzerkonto.

[edit] Absatz 309.4 Zulässigkeit der Zusammenführung

  1. Das Zusammenführen ist in Einzelfällen und bei guter begründung zulässig.
  2. Über die Zulässigkeit entscheidet ein Entwickler 304.5.
  3. Ein Widerspruch ist nicht zulässig.

[edit] Absatz 309.6 Durchführung der Zusammenführung

  1. Der Benutzer meldet sich beim Entwickler auf dessen Benutzerdiskussionsseite oder via E-Mail und spricht die notwendigen Schritte ab.
  2. Das Anliegen ist kurz zu fassen.

[edit] Abschnitt 310 Unterschrift

Die Unterschrift wird auf der Projektseite Wikipedia:Unterschrift beschrieben.

[edit] Absatz 310.1 Zweck der Unterschrift

  1. Die Unterschrift (Signatur) dient der Erkennung des Benutzers. Sie gibt den Eintrag des editierenden Autors aus der Versionsgeschichte im Fließtext wieder und ist innerhalb WP als verbindliche Signatur angesehen.
  2. Die Unterschrift solle einen Hinweis auf den Autor eines Kommentars geben, den Lesefluss auf einer Seite für die anderen Benutzer aber nicht stören.

[edit] Absatz 310.2 Form der Unterschrift

  1. Die Unterschrift ist mit zwei Bindestrichen und vier -- ~~~~ Tilden anzufügen. Sie erzeugt eine Signatur und eine Zeitangabe.
  2. Die Unterschrift mit drei Tilden ist zulässig und erzeugt nur eine Signatur ohne Zeitangabe.
  3. Die Unterschrift ist am Ende eines Beitrags an letzter Stelle anzufügen.

[edit] Absatz 310.3 Gestaltung der Unterschrift

  1. Es ist zulässig, die Unterschrift individuell zu gestalten.
  2. In der Unterschrift nicht zulässig sind
    • Botschaften
    • externe Links nach 105.10
    • Werbung nach 133.1
    • Einbindung von Vorlagen
  3. In der Unterschrift sind nicht erwünscht:
    • Bilder
    • farbliche oder sonstige Hervorhebungen

[edit] Absatz 310.4 Anwendung der Unterschrift

  1. Die Unterschrift ist anzufügen
    • jedem Diskussionsbeitrag
    • jedem Eintrag in einer Benutzerbefragung nach 401
  2. Unterschriften sind nicht zulässig
    • in Artikelseiten

[edit] Absatz 310.5 Nachtrag der Unterschrift

  1. Fügt ein Benutzer seinem Diskussionsbeitrag keine Unterschrift hinzu, ist der kommentarlose Nachtrag für ihn jederzeit zulässig.
  2. Fügt ein Benutzer seinem Diskussionsbeitrag keine Unterschrift hinzu, ist jeder andere Benutzer berechtigt, die Unterschrift mit {{unsigned|Name des Benutzers|~~~~}} nachzutragen. Eine andere Form des Nachtrags einer fremden Unterschrift ist nicht zulässig.
  3. Neue Benutzer werden mit der Vorlage {{subst:Unterschreiben}} auf die Regeln der Unterschrift hingewiesen.

[edit] Absatz 310.6 Unterschriftenfälschung

  1. Als Unterschriftenfälschung gilt
    • wenn ein Benutzer einem Beitrag eine andere als seine eigene Unterschrift beifügt und dies geeignet ist, Verwechslungen mit anderen Benutzern zu bewirken.
    • wenn ein Benutzer die Unterschrift eines anderes Benutzers ändert. Auch echte Korrekturen sind nicht zulässig.
  2. Nicht als Unterschriftenfälschung gilt
    • Das identische Verdoppeln einer fremden Unterschrift, wenn zwischen Absätze des anderen Autors geschrieben wird und die Verdopplung dem Ziel dient, den Autor erkennbar zu halten.
  3. Die Fälschung von Unterschriften ist mit Benutzersperrung nach 425 oder deutlicher Verwarnung zu sanktionieren.

[edit] Abschnitt 312 Traditionelle Gestaltungshoheit im Benutzernamensraum

[edit] Absatz 312.1 Zweck der Gestaltungshoheit

  1. Die Gestaltungshoheit im Benutzernamensraum dient der persönlichen Freiheit des Benutzers und der Vielfalt der Autorenschaft.
  2. Ein Hausrecht für Benutzer gibt es nicht.

[edit] Absatz 312.2 Zulässigkeit

  1. Die Gestaltungshoheit gestattet dem Benutzer, Seiten nach belieben zu gestalten und anzulegen.
  2. Davon ausgenommen ist:
    • ausgedehnte Selbstdarstellung, die mit der Arbeit in der Enzyklopädie wenig zu tun hat
    • persönliche Angriffe, Beleidigungen nach 1.4, den Ruf der Wikipedia schädigende oder strafbare Inhalte
    • Publikation von längeren Texten ohne Wikipedia-Bezug
  3. Benutzer müssen vor Eingriffen auf ihrer Benutzerseite persönlich angesprochen werden, um zuerst selber Probleme beseitigen zu können. Ein Hausrecht gibt es jedoch nicht.

[edit] Absatz 312.3 Geltung der Gestaltungshoheit

Die Gestaltungshoheit gilt

  • für Benutzerdiskussionen nach 305
  • für Benutzerseiten 306
  • für Benutzerunterseiten nach 307

[edit] Abschnitt 320 Anonymitätsstatus in der Wikipedia

Projektseite: Wikipedia:Anonymität

[edit] Absatz 320.1 Grundregeln

  1. Jeder natürlichen Person, die in Wikipedia editiert, wird ein Recht auf Anonymität in der Öffentlichkeit zugesichert. Dies bezieht sich auf:
    • Klarnamen
    • Adressen, Ort
    • persönliche Daten
    • demographische Daten
  2. Das Recht von mitarbeitenden Personen und IP auf Anonymität in der Öffentlichkeit wird innerhalb der Wikipedia grundsätzlich respektiert. Der Entzug ist nur in Extremfällen nach 320.4 möglich.

[edit] Absatz 320.2 Aufgabe der Anonymität

  1. Jede natürliche Person, die in Wikipedia mitarbeitet, hat das Recht, ihre Anonymität in der Öffentlichkeit selbst bestimmtem Maß aufzugeben.
  2. Die Aufgabe der Anonymität muss durch den Mitarbeiter selbst durch Preisgabe privater Informationen auf seiner Benutzerseite oder durch die Wahl seines Benutzerkontos (als Klarnamenkonto) geschehen. Persönliche Angaben, die nicht auf der Benutzerseite, sondern an anderer Stelle nebenbei erwähnt werden, führen nicht zur Aufgabe der Anonymität in der Öffentlichkeit.
  3. Gibt eine Person ihre Anonymität auf, so kann sie von anderen Benutzern legitim darauf hin angesprochen werden.

[edit] Absatz 320.3 Aufdeckung

  1. Werden persönliche Daten (z.B. der bürgerliche Name) öffentlich bekannt, ohne das der Benutzer möchte, dass diese öffentlich genannt oder verwendet werden, darf niemand in der Wikipedia diese Daten öffentlich verwenden oder verlinken. Bürgerliche und strafrechliche Schritte bleiben von dieser Vereinbarung unanhängig.
  2. Das gleiche gilt, wenn auf private Daten geschlossen werden kann.
  3. Das gleiche gilt, wenn ein Benutzer, von dem persönliche Daten bekannt sind, sich nachträglich entscheidet, diese nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Hier sind jedoch technische und praktische Einschränkungen in der Durchsetzbarkeit seines Wunsches nicht zu vermeiden.

[edit] Absatz 320.4 Entzug

  1. Wenn ein berechtigtes Interesse der Gemeinschaft gegenüber einem Benutzer besteht, das das Anonymitätsinteresse des Benutzers überwiegt, ist es zulässig, dessen Identität aufzudecken. Die kann vorliegen bei:
    • bekannten Forentrollen, die ganz offensichtlich nur zu Zwecken, die der Gemeinschaft abträglich sind, in der Wikipedia „mitarbeiten“, wenn davon auszugehen ist, dass die Aufdeckung der Identität geeignet ist, die von ihm ausgehende schädigende Wirkung zu unterbinden oder doch zumindest zu schmälern und andere (mildere) Mittel nach 305 und 420 bereits erfolglos ausgeschöpft wurden. Die Aufdeckung ist nur zulässig, wenn die Identität hinreichend sicher bekannt ist.
  2. Unberührt hiervon bleiben Checkuser-Anfragen nach 429, für die jedoch ähnliches gilt.
  3. Unberührt hiervon bleiben Anfragen staatlicher Institutionen nach 320.9.

[edit] Absatz 320.5 Sicherheit privater Korrespondenz

  1. Die Veröffentlichung von Daten aus privater Korrespondenz wie E-Mail und Post sind in der Wikipedia nicht zulässig. Anderfalls gelten Regeln nach 320.8.

[edit] Absatz 320.8 Sanktionen bei Verstößen

  1. Ein Benutzer, der willentlich persönliche Informationen nach 320.1 über einen anderen Benutzer öffentlich zugängig macht, der das nicht möchte, sind zu sperren. Ein Sperrverfahren nach 423 ist nicht nötig, aber möglich. Die Sperre kann auf infinit lauten.
  2. Im Wiederholungsfall ist ein rechtliches Vorgehen in Gestalt einer Unterlassungs- oder Schadenersatzklage in Betracht zu ziehen, was jedoch in der Hand des Verletzten liegt. Die Klage durch jemand anderen als den betroffenen Benutzer ist nicht möglich.

[edit] Absatz 320.9 Verwirkung des Anonymitätsrechts vor Institutionen

Unter folgenden Bedingungen verwirkt ein Benutzer sein Recht auf Anonymität vor den genannten Institutionen.

  1. Bei strafbaren Handlungen können staatlichen Institutionen im geltenden Rechtsraum Informationen zugänglich gemacht werden, sofern sie sich im Besitz der Wikipedia befinden und rechtswirksam angefordert werden. (siehe 429)
  2. Die Übermittlung von persönlichen Daten an private Personen durch Benutzer der Wikipedia ist ausgeschlossen. Ein geschädigter Benutzer, der ein Interesse an den Daten geltend machen möchte, muss die Übergabe an staatliche Institutionen von diesen erwirken lassen. (z.B. Staatsanwalt)
  3. Werden Informationen seitens der Wikipedia an staatliche Institutionen weiter gegeben, obliegt die weitere Verwendung dem jeweils geltenden Rechtsraum und seinen Bestimmungen.
  4. Das Recht auf Anonymität innerhalb der Wikipedia nach 320.1 bleibt bei einer Weitergabe der Daten an staatliche Institutionen bestehen.

[edit] Abschnitt 341 Babel-Vorlagen

[edit] Absatz 342.1 Zweck von Babel-Vorlagen

[edit] Abschnitt 342 Zierbabel-Vorlagen

[edit] Absatz 342.1 Zweck von Zierbabel-Vorlagen

[edit] Abschnitt 351 Einschränkungen der Unterseiten von Benutzern

[edit] Absatz 351.1 Zweck der Einschränkung

[edit] Absatz 351.2 Grundregeln

  1. Die Unterseiten eines Benutzers im Benutzernamensraumes sind vom Benutzer frei gestaltbar, sofern dies der Erstellung der Enzyklopädie nach 11.1 dient oder einer persönlichen Vorstellung des Benutzers.
  2. Die Gestaltung der Unterseiten eines Benutzers im Benutzernamensraum werden eingeschränkt durch die unter 351.3 genannten Sachverhalte.

[edit] Absatz 351.3 Einschränkungen

  1. Die Anlage einer Sammlung von Argumenten und Dokumentationen, die Verfehlungen und Regelverstöße gegen einen anderen Benutzer beinhaltet, ist in keinem Namensraum zulässig. Solche Sammlungen sind auf der Projektseite Wikipedia:Vorkommnisse und deren Unterseiten anzulegen oder dort hin zu verschieben.

[edit] Kapitel E - Regeln im Wikipedianamensraum und anderen Namensräumen

Dieser Abschnitt enthält Regeln für den Wikipedianamensraum und andere Namensräumen sowie für Benutzerbefragungen. Diese Regeln sind für alle Benutzergruppen verbindlich.

[edit] Abschnitt 401 Grundsätzliche Regeln für Benutzerbefragungen

[edit] Absatz 401.1 Begriffsbestimmung

  1. Als Benutzerbefragungen gelten alle Seiten der deutschen Wikipedia, die Benutzer in strukturierter Form über ihre Meinung befragen.

[edit] Absatz 401.2 Ziel von Benutzerbefragungen

  1. Benutzerbefragungen dienen dem Zweck, Meinungen der Benutzer statistisch zu erfassen, Informationen zu sammeln und eine gewisse Repräsentativität her zu stellen.
  2. Je nach Ziel sind unterschiedliche Typen von Benutzerbefragungen vorgesehen. Benutzerbefragungen, die zusätzlich dem Zweck dienen, Entscheidungen zu treffen, sind als Meinungsbilder nach 410 durchzuführen.

[edit] Absatz 401.3 Typen von Benutzerbefragungen

  1. Folgende Typen der Benutzerbefragung werden unterschieden:
    • Umfragen
    • Meinungsbilder
      • arbeitsbezogene Meinungsbilder 410
      • Kandidaturen zur Erteilung erweiterter Benutzerrechte 431,432, 433, 434-->
      • Benutzersperrverfahren (nach 423)
  2. Alle Meinungsbilder tragen Abstimmungscharakter.

[edit] Absatz 401.4 Allgemeine Regeln für Benutzerbefragungen

Für alle Typen der Benutzerbefragung gelten folgende allgemeine Regeln:

  1. Die Teilnahme ist freiwillig.
  2. Benutzerbefragungen sind öffentlich einsehbar und werden archiviert, sofern sie nach ihrer Vorbereitung eröffnet und mit einem Ergebnis beendet wurden.
  3. Benutzerbefragungen sind formell durchzuführen.
  4. Für die Teilnahme gilt je nach Befragungstyp eine Teilnahmeberechtigung nach 403. Die jeweils geltende Teilnahmeberechtigung ist auf der Seite der Abstimmung anzugeben.
  5. Benutzerbefragungen werden einheitlich gestaltet, durchgeführt, verlinkt und archiviert.
  6. Jeder Benutzer darf je Benutzerbefragung nur eine Stimme abgeben. (siehe 405 Abstimmungsbetrug)
  7. Allgemein gilt, dass eine Entscheidung, die durch eine Benutzerbefragung herbei geführt wurde, nur durch eine Benutzerbefragung rückgängig gemacht werden kann. Dies gilt nicht bei:
    • trivialen Entscheidungen
    • Entscheidungen, die durch die (technische) Weiterentwicklung überflüssig geworden sind
    • Entscheidungen, die durch mangelnde Aufmerksamkeit zu geringe Bedeutung erlangt haben
    • Entscheidungen, die undurchführbar sind oder groben Unfug enthalten.

[edit] Abschnitt 403 Teilnahmeberechtigungen

[edit] Absatz 403.1 Zweck der Teilnahmeberechtigungen

  1. Die Teilnahmeberechtigungen dienen dem Zweck, die Teilnahme an Benutzerbefragungen zu regeln, Mehrfachabstimmungen zu erschweren sowie zu gewährleisten, dass die Teilnehmer die für die jeweilige Benutzerbefragung notwendige Erfahrungen in der WP zu besitzen. Je nach Typ der Befragung werden unterschiedliche Kriterien angelegt.
  2. Ob die Kriterien erfüllt sind, wird vor oder während der Benutzerbefragung überprüft. Eine Stimmliste gibt es nicht.

[edit] Absatz 403.2 Formen der Teilnahmeberechtigung

Derzeit werden folgende Formen der Teilnahmeberechtigung verwendet:

  1. Antragsberechtigungen nach 403.3
  2. passive Teilnahmeberechtigung nach 403.4
  3. aktive Teilnahmeberechtigungen
    • Generelle Teilnahmeberechtigung nach 403.6
    • Einfache Stimmberechtigung nach 403.7
    • Eingeschränkte Stimmberechtigung nach 403.8
  4. Welcher Typ der Teilnahmeberechtigung jeweils gilt, regeln die Abschnitte zu den einzelnen Verfahren. Der Typ ist bei der Antragsstellung vom Antragssteller anzugeben, sofern das nicht in Vorlagen bereits erwähnt wird.

[edit] Absatz 403.3 Antragsberechtigung

  1. Die Antragsberechtigung gibt an, wer berechtigt ist, welches Verfahren zu beantragen. Wer antragsberechtigt ist, wird in den Abschnitten zu den Verfahren fest gehalten.

[edit] Absatz 403.4 Passive Teilnahmeberechtigung

  1. Die passive Teilnahmeberechtigung gibt analog zum passiven Wahlrecht an, wer in welchem Verfahren passiv teilnehmen kann oder muss, wenn er sich einem Meinungsbild zur Erteilung erweiterter Benutzerrechte nach 430 stellt.
  2. Passiv teilnahmeberechtigt ist:
    • bei einer Kandidatur zum Admin nach 431 ist passiv teilnahmeberechtigt, wer
    • bei einer Kandidatur zum Bürokraten nach 432 ist passiv teilnahmeberechtigt, wer
    • bei einer Kandidatur zum Checkuser nach 433 ist passiv teilnahmeberechtigt, wer
    • bei einer Kandidatur zum Steward nach 434 ist passiv teilnahmeberechtigt, wer

[edit] Absatz 403.6 Generelle Teilnahmeberechtigung

  1. Alle angemeldeten Benutzer und IP sind teilnahmeberechtigt.
  2. Eine Überprüfung findet nicht oder nur bei Mißbrauchsverdacht nach 405 statt.

[edit] Absatz 403.7 Einfache Stimmberechtigung

Projektseite: Wikipedia:Stimmberechtigung

  1. einfach stimmberechtigt ist, wer zu Beginn der Benutzerbefragung, an der er teilnehmen möchte:
    • ein angemeldetes Benutzerkonto hat, das
    • mindestens 2 Monate aktiv mitgearbeitet hat und
    • mindestens 200 Editierungen im Artikelnamensraum hatte
  2. Die generelle Stimmberechtigung kann mit diesem Tool überprüft oder mit der Vorlage:Stimmberechtigt eingebunden werden.

[edit] Absatz 403.8 Eingeschränkte Stimmberechtigung

  1. Nur Benutzer mit erweiterten Benutzerrechten können teilnehmen.
  2. Die Überprüfung findet anhand der (Liste der Administratoren) statt.

[edit] Absatz 403.9 Ausschluß von Benutzerbefragungen

  1. IP ist es nicht gestattet, auf Benutzerbefragungen mit Abstimmungscharakter (Meinungsbilder, Kandidaturen) zu editieren. Entsprechende Edits sind zu revertieren. Sanktionen finden nicht statt.
  2. Personen, die infinit gesperrt sind, können mit keinem Konto an Abstimmungen teilnehmen, selbst wenn es sich um ein Konto handelt, für das die Sanktion aus Toleranzgründen ausgesetzt wurde.
  3. Personen, die temporär gesperrt sind, können für die Dauer ihrer Sperre nicht an Abstimmungen teilnehmen. Haben sie vor Eintritt ihrer Sperre abgestimmt, so ist ihre Stimme ungültig, wenn die Sperre nach 423 oder 422 vor Beginn der Abstimmung gestellt wurde.
  4. Ausgeschlossen sind Personen nach Abschnitt 405 Abstimmungsbetrug, unabhängig davon, ob eventuelle Sanktionen bereits gegriffen haben.

[edit] Abschnitt 405 Abstimmungsbetrug

[edit] Absatz 405.1 Formen von Abstimmungsbetrug

  1. Sockenpuppenabstimmung liegt vor, wenn eine Person mit mehr als einem Benutzerkonto an einer Abstimmung teilnimmt.
  2. Mißachtung der Teilnahmeberechtigung liegt vor, wenn eine Person an einer Abstimmung teilnimmt, für die sie nicht berechtigt ist.
  3. Missverständliche Abstimmung liegt vor, wenn ein Benutzer bei Abstimmungen vom pro-contra-Typ bei pro und bei contra abstimmt. Seine Stimmen sind ungültig und von jedem entfernbar. Liegt ein Versehen vor, kann der Benutzer seine Abstimmung korrekt wiederholen.

[edit] Absatz 405.2 Sanktionen bei Abstimmungsbetrug

  1. Sockenpuppenabstimmung
    • Alle Stimmen des Betrügers sind aus der Benutzerbefragung zu entfernen, da davon ausgegangen wird, dass der Benutzer kein Interesse an einem fairen Ausgang hat.
    • Die Sockenpuppe(n) des Betrügers werden infinit gesperrt.
    • Über eine Wiederholung der Benutzerbefragung entscheidet ein Bürokrat. Hierbei ist zu berücksichtigen, ob der Betrug zu einer veränderten Entscheidung geführt hat.
    • Bei Betrug bei Umfragen ist das Hauptkonto des Benutzers mit Benutzersperre nach 425 zu sanktionieren.
    • Bei Betrug bei Meinungsbildern ist das Hauptkonto des Benutzers mit Benutzersperre nach 425 zu sanktionieren.
    • Bei Betrug bei Kandidaturen ist das Hauptkonto des Benutzers mit einer infiniten Sperre nach 425 zu sanktionieren. Ob dafür ein Benutzersperrverfahren nach 423 notwendig ist, wird von einem Bürokraten entschieden.
  2. Bei Mißachtung der Stimmberechtigung ist der Eintrag ohne Santkionen zu revertieren. Der Benutzer kann, muss aber nicht darüber informiert werden.

[edit] Abschnitt 407 Umfragen

Umfragen werden auf der Projektseite Wikipedia:Umfragen erklärt.

[edit] Absatz 407.1 Zweck von Umfragen

  1. Umfragen sind Benutzerbefragungen ohne Abstimmungsfunktion. Sie dienen dem Zweck, Informationen zu sammeln.

[edit] Absatz 407.2 Form und Durchführung von Umfragen

  1. Es gilt die generelle Teilnahmeberechtigung nach 403.6
  2. Umfragen sind im WP-Namensraum als Unterseite nach dem Muster [[Wikipedia:Umfragen/Titel der Umfrage]] anzulegen und auf der Projektseite Wikipedia:Umfragen zu verlinken. Zweck und Dauer der Umfrage ist anzugeben und auf der Projektseite richtig einzuordnen.
  3. Umfragen sind nicht an eine einheitliche Form gebunden.
  4. Offene und geschlossene Antworten der Befragten sind zulässig.

[edit] Absatz 407.3 Typen von Umfragen

Folgende Typen von Umfragen werden unterschieden

  • Ständig laufende Umfragen
  • Temporäre Umfragen
  • Umfragen außerhalb der Wikipedia
  • Beendete Umfragen

[edit] Abschnitt 410 Meinungsbilder

Meinungsbilder werden auf der Projektseite Wikipedia:Meinungsbild beschrieben.

[edit] Abschnitt 410.1 Zweck von Meinungsbildern

  1. Meinungsbilder sind Benutzerbefragungen mit Abstimmungsfunktion.
  2. Sie sind durchzuführen, wenn generelle Fragen zu klären sind, die sich bei der Arbeit an der Enzyklopädie ergeben.
  3. Es soll eine möglichst viele Benutzer zufriedenstellende und praktikable Richtlinie gefunden werden.

[edit] Absatz 410.2 Zulässigkeit von Meinungsbildern

  1. Ein Meinungsbild ist nur über Arbeitsabläufe oder Strukturen in der Enzyklopädie zulässig. Inhaltliche Kontroversen, bei denen Argumente und Belege wichtig sind, dürfen nicht per Meinungsbild entschieden werden.
  2. Dem Meinungsbild muss eine umfassende Diskussion voraus gehen.
  3. Die Einstellung des Meinungsbildes ist zulässig, wenn sich in dieser Diskussion kein Konsens abzeichnet oder der Konsens besteht, sich aber außerhalb der Arbeitsgruppe keine Akzeptanz abzeichnet.
  4. Meinungsbilder müssen kurz, präzise und optisch sauber gestaltet sein. Die Inhalte sind auf ein Minimum zu reduzieren.
  5. Meinungsbilder, die keinen neutralen Standpunkt ausgehen, sind nicht zulässig. Alternativen und Gegenpositionen sind deutlich heraus zu arbeiten.
  6. Meinungsbilder, die diese Kriterien nicht einhalten, können in eine Benutzerbefragung vom Typ der Umfrage nach 407 umgewandelt werden.

[edit] Absatz 410.3 Durchführung von Meinungsbildern

  1. Ein Meinungsbild kann von jedem Benutzer einberufen werden. Es empfielt sich aber, eine Arbeitsgruppe zu bilden.
  2. Die vorausgehende Diskussion ist mit der Vorbereitung des Meinungsbildes zu kombinieren, unter [[Wikipedia:Umfragen/Titel des Meinungsbildes]] abzulegen und unter "in aktiver Vorbereitung" zu verlinken. Dort ist eine kurze Zusammenfassung des Meinungsbildes beizufügen.
  3. Das Meinungsbild ist formal korrekt anzulegen. In aller Regel sind mehrere Alternativen (Optionen) zur Abstimmung vorzugeben.
    • Entscheidungsstrukturen wie "entweder oder", "wenn nicht, dann" oder hierarchisch aufsteigende Optionen mit mehrfacher Abstimmungsmöglichkeit sind zulässig.
    • Die Anlage mit pro- und contra-Wahlmöglichkeiten ist zulässig.
    • Die Anlage offener Antwortmöglichkeiten ist nicht zulässig, wenn aus ihnen keine klaren pro oder contras hervor gehen.
  1. Die Laufzeit beträgt 2 Wochen nach Beginn des Meinungsbildes. Eine begründet veränderte Zeitdauer ist zulässig.
  2. Ein besonders wichtiges Meinungsbild von allgemeinem Interesse ist einige Tage vor seinem Beginn auf der deutschen Mailingliste und ggf. am Tag des Beginns unter Verwendung der Vorlage:Beteiligen bekannt zu geben.
  3. Eingeschlafene oder verlassene Meinungsbilder sind zu archivieren oder zu löschen. (Wikipedia:Meinungsbilder/Archiv)

[edit] Absatz 410.4 Ausgang von Meinungsbildern

  1. Das Meinungsbild ist auszuwerten, die Ergebnisse sind auf der Diskussion bekannt zu geben.
  2. Beendete Meinungsbilder sind zu archivieren. (Wikipedia:Meinungsbilder/Archiv)
  3. Das Ergebnis des Meinungsbildes ist im Archiv einzutragen.

[edit] Abschnitt 418 Schiedsgericht AC

WP:AC

[edit] Absatz 418.0 Einrichtung eines Schiedgerichts

  1. Ein Schiedsgericht gibt es in der deutschen Wikipedia nicht. Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht
  2. Die Einrichtung oder Abschaffung eines Schiedgerichtes bedarf eines Meinungsbildes mit sehr deutlicher Mehrheit.
  3. Die Änderung oder Bestätigung von Rechten der gewählten Schiedsrichter bedarf eines Meinungsbildes.

[edit] Abschnitt 420 Vermittlungsausschuß VA

Der Vermittlungsausschuß wird auf der Projektseite (WP:VA) erklärt.

[edit] Absatz 420.1 Zweck

  1. Der VA dient der Lösung von Konflikten zwischen Wikipedianern, die auf andere Weise nicht lösbar sind. Im VA stehen sich zwei oder mehr Parteien gegenüber, deren Interessen durch einen Vermittler (siehe 420.4 Mediatoren) geklärt werden.
  2. Der VA hat keine ständigen Mitglieder, wird bei Bedarf gebildet und nach Abschluß wieder aufgelöst.
  3. Dem VA sollten folgende Bemühungen voraus gehen:
    • die Diskussion im Benutzernamensraum (siehe auch Mäeutik)
    • der schriftliche Kontakt via E-Mail
    • eventuell Telefongespräche
  4. Ziel ist die Qualitätssicherung der Artikel, die Vermeidung von Unruhe sowie möglichst wenige Wikipedianer durch unnötigen Streit zu verlieren.

[edit] Absatz 420.2 Voraussetzungen

  1. Der VA darf von jedem Benutzer einberufen werden.
  2. Es muss ein relevanter Interessengegensatz vorliegen.
  3. Die Klärung konnte auf andere Weise nicht herbei geführt werden.
  4. Der VA benötigt mindestens einen Mediator, der den Vermittlungsausschuß öffnet, leitet und beendet.

[edit] Absatz 420.3 Durchführung

  1. Der VA ist vom einberufenden Benutzer unter Verwendung eines Formulars auf den Unterseiten von WP:VA anzulegen und unter Aktuelle Konflikte zu verlinken. Dafür ist der Antragssteller zuständig bzw. hat der Aufforderung des Mediators zu folgen.
  2. Jeder Vermittlungsausschuß darf nur einen der nachstellend genannten Zieltypen verfolgen. Der Mediator achtet darauf, dass nur dieses Ziel diskutiert wird und stellt zum Abschluß fest, ob das Ziel erreicht wurde.
    • Typ 1 Klärung von inhaltlichen Differenzen
    • Typ 2 Klärung von persönlichen Differenzen
    • Typ 3 Klärung von Sachverhalten die zu Santionen oder Sperrungen von Benutzern führen sollen.
  3. Der einberufende Benutzer muss den VA mit folgenden Informationen begründen:
    • Darlegung des Problems mit ausreichender Dokumentation und Difflinks.
    • Erwähnung bereits unternommener Klärungsversuche.
    • Der Zieltyp muss vom Antragssteller konkret benannt werden.
  • Die Diskussion erfolgt sachlich und unter Einhaltung der Wikiquette.

[edit] Absatz 420.4 Mediatoren

  1. Der Vermittlungsausschuß wird von mindestens einem Mediator geleitet. Ein Vermittlungsausschuß ohne Mediator ist nicht zulässig. Diskussionen ohne Vermittler erfolgen nach 305 im Benutzernamensraum oder auf Projektseiten bzw. sind nach dort zu verschieben.
  2. Jeder stimmberechtigte Benutzer kann sich zur Verfügung stellen. Liste freiwilliger Mediatoren. Kein Benutzer kann zur Mediation verpflichtet werden.
  3. Aufgabe des Mediators ist es, die Interessen der beteiligten Parteien und die Regeln der Enzyklopädie zusammen zu führen, Streit zu schlichten und Lösungsvorschläge zu machen.
  4. Der Mediator muss sich bezüglich der Streitpunkte neutral erklären und unparteisch sein. Er ist von allen Parteien vor Beginn zu akzeptieren und eröffnet, leitet und schließt den Ausschuß.
  5. Ziel der Mediation
    • die Einhaltung des formal richtigen Ablaufs
    • die Einigung der Parteien
    • die Einhaltung der inhaltlichen Regeln der WP, insbesondere NPOV# und Allseitigkeit# und Origin Research
  6. Der Mediator hat keine Weisungsbefugnis und setzt in der Streitsache keine administrativen Rechte ein. Sollen administrative Schritte durchgeführt werden, so erfolgen diese von einem anderen Administrator oder mit Einverständnis aller Parteien.

[edit] Absatz 420.5 Ausgang

  1. Ein beendeter VA wird geschlossen und archiviert.
  2. Beendet wird der VA:
    • durch den Mediator als erfolgreich, wenn zwei oder mehr beteiligte Parteien eine einvernehmliche Lösung gefunden haben.
    • durch den Mediator als gescheitert, wenn sich der VA als aussichtslos erweist.
    • durch den Mediator aus formalen Gründen, wenn die Diskussion unruhig verläuft.
    • durch den Mediator, nachdem der Antragssteller ihn zurück genommen hat und von anderer Seite kein Interesse mehr besteht.
    • wenn er keine Beachtung mehr findet. Gilt er als eingeschlafen, ist er ca. einen Monat danach zu archivieren.
  3. Eine Wiederaufnahme abgeschlossener VA ist unzulässig. Vermittlungsausschüsse müssen neu aufgesetzt werden.

[edit] Abschnitt 423 Benutzersperrverfahren

Die Regeln des Benutzersperrverfahrens werden auf der Projektseite Wikipedia:Benutzersperrung diskutiert.

[edit] Absatz 423.1 Zweck des Benutzersperrverfahrens

  1. Das Benutzersperrverfahren ist eine Form der Benutzerbefragung nach 401 vom Typ des Meinungsbildes nach 401.3.
  2. Das Benutzersperrverfahren dient der Absicherung von Sanktionen gegen einen Mitarbeiter durch die Gemeinschaft, wenn das Verhalten des Mitabeiters durch fortgesetzte Regelverstöße und Störungen eine Sperrung nach 425 notwendig macht. Hierbei entscheidet die Gemeinschaft darüber, ob und wo dieser Mitarbeiter weiter editieren darf.
  3. Bei einem Benutzersperrverfahren wird über alle bereits bekannten und zukünftig auftretenden Benutzerkonten ("Benutzer") des Mitarbeiters entschieden.
  4. Der Ausgang eines Sperrverfahrens ist nur durch einen Entsperrantrag nach 424 zu beeinflussen oder durch Abwarten der Frist der Benutzersperre nach 425, sofern sie befristet ist.

[edit] Absatz 423.2 Zulässigkeit des Benutzersperrverfahrens

  1. Ein Benutzersperrverfahren ist nur zulässig
    • wenn ein Vermittlungsausschuß nach 420 gegen den Mitarbeiter durchgeführt wurde oder
    • wenn mindestens fünf teilnahmeberechtigte Benutzer 423.6 den Antrag gemeinsam stellen, genügt der Nachweis vorangegangener gescheiterter Diskussionsversuche (kein formeller Vermittlungsausschuß nach 420 notwendig). Diese Benutzer unterschreiben die Begründung des Antrags, dürfen sich aber dann nicht an der Bestätigung nach 423.4 und der Abstimmung nach 423.7 beteiligen oder
  2. Ein Benutzersperrverfahren ist nicht zulässig
    • zur Sperrung von IPs, Vandalen und eindeutig missbräuchlich eingesetzten (Mehrfach-) Accounts, sowie nach Reinkarnationen gesperrter Benutzer was nach422 entschieden wird.
    • nach erfolglosem Sperrantrag, wenn noch keine neuen Verfehlungen des zu sperrenden Benutzers aufgetreten sind. (siehe 423.12 Mittelverbrauch)
  3. Von einem Benutzersperrverfahren ist abzuraten
    • bei persönlichen Differenzen zwischen Benutzern, bei denen keine oder nur geringe Regelverstöße vorkommen, die dem Antragssteller aber schwerwiegend ersheinen, weil er selbst betroffen ist. In diesem Fall ist eine moderierte Benutzerdiskussion nach 305 sinnvoller.
    • bei überzogenen Sperrfristen, weil ein Scheitern des Antrags vom zu sperrenden Benutzer als Freibrief aufgefaßt werden kann.

[edit] Absatz 423.3 Form des Benutzersperrverfahrens

  1. Ein Benutzersperrverfahren ist formal anzulegen nach der Vorlage, die auf der Projektseite Wikipedia:Benutzersperrung zu finden ist.
  2. Ein Benutzersperrverfahren ist vom Antragssteller mit Difflinks und einer Dokumentation aufschlußreich, kurz und knapp zu begründen. Von Umfang und Stichhaltigkeit der Dokumentation hängt der Ausgang des Sperrverfahrens maßgeblich ab. Der Antrag muss nicht notwendiger Weise eine Sperrung für die gesamte deutschsprachige Wikipedia beinhalten, sondern kann vom Antragsteller auf bestimmte Teilbereiche, wie Löschdiskussionen oder bestimmte Themengruppen, beschränkt werden.
  3. Ein Benutzersperrverfahren ist vom Antragssteller zu verlinken unter Wikipedia:Benutzersperrung#Laufende Sperranträge.
  4. Ein Benutzersperrverfahren darf nur zwei Wahlmöglichkeiten (pro oder contra zum Antrag) zulassen. Bei Zusatzoptionen wird nach 423.9 verfahren.

[edit] Absatz 423.4 Formale Bestätigung des Benutzersperrverfahrens

  1. Die Bestätigung des Sperrverfahrens erfolgt von mindestens 2 einfach stimmberechtigten Benutzern 403.7 ab dem Zeitpunkt der Einstellung innerhalb von 12 Stunden. Die Benutzer bestätigen, dass das Verfahren nach 423.2 und 423.3 zulässig ist.
  2. Bleibt eine Bestätigung aus, wird das Verfahren eingestellt und ohne Diskussion nach 70 gelöscht.
  3. Die Bestätigung gilt in keinem Fall als Stimmabgabe.

[edit] 423.5 Durchführung des Benutzersperrverfahrens

  1. Das Benutzersperrverfahren ist vom Antragssteller nach 423.3 offline vorzubereiten und einzustellen. Der Zeitpunkt der Einstellung ist vom Antragssteller auf der Verfahrensseite zu vermerken. Eine Vorbereitung des Verfahrens in öffentlich zugänglichen Namensräumen ist nur nach 351.3 zulässig.
  2. Der Antrag muss die Form nach 423.3 einhalten.
  3. Der betreffende Benutzer ist vom Antragssteller sofort über das Verfahren zu informieren.
  4. Das Verfahren beginnt,
    • wenn es innerhalb der unter 423.4 genannen Frist bestätigt wurde und eine Stellungnahme des betreffenden Benutzers auf der Verfahrensseite vorliegt.
    • wenn es innerhalb der unter 423.4 genannen Frist bestätigt wurde aber eine Stellungnahme des betreffenden Benutzers auf der Verfahrensseite innerhalb von 24 Stunden nach Informierung nicht vorliegt.
  5. Der Zeitpunkt des Beginns des Verfahrens ist in jedem Fall vom Antragsteller auf der Verfahrensseite fest zu halten.
  6. Der Abstimmungszeitraum beläuft sich auf eine Woche.

[edit] 423.6 Teilnahmeberechtigung am Benutzersperrverfahren

  1. Teilnahmebrechtigt sind alle Benutzer mit einfacher Stimmberechtigung nach 403.7.

[edit] 423.7 Ausgang des Benutzersperrverfahrens

  1. Wenn mindestens 10 nach 423.6 teilnahmeberechtigte Benutzer für den Antrag gestimmt haben und eine Zweidrittelmehrheit (2/3) der abgegebenen Stimmen für den Antrag ist, gilt der Antag als angenommen. Das heißt, es müssen mindestens doppelt soviele teilnahmeberechtigte Benutzer für die Sperrung als dagegen stimmen. Andernfalls gilt der Antrag als abgelehnt und ist zu archivieren.
  2. Enthaltungen und ungültige Stimmen gelten bei der Ermittlung der Zweidrittelmehrheit als nicht abgegeben.
  3. Eine kurze Begründung der Stimme auf der Verfahrensseite ist erwünscht.

[edit] 423.9 Bewährung und andere Zusatzoptionen

  • Zusatzoptionen sind zulässig.
  1. Zusatzoption "auf Bewährung":
    • Eine Sanktion darf nur zu Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie auch verhängt wurde. Die Zusatzoption "auf Bewährung" darf deshalb nur von den Benutzern zusätzlich gewählt werden, die für den Antrag (pro) gestimmt haben. Tragen sich contra-Stimmer unter der Zusatzoption "auf Bewährung" ein, wird ihr Eintrag in die Zusatzoption ungültig und ist zu entfernen.
    • Die Option "auf Bewährung" wird nur ausgezählt, wenn mindestens 2/3 aller Abstimmenden für den Antrag (pro) gestimmt haben. Es sind dann mehr als 50% "pro-Bewährungsstimmer" gegenüber allen pro-Stimmern notwendig, um die Bewährung eintreten zu lassen.
    • Bewährung ist eine Form der Benutzersperre nach 425.2.
  2. Zusatzoption "oder infinit"
    • Wird ein Antrag auf befristete Sperrung gestellt, ist die Zusatzoption nach dem Muster "besser gleich infinit" unzulässig. Wird eine infinite Sperrung gewünscht, ist der Antrag darauf auszurichten.
  3. Zusatzoption Themenbezug
    • Diese Sanktion nach 425.2 mildert die Sperre ab und darf deshalb nur verhängt werden, wenn die Sperre selbst auch verhängt wurde. Die Zusatzoption "Themenbezug" darf deshalb nur von den Benutzern zusätzlich gewählt werden, die für den Antrag (pro) gestimmt haben. Tragen sich contra-Stimmer unter der Zusatzoption "Themenbezug" ein, bleiben ihre Einträge in diese Option ungültig und sind zu entfernen.
    • Die Option "Themenbezug" wird nur ausgezählt, wenn mindestens 2/3 aller Abstimmenden für den Antrag (pro) gestimmt haben. Es sind dann mehr als 50% "pro-Themenbezug" gegenüber allen pro-Stimmern notwendig, um diese Option eintreten zu lassen.
  4. Das Eintreten mehrerer Zusatzoptionen (z.B. themenbezogen aber auf Bewährung) ist unzulässig. Werden mehrere Zusatzoptionen angeboten (Bewährung, Themenbezug) entscheidet die einfache Mehrheit unter den contra-Stimmern.

[edit] 423.12 Mittelverbrauch

  1. Nach einem erfolgreichen Sperrverfahren (Antrag angenommen) sind die Mittel für die angeführten Regelverstöße des gesperrten Benutzers verbraucht und können in keinem anderen Sperrverfahren erneut angeführt werden.
  2. Ist nach einem erfolglosen Sperrverfahren (Antrag abgelehnt) ein neues Sperrverfahren zulässig nach 423.2, so sind auch alle Beweise zulässig, für die noch kein Mittelverbrauch nach (1) eingetreten ist. Die nach 423.2 geforderten neuen Nachweise müssen aber allein schon schwerwiegend sein. Die älteren Nachweise dienen nur der Illustration der Vorgeschichte.

[edit] Abschnitt 424 Entsperrantrag

Projektseite Wikipedia:Entsperrwünsche.

[edit] Absatz 424.1 Zweck des Entsperrantrags

  1. Das Entsperrverfahren dient der Lockerung des Seitenschutz-Status eines nach 427 geschützen Artikels.
  2. Das Entsperrverfahren dient dem Entsperren eines gesperrten Benutzers, der entsperrt werden möchte oder dessen Sperrfrist nach 425 abgelaufen ist, aber aus technischen Gründen nicht automatisch wieder editieren kann.

[edit] Absatz 424.1 Zulässigkeit des Entsperrantrags

  1. Der Entsperrantrag kann von jedem Benutzer und von IP gestellt werden.

[edit] Absatz 424.2 Durchführung des Entsperrantrags

  1. Der Artikel ist auf der Projektseite Wikipedia:Entsperrwünsche mit der Vorlage {{Entsperren|Artikelname}} einzutragen. Eine kurze Begründung ist nötig.
  2. Die Diskussion über die Entsperrung erfolgt im Abschnitt auf der Projektseite.

[edit] Absatz 424.4 Ausgang des Entsperrantrags

  1. Über die Lockerung des Seitenschutz entscheidet ein Benutzer mit erweiterten Rechten positiv, wenn die Gründe, die den Seitenschutz notwendig machten, nicht mehr vorliegen oder sich verändert haben.
  2. Über die Entsperrung von Benutzern entscheidet ein Benutzer mit erweiterten Rechten positiv, wenn plausibel dargelegt wurde, warum eine Sperrung nicht mehr notwendig ist.
  3. Ist ein zu entsperrender Benutzer durch irgend eine Benutzerbefragung nach 401 gesperrt worden und ist die dort genannte Frist nicht abgelaufen, entscheidet ein Meinungsbild nach 407, das auf der Projektseite Wikipedia:Entsperrwünsche zu verlinken ist. In diesem Meinungsbild gilt die eingeschränkte Stimmberechtigung nach 403.8.

[edit] 424.12 Mittelverbrauch

  1. Nach einer Ablehnung eines Entsperrantrags für Artikel oder Benutzers tritt Mittelverbrauch ein. Ein erneuter Antrag ist nur zulässig, wenn neue Argumente vorgebracht werden können.

[edit] Abschnitt 425 Benutzersperre

[edit] Absatz 425.1 Definition der Benutzersperre

  1. Die Benutzersperre ist der Ausschluß von der Arbeit in der Wikipedia.
  2. Die Benutzersperre kann sich auf ein Benutzerkonto (Benutzer) oder auf eine Person richten, die Benutzerkonten anlegt oder als IP mitarbeitet.

[edit] Absatz 425.2 Formen der Benutzersperre

  1. Formen der Benutzersperre werden unterschieden
    • Zeitlich begrenzte (befristete) Benutzersperre, die nach Ablauf der Sperrfrist formlos erlischt.
    • Infinite Benutzersperre, die nicht formlos erlischt, sondern unbefristet lange gilt. Die infinite Benutzersperre ist kein lebenslängliches Urteil, sondern kann durch einen Enstperrantrag nach 424 beendet werden. Trat die Sperre aufgrund einer Benutzerbefragung ein, kann sie nur mit einer Benutzerbefragung beendet werden.
    • Infinit themenbezogene Benutzersperre, wenn nur die Editierungen bestimmter Themen im Artikelnamensraum verboten werden. Trat die Sperre aufgrund einer Benutzerbefragung ein, kann sie nur mit einer Benutzerbefragung beendet werden.
  2. Bewährung
    • Alle Formen der Benutzersperre können auf Bewährung ausgesetzt werden, indem dies im Benutzersperrverfahren nach 423.9 beantragt und bestätigt wurde. Die Bewährung verfällt, wenn der sanktionierte Benutzer sein Verhalten nicht ändert. In diesem Fall ist kein weiteres Verfahren nötig. Es reicht eine einfache Entscheidung eines Benutzers mit erweiterten Rechten oder ein Schnellverfahren nach 422 Vandalensperrung.

[edit] Absatz 425.3 Durchführung der Benutzersperre

Ist die Benutzersperre nach Sperrverfahren 423 oder Vandalensperrung 422 zulässig

  1. ist die Sperre durch einen Benutzer mit erweiterten Rechten durchzuführen. Ein angesprochener Benutzer mit erweiterten Rechten ist verpflichtet, eine Sperre zeitnah vorzunehmen. Welcher Benutzer mit erweiterten Rechten die Sperre durchführt, ist egal. Die Durchführung ist bei jedem Benutzer mit erweiterten Rechten gleichwertig und nicht auf persönliche Sachverhalte zurück zu führen.
  2. Einsprüche gegen eine eingetretene Benutzersperre sind, sofern sie nicht durch Verfahren geregelt wurden, nur durch persönlichen Kontakt mit Benutzer mit erweiterten Rechten möglich. Der Einspruch muss per E-Mail erfolgen.

[edit] Absatz 425.7 Benutzersperre durch Autoblock

Wikipedia:Autoblock

  1. Sperrt die Software einen unbeteiligten Benutzer durch Autoblock, muss die Sperre aufgehoben werden. In diesem Fall ist ein Benutzer mit erweiterten Rechten anzusprechen und der Vorgang darzulegen.

[edit] Absatz 425.8 Höhe der Benutzersperre

Über die Höhe der Benutzersperre gibt es in de: keine eindeutigen Regeln. Die Gemeinschaft entscheidet je nach Fall.

  1. bei einem Benutzersperrverfahren nach 423
    • Der Antragssteller beantragt die Höhe der Benutzersperre, über die von der Gemeinschaft abgestimmt wird.
  2. bei Vandalensperrung nach 422 gelten folgende unverbindliche Richtlinien, die durch den Sperrenden ausgelegt oder begründet geändert werden können.
    • Vandalismus durch IP
      • Bei Vandalismus durch AOL-Zwangsproxys gelten die Vereinbarungen nach Wikipedia:AOL
      • Bei spontanem Vandalismus vom Typ Schülerhallo erst nach Ansprache und fortgesetzem Verhalten, finit zwischen 30 Minuten und 2 Stunden, bei Wiederholung nicht länger als ein Tag.
      • Bei spontanem dummen Vandalismus, wahllosen Löschungen oder sexuellen Kundgebungen ab zwei Stunden, bei Wiederholung nicht länger als ein Tag.
      • Statische IP oder bei "Schulen ans Netz", wenn wiederholt über Tage oder Wochen verteilt Vandalismus auftritt und finit nicht greift, infinit.
      • Bereichsperrung nur zögerlich und mit Sachverstand, ggf. nicht allein entscheiden, sondern vorher absprechen.
    • Vandalismus durch neue Benutzerkonten
      • Wenn das neue Benutzerkonto die Regeln nicht kennt und Fehler macht, Ansprache und Vandalensperrung eher meiden, dann mit 30 Minuten bis einige Stunden nachsetzen.
      • Wenn das neue Benutzerkonto aufgrund seiner Namensgebung rückschließen lässt, dass eine ernsthafte Mitarbeit nicht zu erwarten ist, infinit.
      • Wenn das neue Benutzerkonto Vandalismus ankündigt, auch ohne nachgewiesenen Difflink infinit.
    • Vandalismus durch ältere Benutzerkonten oder durch bekannte Benutzer
      • Bei Vandalismus wiederholt (mind. zweimal) von ein und dem selben älteren Benutzerkonto, der Benutzer aber nicht oder nicht passend auf Ansprache reagiert, ist vorerst finit zu sperren, später wieder frei schalten und Benutzerdiskussion 305, Vermittlungsausschuß 420 und Sperrverfahren 423 anzugehen.
      • bei Reinkarnationen von Benutzern, die nach 423 gesperrt wurden, sofort infinit. Er kommt nach Ablauf der Frist mit seinem Hauptkonto wieder.
    • Bei Profilvandalismus nach 183
      • bei bekanntem Profilvandalismus auch ohne nachgewiesenen Difflink sofort infinit.
      • bei Vermutung von Profilvandalismus eher Tage, im Wiederholungsfall infinit.
    • Bei Wikiquettenverstößen bekannter Benutzer
      • Einmalige Ausrutscher nicht länger als 2 Stunden zum abkühlen. Im Wiederholungsfall kann es ein Tag sein.
      • Erstmalige schwere Verstöße, ehrverletzende Texte finit nicht länger als zwei Tage.
      • Zwei oder mehr Streithähne mit annähend gleichen Verstößen immer beide finit sperren, um keinen zu bestätigen.

[edit] Absatz 425.9 Bereichssperrung

  1. IP-Adressbereiche werden gesperrt, wenn es erforderlich ist. Sie sollen vorsichtig eingesetzt und keine unbeteiligten Benutzer ausgesperrt werden.
  2. Für die Bereichssperrung ist die kürzest notwendige Zeit zu wählen.

[edit] Absatz 425.14 Toleranz bei Benutzersperre

  1. Ein gesperrter Mitarbeiter oder ein gesperrtes Benutzerkonto ("Benutzer") kann trotz anders lautender Regeln so lange anonym mitarbeiten, bis sich ein Benutzer beschwert. Bereits eine einzelne Beschwerde ist ausschlaggebend, die Begründung lautet auf Reinkarnation und bedarf keiner weiteren Diskussion.

[edit] Abschnitt 427 Seitenschutz

[edit] Absatz 427.1 Zweck des Seitenschutz

  1. Der Seitenschutz dient dem Schutz von Artikeln oder Projektseiten vor Vandalismus oder nicht-konstruktiven Veränderungen.
  2. Konstruktiven Beiträgen ist der Zugang zu geschützen Seiten grundsätzlich zu ermöglichen.

[edit] Absatz 427.2 Formen Seitenschutzstatus

  1. Ungeschützt
  2. Halbsperre
  3. Vollsperre
  4. Verschiebeschutz

[edit] Absatz 427.3 Änderung des Seitenschutzstatus

  1. Die Änderung des Seitenschutzstatus kann von jedem Benutzer nach 424 Entsperrantrag oder nach 422 Vandalensperrung beantragt werden.
  2. Der Seitenschutzstatus ist durch einen Benutzer mit erweiterten Rechten zu ändern.
  3. Die Höhe der Änderung liegt im Ermessen des Benutzer mit erweiterten Rechten und muss die Arbeit am Artikel ermöglichen, sofern keine Störungen zu erwarten sind.

[edit] Abschnitt 429 Checkuserverfahren

Projektseite Wikipedia:Checkuser (WP:CU)

[edit] Absatz 429.1 Zweck des Checkuserverfahren

Das Checkuserverfahren dient der Regelung einer Datenbankabfrage

  1. zur Aufdeckung der IP-Gleichheit von zwei oder mehr Benutzerkonten oder
  2. zur Aufdeckung der Gleichheit von zwei oder mehr Benutzerkonten mit editierenden IP.
  3. Das Checkuserverfahren ermöglicht die Abwehr von Vandalismus, Trollerei und Benutzeraktivitäten, die gegen die WP gerichtet sind. Es bezieht sich auf schreibende Datenbankzugriffe durch Benutzer und IP.

[edit] Absatz 429.2 Grundregeln des Checkuserverfahren

  1. Das Checkuserverfahren unterliegt der CheckUser Policy der Wikimedia Foundation und deren Datenschutzrichtlinie.
  2. Das Checkuserverfahren in de: unterliegt den Regeln nach Anonymitätsstatus 320 in der Wikipedia.
  3. Weist das Checkuserverfahren nach, dass zwei Benutzerkonten von der selben IP benutzt wurden, so ist der Schluß zulässig, dass sie von der selben Person benutzt wurden.

[edit] Absatz 429.3 Varianten der Datenbankabfrage

  1. Das einfache Checkuserverfahren durch Benutzung des Checkusertools nach Tim Starling
  2. Das Checkuserverfahren mit erweiterter Datenbankabfrage.

[edit] Absatz 429.4 Allgemeiner Ablauf des Checkuserverfahrens

  1. Schritte
    • Antragsstellung
    • Entscheidung über den Antrag
    • Datenbankabfrage
    • Bekanntgabe des Ergebnisses
  2. Das Verfahren kann mit Begründung an jeder Stelle von einem abfrageberechtigen Benutzer 304.4 abgebrochen werden.

[edit] Absatz 429.5 Formalität des Checkuserverfahrens

Das Checkuserverfahren kann durchgeführt werden

  1. formell auf der Projektseite Wikipedia:Checkuser/Anfragen

[edit] Absatz 429.6 Zulässigkeit des Antrags auf Checkuser

Ein Antrag ist nur zulässig

  1. wenn er auf der Seite Wikipedia:Checkuser/Anfragen gestellt wird.
  2. Wenn er an einen hier aufgeführten Benutzer mit Checkuserechten in de: gerichtet wird.

[edit] Absatz 429.7 Zulässigkeit der Datenbankabfrage

Die Durchführung der Abfrage ist zulässig, wenn

[edit] Absatz 429.8 Ablauf des Checkuserverfahrens

[edit] Absatz 429.9 Verfahrensausgang

[edit] Absatz 429.14 Schlussbestimmungen

  1. Gegen einen Antrag auf Datenbankabfrage ist von keiner Seite Widerspruch zulässig.
  2. Gegen eine durchgeführte Abfrage kann bei der Ombudsmann-Kommision Beschwerde eingelegt werden

[edit] Abschnitt 430 Grundsätzliche Regeln zu erweiterten Benutzerrechten

[edit] Absatz 430.1 Zweck erweiterter Benutzerrechte

  1. Erweiterte Benutzerrechte dienen der Organisation der Arbeitsweise der WP.
  2. Erweiterte Benutzerrechte werden erfahrenen Benutzern erteilt werden, die diese Rechte für ihren selbst gestellten Arbeitsbereich benötigen.
  3. Erweiterte Benutzerrechte sind keine Auszeichnung, sondern Verpflichtungen.

[edit] Absatz 430.2 Erteilung erweiterter Benutzerrechte

  1. Erweiterte Benutzerrechte werden in der deutschen WP von Bürokraten erteilt. Bürokraten sind angehalten, bei der Erteilung das Ergebnis einer Benutzerbefragung vom Typ der Kandidatur nach 401.3 zu berücksichtigen, können diese jedoch in eigenem Ermessen auslegen oder insbesondere bei knappem Ausgang begründet anders entscheiden.
  2. Erweiterte Benutzerrechte werden einem Benutzerkonto gegeben. Keiner Person ist es gestattet, mehr als ein Benutzerkonto mit erweiterten Rechten zu führen.

[edit] Abschnitt 436 Wiederwahl

[edit] Absatz 436.1 Zweck der Wiederwahl

  1. Die Wiederwahl dient einem Benutzer mit erweiterten Rechten zur Absicherung seiner Vertrauenswürdigkeit gegenüber der Gemeinschaft.
  2. Eine Wiederwahl kann nur erfolgen, wenn der Benutzer noch erweiterte Rechte hat. Wenn er diese nicht besitzt, aber früher einmal besessen hat, muß er zur Wahl nach 431 antreten.

[edit] Absatz 436.1 Grundsätzliche Regeln

  1. Der Antritt zur Wiederwahl ist grundsätzlich freiwillig.
  2. Der Admin behält während der Zeit der Wiederwahl seine erweiterten Benutzerrechte, egal warum er sich der Wiederwahl stellt.
  3. Wird die Wiederwahl vom Benutzer abgebrochen, verliert er seine erweiterten Benutzerrechte.

[edit] Absatz 436.2 Durchführung der Wiederwahl

  1. Die Wiederwahl ist formal wie eine Adminwahl nach 431 durchzuführen. Es ist auf der Seite zu vermerken, dass es sich um eine Wiederwahl handelt.

[edit] Abschnitt 441 – Missbrauch von erweiterten Benutzerfunktionen

Projektseite: Wikipedia:Administratoren/Probleme

[edit] Absatz 441.1 Vorliegen

  1. Ein Missbrauch der erweiterten Benutzerfunktionen liegt vor, wenn ein Benutzer seine erweiterten Rechte zur Durchsetzung einer privaten Ansicht verwendet und dabei mindestens ein Ziel verfolgt, das nicht mit Abschnitt 1 vereinbar ist.
  2. Die Feststellung des Missbrauchs erfordert den Nachweis von offenkundigem Fehlverhalten durch Verwendung der erweiterten Benutzerfunktionen.
  3. In diesem Fall sind Verfahren zulässig nach den Absätzen:
    • 442 Adminbeschwerde
    • 443 zeitweiliges De-Admin
    • 444 Wiederwahlerzwingungsverfahren
    • 445 Gefahr im Verzug
  4. Ein Antrag ist nicht zulässig, wenn es Differenzen mit Administratoren gibt, bei denen ein Mißbrauch der erweiterten Rechte nicht vorkommt oder nicht nachgewiesen werden kann. In diesem Fall ist ein Vermittlungsausschuß nach Abschnitt 420 durchzuführen, selbst wenn benutzer mit erweiterten Rechten daran beteiligt sind.
  5. Ein Antrag ist nach 442 bis 445 nicht zulässig, wenn der Benutzer mit erweiterten Rechten vor Eröffnung des Verfahrens selbst von einem Fehlverhalten ausgeht, einsichtig ist bzw. glaubhaft darlegt, das Fehlverhalten künftig zu unterlassen.

[edit] Abschnitt 442 Adminbeschwerde

Wikipedia:Administratoren/Probleme#Beschwerde

[edit] Absatz 442.1 Ziel der Adminbeschwerde

  • Die Adminbeschwerde ist ein Vermittlungsausschuß bei Mißbrauch der erweiterten Benutzerrechte und dient der Klärung von Sachverhalten, die auf eine andere Weise nicht geklärt werden können.

[edit] Absatz 442.2 Verfahrensvoraussetzungen

  • Adminbeschwerde kann von jedem Benutzer eingereicht werden.
  • Der Antragsteller muss den betreffenden Admin auf dessen Benutzerseite über das Verfahren informieren.

[edit] Absatz 442.3 Verfahrensablauf

  1. Die Adminbeschwerde ist formal wie ein Vermittlungsausschuß vom Typ 3 nach Abschnitt 420 durchzuführen. Sie wird aber unter Wikipedia:Administratoren/Probleme abgelegt, verlinkt und archiviert.
  2. Es gelten die Regeln des Vermittlungsausschüsse nach 420.
  3. Abweichend von diesen Regeln ist das Verfahren nach der Äußerung des betreffenen Admins oder 24 Stunden nach der Information des Admins vom Antragssteller zu eröffnen.

[edit] Absatz 442.4 Verfahrensausgang

  1. Der Ausgang des Verfahrens wird vom Mediator fest gestellt.

[edit] Absatz 442.5 Mittelverbrauch

  1. Alle bei der Adminbeschwerde angeführten Beweise können in anderen Verfahren ebenfalls angeführt werden, sofern die Adminbeschwerde nicht zu Sanktionen geführt hat.
  2. Fehlverhalten, die bereits in Verfahren nach zeitweiligem Deadmin 443, erfolgloser Wiederwahlerzwingung 444 oder Gefahr im Verzug 445 angeführt wurden, können erwähnt werden. Es tritt kein Mittelverbrauch ein.

[edit] Abschnitt 443 zeitweiliges Deadmin

Wikipedia:Administratoren/Probleme#Zeitweiliges_De-Admin

[edit] Absatz 443.1 Ziel des zeitweiligen De-Admin

  1. Das Verfahren entspricht einem Meinungsbild, mit dem der Mißbrauch der erweiterten Benutzerrechte durch zeitweiligen Entzug verhindert werden soll.

[edit] Absatz 443.2 Verfahrensvoraussetzungen

  1. Ein Antrag auf zeitweiliges De-Admin kann von jedem stimmberechtigten Benutzer 403.7 gestellt werden.
  2. Die nachgewiesene mißbräuchliche Verwendung der erweiterten Nutzerrechte muss schwerwiegend sein.
  3. Der Antrag erfolgt nach der Form eines Meinungsbildes und muss folgende Informationen enthalten:
    • Eine genaue Beschreibung des Fehlverhaltens mit Dokumentation. Fehlverhalten, die zeitlich vor der letzten Wahl des Admins lagen, werden nicht berücksichtigt.
    • die beantragte Zeitdauer, die zwischen einer Woche und drei Monaten liegen darf
  4. Ein Antrag darf frühestens 48 Stunden nach dem letzten im Antrag genannten Fehlverhalten gestellt werden.
  5. Der Antragsteller muss den betreffenden Benutzer auf dessen Benutzerseite über das Verfahren informieren.

[edit] Absatz 443.3 Verfahrensablauf

  1. Das Verfahren beginnt nach der Äußerung des betreffenden Benutzers oder 24 Stunden nach der Information des Benutzers.
  2. Der Ablauf erfolgt wie ein Meinungsbild und dauert 5 Tage.
  3. Es gilt die einfache Stimmberechtigung 403.7.

[edit] Absatz 443.4 Verfahrensausgang

  1. Wenn 2/3 der Abstimmenden dem Benutzer das Vertrauen aussprechen, ist der De-Admin abgewendet. Andernfalls ist der Antrag anzunehmen.

[edit] Absatz 443.5 Mittelverbrauch

  1. Wird ein Verfahren abgelehnt, ist eine Neuauflage nur zulässig, wenn neue Mißbrauchsfälle vorgekommen sind. Für die bereits im vergangenen Verfahren angeführten missbräuchlichen Verhaltensweisen sind die Mittel verbraucht. Sie können nicht erneut angeführt werden.
  2. Fehlverhalten, die bereits in einem Wiederwahlerzwingungsverfahren nach 444 genannt wurden, können in einem De-Admin Verfahren nicht erneut verwendet werden, da sie bereits zur Abstimmung standen.

[edit] Abschnitt 444 Wiederwahlerzwingungsverfahren

Wikipedia:Administratoren/Probleme#Wiederwahl

[edit] Absatz 444.1 Ziel der Wiederwahlerzwingung

  1. Das Verfahren dient dazu, einen Benutzer mit erweiterten Rechten zur Wiederwahl zu bewegen.
  2. Die Wiederwahl findet in einem gesonderten Verfahren nach 29 statt und ist grundsätzlich freiwillig.

[edit] Absatz 444.2 Verfahrensvoraussetzungen

  1. Ein Antrag auf Wiederwahlerzwingung kann von jedem stimmberechtigten Benutzer gegen jeden Benutzer mit erweiterten Rechten gestellt werden.
  2. Gegen den Benutzer mit erweiterten Rechten muss es in den letzten 12 Monaten bereits mindestens ein erfolgreiches temporäres De-Admin nach 43 gegeben haben.
  3. Die erneute mißbräuchliche Verwendung der erweiterten Rechte muss schwerwiegend sein.

[edit] Absatz 444.3 Verfahrensablauf

  1. Der Antrag erfolgt formal als Zählliste und läßt nur pro-Stimmen zu. Er muss zusätzlich folgende Informationen enthalten:
  • Eine genaue Beschreibung des Fehlverhaltens mit Dokumentation. Fehlverhalten, die zeitlich vor der letzten Wahl des Benutzer mit erweiterten Rechten lagen, werden nicht berücksichtigt.
  • Eine Begründung, warum sich der Benutzer mit erweiterten Rechten einer Wiederwahl stellen soll.
  1. Der Antragsteller muss den betreffenden Benutzer mit erweiterten Rechten auf dessen Benutzerseite über das Verfahren informieren.
  2. Das Verfahren beginnt mit der Benachrichtigung des Benutzers mit erweiterten Rechten und dauert 24 Stunden.
  3. Der Antrag gilt als angenommen, wenn sich 10 stimmberechtigte Benutzer (inklusive des Antragsstellers) für die Wiederwahl aussprechen.

[edit] Absatz 444.4 Verfahrensausgang

  1. Der Antrag gilt als angenommen, wenn sich der Benutzer mit erweiterten Rechten während des laufenden Verfahrens nicht auf der Verfahrensseite äußert.
  2. Der Antrag gilt als abgelehnt, wenn er während seiner Laufzeit nicht die notwendige Unterstützung findet.
  3. Wenn der Antrag angenommen wird, kann sich der Benutzer mit erweiterten Rechten freiwillig der Wiederwahl stellen.
    • Die Wiederwahl erfolgt nach 436.
    • Wenn er sich nicht der Wiederwahl stellt, verliert er seine erweiterten Rechte.
    • Wenn er sich der Wiederwahl stellt, entscheidet der Wahlausgang.
    • Wenn er sich der Wiederwahl stellt, die Wiederwahl aber abbricht, verliert er seine erweiterten Rechte.
  4. Der Antragssteller muss einen Bürokraten über den Sachverhalt informieren.

[edit] Absatz 444.5 Mittelverbrauch

  1. Führt ein Verfahren nicht zur Wiederwahlerzwingung, ist eine Neuauflage nur zulässig, wenn neue Mißbrauchsfälle vorgekommen sind. Für die bereits angeführten missbräuchlichen Verhaltensweisen sind die Mittel verbraucht.
  2. Fehlverhalten, die bereits in einem De-Admin Verfahren nach 443 zu einer Sanktion geführt haben, können in einem Wiederwahlerzwingungsverfahren nicht erneut verwendet werden.

[edit] Abschnitt 445 Gefahr im Verzug

[edit] Absatz 445.1 Ziel des Verfahrens

  1. Das Schnellverfahren dient einer schnellen Abwendung von Schaden für die WP und sieht einen zeitlich begrenzten Entzug der erweiterten Benutzerrechte vor, wenn diese mißbräuchlich eingesetzt werden und ein anderes Verfahren aufgrund längerer Laufzeit nicht sinnvoll ist.
  2. Das Schnellverfahren ist nur nach mehreren vergeblichen Versuchen zulässig, den betreffenden Admin

[edit] Absatz 445.2 Verfahrensvoraussetzungen

  1. Der Antrag kann von jedem angemeldetem Benutzer gestellt werden.
  2. Der Mißbrauch der erweiterten Benutzerrechte muss schwerwiegend und für die WP schädlich sein.
  3. Eines der nachstehend genannten Verhalten:
    • Der Mißbrauch tritt wiederholt in kurzer zeitlicher Folge auf bzw. hält an.
    • Der Benutzer mit erweiterten Rechten reagiert nicht auf freundliche Ansprache.
    • Der Benutzer mit erweiterten Rechten reagiert nicht auf Sperrung nach 425 oder entsperrt sich selbst.
    • Der Benutzer mit erweiterten Rechten betreibt Löschvandalismus.
  4. Der Antrag folgt formal einer Abstimmung, ist kurz zu halten und mit Links zu belegen.
  5. Der Antragsteller muss den betreffenden Benutzer mit erweiterten Rechten auf dessen Benutzerseite über das Verfahren informieren.

[edit] Absatz 445.3 Verfahrensablauf

  1. Der Antrag beginnt mit der Benachrichtigung und läuft höchstens 12 Stunden.
  2. Entscheidungsberechtigt sind nur Administratoren. Es gilt die Eingeschränkte Stimmberechtigung nach 403.8. Außer dem Antragssteller ist es keinem Benutzer ohne erweiterte Rechte gestattet, die Antragsseite zu editieren.
  3. Angemeldeten Benutzer ist es gestattet, die Kommentarseite zu editieren.
  4. IP sind von jeder Beteiligung ausgeschlossen.

[edit] Absatz 445.4 Verfahrensausgang

  1. Der Antrag gilt als angenommen, sobald mindestens 10 stimmberechtigte Benutzer pro unterschrieben haben und eine einfache Mehrheit für den Entzug der erweiterten Rechte vorliegt. Über den Entzug ist ein Steward zu informieren und ist auf sieben Tage zu setzen.
  2. Bleibt der Antrag erfolglos, ist er zu löschen.
  3. Für weiter gehende Schritte ist ein anderes Verfahren zu wählen.

[edit] Absatz 445.5 Mittelverbrauch

  1. Das Verfahren führt nicht zum Mittelverbrauch. Alle angeführten Vorkommnisse können in anderen Verfahren erneut angeführt werden.



[edit] Kapitel G – Unverbindliche Richtlinien

Dieses Kapitel sammelt Grundsätze und Empfehlungen, die nicht verbindlich sind, sondern Leitsätze, die sich für viele Benutzer nützlich erwiesen haben.

[edit] Abschnitt 500 Ignoriere alle Regeln

Projektseite: Wikipedia:Ignoriere alle Regeln (WP:IAR)

[edit] Absatz 500.1 Grundidee

  • Wenn du mit einer Regel nicht klar kommst, ignoriere sie und arbeite trotzdem mit. Ein anderer wird deinen Regelbruch entdecken und verbessern.
  • "Ignoriere alle Regeln" heißt nicht "brich alle Regeln".
  • Du musst nicht alle Regeln in Wikipedia auswendig gelernt haben, um hier mitzuarbeiten.
  • Die Regeln sollten im Idealfall so beschaffen sein, dass du als konstruktiver Mitarbeiter nicht mit ihnen in Konflikt kommst. Im Zweifel trage deinen Teil zur WP bei, jemand anderes wird sich irgendwann deines Beitrags annehmen und ihn an die Wikipedia-Regularien anpassen.

[edit] Abschnitt 501 Sei mutig

Projektseite: Wikipedia:Sei mutig (WP:SM)

[edit] Absatz 501.1 Grundidee

[edit] Abschnitt 502 Das Recht zu gehen

Projektseite: Wikipedia:Recht zu gehen (WP:RZG)

[edit] Absatz 502.1 Grundidee

  1. Wenn du mit den Zielen, Grundsätzen und Gebräuchen der Wikipedia nicht einverstanden bist, zwingt dich niemand zu bleiben. Bevor du dich selbst und andere unglücklich machst, kannst du gehen. Und wer weiß, vielleicht macht es dir später einmal mehr Freude an der Wikipedia mitzuarbeiten.
  2. Geh doch einfach, aber lies vorher Abschnitt 508 und Abschnitt 510.

[edit] Abschnitt 503 Geh von guten Absichten aus

Projektseite: Wikipedia:Geh von guten Absichten aus (WP:AGF)

[edit] Absatz 503.1 Grundidee

Projektseite: Wikipedia:Geh von guten Absichten aus (WP:AGF)

[edit] Abschnitt 504 Sei grausam

Projektseite: Wikipedia:Sei grausam (WP:SM/S)

[edit] Absatz 504.1 Grundidee

[edit] Abschnitt 505 Bitte nicht stören

Projektseite: Wikipedia:Bitte nicht stören (WP:BNS)

[edit] Absatz 505.1 Grundidee

Projektseite: Wikipedia:Bitte nicht stören (WP:BNS)

[edit] Abschnitt 506 Nimm nicht an Abstimmungen teil

Projektseite: Wikipedia:Nimm nicht an Abstimmungen teil

[edit] Absatz 506.1 Grundidee

[edit] Abschnitt 507 Sei tapfer

Projektseite: Wikipedia:Sei tapfer (WP:SM/M)

[edit] Absatz 507.1 Grundidee

[edit] Abschnitt 508 Wikistress

Projektseite: Wikipedia:Wikistress

[edit] Abschnitt 510 Pflicht zu bleiben

Projektseite Wikipedia:Pflicht zu bleiben

[edit] Absatz 510.1 Grundidee

  1. Wikipedia lebt von der freiwilligen Mitarbeit und fast jeder Benutzer der geht, ist ein Verlust. Seine kreativen Ideen und sein Wissen geht mit ihm verloren und die Arbeiten die er noch durchführen würde, können nicht in die Enzyklopädie einfließen.

[edit] Absatz 510.2 Vorgehen

  1. Wenn jemand Wikistress 508 hat, kommt manchmal eine Trotzreaktion nach dem Muster vor "Ich komme mit der Situation nicht mehr klar, ich gehe lieber." Dies sollte durch Ansprache geklärt werden.
  2. Ein Benutzer wird aufgefordert, doch zu bleiben, wenn seine Gründe zu gehen nicht dringend privat sind oder nicht reiflich überlegt wurden. Besser als der voreilig verkündete Abschied ist eine Wikipause.

[edit] Abschnitt 521 Wikipedianer greifen Wikipedianer nicht an

[edit] Absatz 521.1 Geltungsbereich

  1. Die Richtlinie gilt ausschließlich innerhalb des WP Projektes de: unverbindlich.

[edit] Absatz 521.2 Rechtliche Angriffe und Drohungen

  1. Ein rechtlicher Angriff liegt vor, wenn ein Wikipedianer gegen einen anderen Wikipedianer juristische Schritte innerhalb des geltenden Rechtsraumes einleitet.
  2. Ein rechtlicher Drohung liegt vor, wenn ein Wikipedianer gegen einen anderen Wikipedianer mit juristischen Schritten nach (1) droht.

[edit] Absatz 521.3 Vorgehen bei rechtlichen Angriffen und Drohungen

  • noch kein Konsens vorhanden

[edit] Abschnitt 545 Die falsche Version

Projektseite der Falschen Version

[edit] Absatz 545.1 Grundidee

  1. Bei einem Seitenschutz 427 nach Editwar kann immer nur eine Version des Artikels geschützt werden. Der Benutzer, dessen favorisierte Version geschützt wurde, hat was er will und versucht, sich möglichst unauffällig zu verhalten. Die (der) anderen Benutzer, deren favorisierte Versionen nicht geschützt wurden, vertreten ihre Interessen oft stark in einer Diskussion. Es ist oft die Rede davon, dass die "falsche Version" gesperrt worden sei. Das kann beim sperrenden "Benutzer mit erweiterten Rechten" zum Trugschluß führen, dass er immer eine falsche Versionen gesperrt hätte und er keine Version schützen könnte, die den Regeln der Wikipedia besser entspricht als die anderen.

[edit] Absatz 545.2 Vorgehen bei Argumentation auf "falsche Version"

  1. Der Seitenschutz ist von allen beteiligten Benutzern auf der Disk unter einander abzuklären. Sie sollen sich auf eine Version einigen. Erst danach soll der sperrende Benutzer mit erweiterten Rechten darauf angesprochen werden.

[edit] Abschnitt 551 Lizenzen, Urheberrecht und Urheberrechtsverletzungen ausserhalb der Wikipedia

Dieser Abschnitt bezeichnet unverbindliche Empfehlungen an Wikipedianer bei Urheberrechtsverletzungen außerhalb der Wikipedia. Urheberrechtsverletzungen innerhalb der Wikipedia werden in Abschnitt 9 beschrieben.

[edit] Absatz 551.1 Was zählt dazu?

Urheberrechtsverletzungen gegen GFDL außerhalb der Wikipedia liegen vor

  1. wenn ein Spiegel, ein Klon oder ein Druck der Wikipedia-Texte nicht erwähnt, dass es sich um Texte der Wikipedia handelt.
  2. wenn ein Spiegel, ein Klon oder ein Druck der Wikipedia-Texte nicht die Versionsgeschichte velinkt.
  3. wenn eine Zeitung, eine Sender oder ein anderes Medium Texte der Wikipedia verwendet, ohne auf die Herkunft aus der Wikipedia hinzuweisen.

[edit] Absatz 551.3 Empfehlungen an Wikipedianer bezüglich Urheberrechtsverletzungen außerhalb der Wikipedia

  1. Das Vorgehen liegt in der Verantwortung jedes Mitarbeiters.
  2. Es hat sich eingebürgert, dass Wikipedianer Urheberrechtsverletzungen und Verstöße gegen GFDL nicht verfolgen, sondern die Verantwortlichen lediglich darauf aufmerksam machen. Insbesondere mit populären Medien ist oftmals ein "Austausch von Texten" zu verzeichnen, der von beiden Seiten verhindert wird, sobald er bekannt wird. Als Ansprechpartner für Wikipedianer stehen zur Verfügung
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